KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 18 (August 1917)
- Date
- 1917-08-01
- Page
- Seite 930 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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930 ethisches Ideal einstellen, heißt ihr die aus der bestimmten Erkennbarkeit des Weges entspringende Kraft und Sicherheit rauben. Die Gleichberechtigungsarbeit ist dadurch in ein falsches Fahrwasser geraten, daß wir unter dem Einfluß des Ausklärungszeitalters und des in ihm entstehenden politischen Liberalismus uns nur mit dem einzelnen Juden, weniger aber mit dem Judentum als Gemeinschaft befassen! So ist denn die merkwürdige Tatsache geschaffen worden, daß das Judentum als ganzes überall zurückgesetzt wird, wohingegen der einzelne Jude theoretisch nach dem Gesetze die Gleichbeberechtigung genießt. Bei einer tieferen Erfassung des Problems wird es aber offenbar, daß dieser oft beklagte Unterschied zwischen den theoretischen Rechten der jüdischen Individuen und der tatsächlichen praktischen Rechtsbeschränkung kein zufälliger ist und daß er so lange verewigt sein wird, wie nicht das Judentum seine rechtliche Gleichstellung erlangt hat. Die Rechtlosigkeit der jüdischen Gemeinschaft ist das schleppende Bleigewicht, daS den einzelnen Juden bei seinem Wege auf der ihm freigegebenen Straße zum gleichen Rechte am kraftvollen Ausschreiten und Borwärtskommen hindert. Den Kampf auf dieses Gebiet zu verlegen und die Gleichberechtigungsarbeit auf die Sache statt auf die Person einzustellen, würde mit einem Schlage innerlich wie äußerlich nicht zu ermessende Bortelle bringen. Denn zunächst hätte man ein einheitliches Ziel! Jeder Einzelerfolg würde fich in das Ganze fügen und die Grundlage zu weiterem Ausstiege verstärken. Dann aber ist es selbstverständlich, daß dem sachlichen Erfolge der persönliche mit absoluter Sicherheit folgen muß. Die geschichtliche Erfahrung bestätigt die logische Ueberlegung, daß die Freiheit und das Ansehen einer Gemeinschaft ihren Mitgliedern zu gute kommen. Die Gleichberechtigung des ein« zelnen Juden ist in dem Augenblicke eine Tatsache, da das Judentum sein Ziel erreicht hat. Und wir würden den ungeheueren Kraftaufwand, den wir heute in unbefriedigender Kleinarbeit oft nutzlos verzetteln, für größere und würdigere Arbeit frei haben. Solange eben — besonders in Preußen — die Fiktion vom christlichen Staate die Richtung der inneren Politik in einem für das Judentum ungünstigen Sinne beeinstußt, ist die Gleichberechtigungsarbeit mit ihren bisherigen engen individuellen Zielen zu Scheinerfolgen verurteilt. Hier müßte der Hebel angesetzt werden. Das Judentum als Religion — und anders faßt es der moderne Staat nicht auf — muß in der Schule, im Heere und auf allen anderen G ebieten, in denen religiöse Fragen und Organisationen in Betracht kommen, den anderen Religionen durchaus gleichgestellt werden. Diese Forderung ist rein formeller, und keinegSwegs materieller Natur. Sie lehnt sich an kein parteipolitisches Dogma an. Sie kann entweder bedeuten, daß man dem Judentum die bevorzugte Stellung der beiden christlichen Konfessionen einräumt, sie kann auch besagen — und das wird gewiß mehr im Sinne sowohl der religiösen Wünsche wie des modernen Staatsempfindens liegen — daß für eine absolute Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften eingetreten wird, und daß keine mehr als Staatsreligion in Betracht kommen soll. An dem Beispiel des akademischen Lebens sei nun einmal die hier vertretene Forderung im einzelnen genauer beleuchtet. Gerade auf diesem Gebiete ist es besonders deutlich, daß ein Systemwechsel die wohltätigsten Folgen nach sich ziehen würde. Wir sind gewöhnt, die akademische Judenfrage darin zu erblicken, daß einerseits jüdische Bewerber eine immer deutlicher werdende kränkende Zurücksetzung bei der Zulassung als Privatdozenten und der Verleihung von Professuren erfahren, daß anderseits immer wieder versucht wird, den jüdischen Studenten aus dem studentischen Leben auszuschalten, mag sich daS nun im Ausschluß der einzelnen Juden auS den allgemeinen Verbindungen oder in der Behandlung der jüdischen Korporationen als solcher offenbaren. Gewiß sind diese Fragen von größter Wichtigkeit, aber die Ernennung eines jüdischen Ordinarius bedeutet keinen weittragenden Sieg für die Sache des Judentums, und die Wahl des Vertreters einer jüdischen Verbindung in den Studentenausschuß stellt auch für ganz bescheidene Gemüter keine Lösung der Judensrage dar. Ein wirklicher Fortschritt ist nur zu erzielen, wenn man bewußt daraus hinarbeitet, dem Judentum auf der Universität Heimatsrecht zu erwerben. Aeußerlich offenbart sich der heutige unerfreuliche Zustand am deutlichsten in der Ausbildung der jüdischen Theologen. Man kann natürlich zweifeln, ob überhaupt theologische Fakultäten notwendig seien, oder ob nicht lieber die Heranbildung der Geistlichen in besonderen von den Konfessionen unterhaltenen Schulen zu geschehen habe. Um diese materielle Frage handelt eS sich hier aber nicht, sondern nur darum, daß vom Staate verlangt wird, er müsse, solange er christliche Fakultäten unterhalte, auch den Juden das gleiche Recht zugestehen, zumal ja die christlichen theologischen Fakultäten, ihre Einrichtungen und Lehrstühle, auch von dem Gelde jüdischer Steuerzahler unterhalten werden. Dieser selbstverständliche Gedanke ist oft genug — freilich erfolglos —, auch von gerecht