KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 13 (September 1916)
- Date
- 1916-09-01
- Page
- Seite 742 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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742 Geist Wer nationale Begrenztheit triumphiert. So haben sie, die allein als die Herolde Gottes sich fühlten, den politischen Machthabern ihres Volkes die größten Schwierigkeiten gemacht und damit prakttsch bekundet, wie wenig ihnen an nationalpolitischen Erfolgen, an der Macht und Größe ihres Landes gelegen war. Wenn auch freilich kein Fall bekannt ist, wo sie in einerkonkreten internationalen Streitsache das Recht des Feindes dem eigenen überlegen erklärten, da sie vielmehr ihre „unpatriotische" Haltung ganz allgemein mit der Unwürdigkeit ihres Volkes begründeten. Wir hören es nur selten unumwunden und nackt aussprechen, daß das Gesetz der nationalen Erhaltung und Erhöhung dem allgemeinen und abstrakten sittlichen Imperativ vorangehe, sondern finden die praktisch politische Tätigkeit, die darin faktisch die suprema lex sieht, wohl durchweg damit motiviert und verschleiert, daß das Recht auf der eigenen, das Unrecht auf der andern Seite sei. In diesen Diskussionen über das eigene Recht, das, an allgemeingültige Maßstäbe gehalten, immer Recht bleibe, zeigt sich, daß das Werk der israelitischen Propheten, deren Sittlichkeitsanschauungen die Theorie der großen Weltreligionen ja akzeptiert hat, nicht völlig vergeblich gewesen ist. Immerhin bleibt zu erwägen, wie weit tatsächlich und unbedingt der Anspruch aus nationale Existenz mit sittlichem Recht die Forderungen außer Kraft setzen darf, denen in der Beziehung der Individuen untereinander unverletzbare Gültigkeit zuerkannt ist. Gilt für die Nationen als Massenpersönlichkeiten, bezw. für die Vollsührer ihrer Gesamtwillen und für die Einzelwesen die nämliche Moral? Oder bleibt der Politiker immer in gewisie Grenzen der Zweckmäßigkeit gebannt, die das Gewissen des Individuums nicht anerkennen darf? Muß er z. B. eingegangene Verträge halten, deren Erfüllung sein Volk mit dem Tode oder mit offenkundigem dauernden Siechtum seiner nationalen Kraft büßen würde? Ohne aus die Entwirrung dieses überaus schwierigen Problems näher eingehen zu wollen, stellen wir nur fest: Das Gesetz sittlicher Pflicht, das dem Individuum in gewissen Fällen die körperliche Selbstaufopferung auserlegt, kann für ein ganzes Volk als solches nicht bestehen. Daß das Leben nicht der Güter höchstes sei, das gilt bloß für das Einzelwesen. Und warum? Wie sollen wir dieses nur instinktiv gegründete Urteil rechtfertigen? Wohl nicht anders als damit, daß das ideelle Existenzrecht einer Volkspersönlichkeit darin besteht, den Gehalt des Menschheitsgeistes in einer ganz bestimmten, nur von ihr zu erfüllenden, Weise zur Entfaltung und Offenbarung zu bringen. In diesem Sinne nimmt das Individuum zur übergreifenden Volksgemeinschaft eine ganz andere Stelle ein wie diese zur Menschheit. Das Individuum, auch das überragendste, lebt von der Nation, durch die es geistig wie körperlich geboren warddie Nation aber ist es, die als konkrete wirkliche Persönlichkeit allein den Gedanken der Menschheit in ihrer eigenen Weise verwirklicht. Der verwegenste Universalismus wird in der menschheitlichen Einheit niemals die Einheit eines Volkes sehen, sondern im Gegenteil die Bürgschaft für ungehemmte Entwicklung der nationalen Mannigfaltigkeit. Die Propheten konnten den sittlichen Begriff der Menschheit finden kraft ihrer genialen reliiösen Intuition, die aus dem einen Gott und em einen absoluten Wert des Guten die gleiche Beziehung aller, Individuen wie Völker, ans diesen Zentralpunkt werterfüllter Wirklichkeit erschließt. Erleichtert aber ward ihnen diese Entdeckung durch die Menschheit, von der allein sie eine Erfahrung hatten. Das war der vorderasiatisch-ägyptische Kulturkreis, dessen einzelne Mitglieder, zumal was seinen größten Teil, die semitische Welt, angeht, einander in Sprache, Sitte, Kulturschöpfungen relativ nahestanden. Die Mannigfaltigkeit der nationalen Wesenheiten, die nach unserer Überzeugung unerläßliche Bedingung für die konkrete Darstellung des Menschheitsbegriffes ist, lag ihrem Gesichtsfelde noch fern. Darum war ihnen das Nationale unter dem sittlichen Gesichtspunkte, d. h. demjenigen absoluten Wertes, etwas Gleichgültiges. Mochten die Völker fallen, — Gott blieb bestehen und mit ihm die Wahrheit und das Recht. Ihr Menschheitsgedanke hat — wie wir uns gerade jetzt erinnern wollen — Ewigkeitswert. Aber ihm muß, schon um der konkreten Verwirklichung des Guten willen, eine positive Würdigung nationalen Daseins eingebaut werden. Vielleicht ist die sich in unsern Tagen so schmerzvoll vollziehende Klärung der nationalen Ansprüche noch etwas anders wie die Selbstzerfleischung Europas - vielleicht ist sie der Weg, der trotz allem zur Realisierung der Idee der Menschheit aus höherem Stockwerk beiträgt. Dar Problem des Judentums. Ein Wort zu seiner Einigung. Bon stuä. iur. Siegfried Urias (Ghibelliniae), z Z. im Felde. Ueber das Judentum ist viel geschrieben worden, wohl auch im engeren Sinne über „das Problem" des Judentums. Aber selten mag es eigentlich erfaßt sein, als was es erfaßt sein wollte, als rechtes Problem. Denn das bedeutet nichts Anderes als die rechtmäßige