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KC-Blätter · 1916-07-01 · Heft 12 (Juli 1916) · p. Seite 700

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Journal
KC-Blätter
Volume
1915-1916
Issue
Heft 12 (Juli 1916)
Date
1916-07-01
Page
Seite 700 (sequence 38)
Language
German
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700 mz Akademische und Allgemeine Nachrichten. Infi Frankfurt a. M. Am IS. Juli hielt der Privatdozent an der Kgl. Universität vr. meä. et. vr. pliii. nat. Leo Adler (Licariae) im Hörsaal der Medizinischen Klinik des Stadt. Krankenhauses seine öffentliche Antrittsvorlesung über das Thema: „Experimentelle Grundlagen der organischen Variation." Bonn. Der Rektor zeigt den KommUitonen auf einer neuen Ehrentafel in der Vorhalle der Uni. verfttät am daß 3 Dozenten, 7 Assistenten, 278 Studenten und ein Angestellter der Universität gefallen find. Bomr. Die Universität wird Ferienkurse für kriegSteilnehmende Studenten, die sich im Inland aufhatten oderHeimaturlaub haben, vom 28. August bis 14. Oktober einrichten, und zwar für Mediziner und Zahnärzte, die wohl die notwendige Zahl der Semester, aber nicht alle für die Vorprüfung nötigen Praktikantenscheine haben, sttr Pharmazeuten, weiter für Lehramtskandidaten, die aus ihrem wenigstens zweisemestrigen Universttätsstudium die zumVerständnis der praktischen Kurse in Physik, Mineralogie, Geologie, Botanik und Zoologie nötigen Vorkenntnisse besitzen, auch chemische, botanische und zoologische Anfängerkurse und Übungen im Bestimmen von Blütenpflanzen für Kandidaten mit nur einsemestrigem Universitätsstudium sowie endlich Kurse für Fachchemiker. . Akademischer Hilfsbund E. V.. Zentrale Berlin. Fürsorge für kriegSbeschädigte Akademiker (Studenten und Attakademiker) jeder politischen Richtung und religiösen UebeMugung, ohne Unterschied von Beruf, Stellung, Zuhörigkeit zu akademischen oder Berufs, verbänden. Berufsberatung, jeder Art Ratertellung, Stellenvermittlung, Bäder. und Anstattsfürsorge, Unterstützung, Studienbeihilfe. Anschriften sind persönlich zu richten: An die Geschäftsstelle des Akademischen Hilfsbundes, Berlin SW.61, Kaiserliches Patentamt, Gitschinerstraße97-103. Landesverbände und Ortsausschüsse in ganz Deutschland. Auskunft über die Mitgliedschaft erteilen Zentrale und Zweigorganisationen. Bei Gesuchen ist kurz anzugeben: Art der Be- Srng, Geburtsort, zuletzt besuchte Hochschule, letzter rt, etwaige Zugehörigkeit zu akademischen Der. Die deutschen Universitäten im Sommer 1916. An den 33 Universitäten des Reichs sind in diesem vierten KriegSfemester nach den eben abgeschloffenen Personal- Verzeichnissen 57 000 Studierende eingeschrieben, gegen 61Ä0 vor Kriegsausbruch. Davon sind 51550 männ. lichen und 5450 weiblichen Geschlechts und von jenen etwa 1100, von diesen etwa 300 Angehörige des Auslands. Wieviele Studierende sind in den Hochschulstädten anwesend, find tatsächllch Studenten, und wie viele sind beurlaubt und stehen im Felde oder sind in militärischer Verwendung? Die Universitäten geben die Zahl der Anwesenden (einschließlich der 1400 Ausländer) auf 12900 Männer und etwa 5200 Frauen und die der Beurlaubten, d. h. im Kriegs- oder Sanitätsdienst Stehenden auf 38650 Männer und etwa 300 Frauen an. Hierzu kommen diejenigen Studierenden, die erst im Laufe des Sommers in den Militärdienst getreten sind, deren Zahl sich auf einige Hundert belaufen wag und einige Tausend, die an keiner Hochschule eingeschrieben sind, so daß insgesamt etwa 45000 deutsche UniverfitätSstudemen oder gegen 85 Proz. in vaterländischen Diensten stehen mögen. Was den Besuch und die BeteUigung der etnzelnen Universitäten am Kriege betrifft, so steht in beider Richtung die Universität der Reichshäuptstadt mit 861S Studierenden an der Spitze, wovon aber nur 3193 Männer und 1089 Frauen anwesend sind. ES folgt dann München mit 6578 Eingeschriebenen und 2089 Anwesenden, an dritter Stelle steht Bonn, das im Frieden erst nach Leipzig kommt, mit 4806 und 1411, Leipzig reiht sich an mit 4623 und 1172, alsdann folgen Breslau mit 2793 und 969, Göttingen mit 2419 und 844, Heidelberg mit 3399 und 817, Münster mit 3330 und 658, Freiburg mit 3334 und 345, Marburg mit 3164 und 723, Halle mit 2059 und 554, Tübingen mit 2037 und 416, Kiel mit 1985 und 397, Jena mit 1711 und 483, Straßburg mit 1627 und 464, Würzburg mit 1513 und 319, Königsberg mit 1376 und 445, Frankfurt mit 1343 und 683, Erlangen mit 1267 und 398, Gießen mit 1311 und 309, Greifs, wald mit 1063 und 282 und Rostock mit 846 und 339. Augenfällig ist die geringe Anwesendenzahl bei Freiburg, Heidelberg, Stratzburg und Kiel und andererseits die große Zahl der anwesenden Studierenden bei Frankfurt, schon im zweiten Jahr des Bestehens der Universität. Kriegsdienst der Medizinftudierenden. Die für die Kriegszeit erlassenen Bestimmungen über die BerwendungderKandidatenderMedizinimHeeresdienst und die Möglichkeit der Ablegung medizinischer Prüfungen haben vielfach — bis in die neueste Zeit hinein — Aenderungen erfahren. Der Wichtigkeit der Regelung und der bestehenden Unsicherheit wegen seien sie nachstehend zusammengefatzt. Bei Kriegsausbruch wurde den Medizinern, die die ärztliche Prüfung abgelegt hatten, das praktische Jahr erlassen und sofort die Approbation erteilt. Die alsbald eingerichtete besondere Norprüfung, die in zwei Tagen erledigt werden konnte, bestanden in kurzer Zeit mehr als 2200 Kandidaten. Die später an ihre Stelle gehobene Kriegsprüfung, die etwa 10 Tage in Anspruch nahm, wurde am 1. April 1916 wieder abgeschäfft. Hinsichtlich der Anrechnung der Kriegszeit auf das medizinische Studium, der Verwendung und der Beförderung der Mediziner im Sanitätsdienst und der Möglichkeit der Beurlaubung zur Ablegung der Hauptprüfung, gilt zurzeit folgendes: Vom Kriegsdienst ivird auf die Studienzeit ein Semester angerechnet, sofern nicht ein zur Friedenszeit mit der Waffe geleistetes halbes Militärhalbjahr bereits berücksichttgt ist oder anzurechnen ist. Meoizinstudierende mit einer militärischen Ausbildungszeit von 2 Monaten können zum Sanitätspersonal übergeführt werden, wenn sie in dieser Zeit das Dienstzeugnis (§ 17, 5 der Heer, ordnung) erlangt haben. Nach Kab.-Ordre vom 6. März 1916 dürfen Mediziner, die mindestens zwei Semester studiert, aber die Bedingungen für die Ernennung zum Feldunterarzt noch nicht erfüllt haben, im Feldheer bei besonderer Geeignetheit zum überzähligen Sanitätsfeldwebel befördert werden. Zum Feldunterarzt wird befördert, wer nach Bestehen der ärztlichen Vorprüfung ein klinisches Semester besucht lim Frieden zwei!) und eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit im Sanitätsdienst zurückgelegt hat. Neben dem Bestehen der ärztlichen Vorprüfung ist nachzuweisen, daß nach deren Ablegung ein Semester an einer Universität wirklich studiert wurde. Da letztere Besttmmung in vielen Fällen eine Beförderung zum Unterarzt während des Kriegs ausschlotz und insbesondere die an der Front oder im Lande verwendeten Mediziner zu Gunsten derjenigen benachteiligte, die in einer Universitätsstadt tätig waren und dort unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit des Weiterstudiums hatten^ wurde fiir die

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