KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1915-1916
- Issue
- Heft 10 (März 1916)
- Date
- 1916-03-01
- Page
- Seite 612 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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612 erhalten gesucht wird, würde man von einer solchen Differenzierung wenig erbaut sein. Was man in Alldeutschen Kreisen unter deutscher Abstammung versteht, ist nicht ganz klar. An einer anderen Stelle dieser Petition heißt es: „Der Nachweis der deutschen Abstammung liegt den Nachsuchenden ob. Als Beweismittel ist auch die Bekundung an Eidesstatt durch drei Personen unbezweiselter deutscher Abstammung zuzulassen." Die Petition ist ein Ausstuß reaktionärer Gesinnung und Weltanschauung. Für das deutsche Volk, das Weltpolitik und Welthandel treiben will und treiben muß, ist das Ziehen einer chinesischen Mauer unmöglich und wäre verderblich. Da die Zahl der Fremden im Deutschen Reiche sehr gering ist, so wird ohne Not ein Gesetz gewünscht, das uns zu den anderen Nationen in Gebensatz bringen und zu Gegenmaßregeln führen müyte. Eine weitere Erörterung erübrigt sich hier; es seien nur einige Bemerkungen vom Mischen Standpunkte aus gestattet. Es ist klar, daß diese Petition, die in keinem Worte sich gegen die Juden besonders richtet, trotzdem die Besorgnis jüdischer Einwanderung der Anlaß war, zu für uns bedenklichen Konsequenzen kommt. Denn in dieser Petition werden die Angehörigen eines Staates je nach der Abstammung unterschieden und unterschiedlich behandelt. Sie sollen verschiedene Rechte haben, wenn sie verschiedener Abstammung sind. Nur derjenige, welcher die deutsche Abstammung beweisen kann, eventuell durch Bekundung an Eidesstatt durch drei Personen unbezweiselter deutscher Abstammung (deutsche Juden sollen wohl kaum als Eideshelfer zugelassen werden), dars sich länger als vier Wochen an dem nämlichen Orte des Reichsgebietes aufhalten, von den österreichischen Staatsbürgern also wohl der auf solche Weise seine deutsche Abstammung — nicht etwa seine deutsche Gesinnung — nachweisende, nicht aber der Pole, Magyare, Jude. Aber noch mehr: Schwedische, norwegische, dänische, holländische Staatsangehörige dürfen sich dann nur längere Zeit im Deutschen Reiche aufhalten, wenn sie schwedischer, norwegischer, dänischer, hölländischer Abstammung sind. Wie der erforderliche Nachweis zu erbringen und was unter der Abstammung zu verstehen ist, ist nicht ganz klar. Offenbar aber ist es die Absicht der Petenten, Juden auszuschließen. Nach der Phraseologie der Alldeutschen ist ein holländischer Jude nicht holländischer Abstammung. Holländische Staatsangehörige, die jüdischen Glaubens oder auch nur jüdischer Abstammung sind, sollen im Deutschen Reiche schlechter gestellt sein als ihre Mitbürger „holländischer Abstammung." Nicht die Staatsangehörigkeit, sondern die Abstammung soll entscheidend sein. Daß die Staatsangehörigkeit gleiche Pflichten aber auch gleiche Rechte nach sich ziehe, ist ein Grundsatz, den wir zu verfechten haben. Eine unterschiedliche Behandlung der Mischen Ausländer würde folgerichtig auch eine unterschiedliche Behandlung der deutschen Juden nach sich ziehen. Die Gleichstellung aller Staatsbürger, auch der anderer Abstammung, ist für uns ebenso wichtig wie die verschiedenen Glaubens. Ebenso wie alle deutschen Staatsbürger ohne Unterschied Anspruch darauf haben, im Auslande in gleicher Weise behandelt zu werden, darf auch bei uns nicht eine verschiedene Behandlung von Ausländern erfolgen. Es ist ganz interessant zu sehen, wie ein Gesetzesvorschlag, der das Wort Jude nicht erwähnt, zu einer schweren Schädigung unserer staatsbürgerlichen Stellung führen könnte. Die Parole auf Versuche, die Staatsbürgerrechte je nach Abstammung verschieden zu gestalten, muß für uns: principiis od5ta! lauten'. Heinrich Heine, -er -rutsche Jude. Eine zeitgemäße Betrachtung. Von Rechtsanwalt Adolf Alsberg (Friburgo- Ghibelliniae, Rheno-Sileniae), z. Zt. im Felde. Dort auf dem Platze vor der Kathedrale möcht ich Las Denkmal aufgerichtet sehen, mitten im Kranze der Linden. Da soll er sitzen, wie er innerst war der kranke Jude und der große Künstler, der unsre Muttersprache mächtiger sprach als alle deutschen Müllers oder Schulzens. — Mit diesen Versen umschreibt Richard Dehmel in dem Gedicht „Ein Heinedenkmal" die Persönlichkeit Heinrich Heines. Wenn einer der Lebenden berufen ist, über Heine, den Dichter wie den Deutschen, zu urteilen, so ist es der tiefe und sprachgewaltige Schöpfer von „Zwei Menschen", so ist es Dehmel, ein guter Europäer im Goethe'schen Sinne und zugleich ein wahrhafter Deutscher. Das hat er bewiesen, nicht im Frieden als Schreibtischpatriot und mit billigen Phrasen, wohl aber, da der Kampf losbrach um Deutschlands Sein oder Nichtsein. Da hat er, ein mehr als Fünfzigjähriger, den Musketierrock angezogen und ist der „herrlichen Fahne", von der er singt, gefolgt. Ein Tatmensch, hat er, da er sich auswirken konnte, für des deutschen Volkes Kampf und Not Worte gefunden, die nur aus tiefftem deutschen Empfinden erwachsen konnten und wie sie nur ein begnadeter Dichter zu formen vermochte. Das Urteil dieses Dichters muß Allen zu denken geben, denen es ehrlich darum zu tun ist, das richtige Verhältnis zu Heinrich Heine zu finden. Freilich, diesen ehrlichen Willen vermißt man bei vielen, allzu vielen Beurteilern Heines schmerzlich. Heine war Jude