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KC-Blätter · 1916-03-01 · Heft 10 (März 1916) · p. Seite 610

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Journal
KC-Blätter
Volume
1915-1916
Issue
Heft 10 (März 1916)
Date
1916-03-01
Page
Seite 610 (sequence 28)
Language
German
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610 Landes in Nr. 9 -er Alldeutschen Blätter vom 26. Februar 1916, in welchen die Behandlung und Lösung der ganzen Frage ausschließlich vom völkischen Standpunkte aus verlangt und als eine keiner besonderen Betonung bedürfende Selbst. Verständlichkeit bezeichnet wird, daß in dieser ganzen Frage der Begriff des Ausländers nicht vom staatspolitischen, sondern vom völkischen Gefichtspunkte aus festgelegt werden kann. Demgegenüber ist es unsere Pflicht, dafür einzutreten, daß als Bestimmungsmerkmal nicht die für den einzelnen Fall unsicheren und verschiedener Aus. legung fähigen „völkischen" Gesichtspunkte, sondern das objektiv feststehende staatspolitische Merkmal der Staatszugehörigkeit in zweifelsfreier Weise festgelegt wird. So ist auch bereits in Bayern verfahren, woselbst bestimmt ist, daß für Angehörige von Oesterreich-Ungarn, der Schweiz und Luxemburg die gesamten Gebühren sich ermäßigen. In gleicher Weise können alle weiteren Länder oder Landesteile des derzeitigen Auslandes aufgesührt werden, deren Angehörigen eine Vergünstigung zuteil werden solle. Das gleichzeitig gestellte Verlangen „deutscher Muttersprache" bietet dabei hinreichenden Schutz für die Interessen der deutschen Volksgemeinschaft und ein tuverlässiges Kennzeichen für das Deutschtum zm Auslande. EimvanüerungsbeschrSnkungen. Bon Rechtsanwalt Hans Block (Licariae) Hannover. Das Verbot der Einwanderung ausländischer, besonders russischer Juden war von jeher ein Hauptwunsch der Antisemiten. Bereits in der berühmten Petition vom Jahre 1880 fand sich an erster Stelle die Forderung, daß die Einwanderung ausländischer Juden, wenn nicht gänzlich verhindert, so doch wenigstens eingeschränkt werdeim Anschluß daran wurde in dieser Petition die Beschränkung der Staatsbürgerrechte der einheimischen Juden angestrebt. Seitdem wurde stets von Neuem der Erlaß von Einwanderungsverboten gefordert. Im Jahre 1895 wurden diesbezügliche Initiativanträge antisemitischer Abgeordneter im Reichstage mit großer Majorität abgelehnt. Ein Jahr vorher kamen im Reichstage Einwanderungsbeschränkungen für russische Juden gelegentlich der Beratung des deutsch-russischen Handelsvertrages zur Sprache. Da in diesem Vertrage — übrigens in ganz allgemeinen Redewendungen und unter Vorbehalten — die Vertragsstaaten den beiderseitigen Staatsangehörigen Niederlassung und Gewerbebetrieb zusicherten, so wurde von antisemitischer Seite die Befürchtung ausgesprochen, daß eine solch ausdrückliche Erlaubnis die russischen Juden veranlassen werde, scharenweise ins Deutsche Reich einzuwandern. Der rechtsnationalliberale Abgeordnete Hasse, der langjährige Vorsitzende des Alldeutschen Verbandes, meinte, daß die Zahl der auf diesen Vertrag hin einwandernden russischen Juden wohl 70 000 betragen könne und der antisemitische Abgeordnete Lotze schätzte die Zahl gar auf 500000. ' Diese Befürchtungen erwiesen sich als grundlos. Nach der Volkszählung von 1900 betrug die Zahl der in Deutschland anwesenden reichsausländischen Juden, die in Rußland geboren waren, nur 12752. Die Zahl ist also sehr gering. Sie ist seitdem wohl etwas gewachsen, aber doch nicht erheblich. Im Jahre 1905 wurden in Preußen 13185 ausländische Juden ermittelt, die russische Staatsangehörige waren. Der heutige Rechtszustand ist der, daß die Bundesstaaten des Reiches jederzeit fremde Staatsangehörige als lästige Ausländer ausweisen dürfen ohne Rücksicht auf Niederlassungsverträge mit den fremden Staaten und ohne daß dem Betroffenen ein Rechtsmittel gegen den Ausweisungsbefehl zusteht. Wenn trotz dieser weitgehenden Möglichkeit lästige Ausländer zu beseitigen und trotz der geringen Anzahl russischer Juden im Deutschen Reiche von antisemitischer Seite immer wieder Einwanderungsbeschränkungen befürwortet werden, so liegt die Vermutung nahe, daß es den Antisemiten weniger an der Verhinderung der Einwanderung russischer, als an der Diskreditierung und Beeinträchtigung der Rechtsstellung der einheimischen Juden gelegen ist, die eine natürliche Folge eines Ausnahmegesetzes gegen ausländische Juden sein würde. Die Frage ist jetzt während des Krieges vom Alldeutschen Verband angeschnitten worden. Der Alldeutsche Verband ist bestrebt, das deutsche Volk „völkisch rein" zu halten, und aus diesem Grunde wendet er sich gegen Einwanderung „fremder Raffen". Von alldeutschen Schriftstellern wird seit einiger Zeit die Befürchtung geäußert, daß nach dem Kriege das Deutsche Reich von Ausländern und besonders von russischen Juden überschwemmt werde, und sie verlangen Grenzschutz gegen diese Einwanderungen. Sie weisen darauf hin, daß durch die Besetzung feindlicher Gebiete große Bolksmassen entwurzelt und in Bewegung gesetzt würden, und sie glauben, daß nach dem Kriege Deutschland als wirtschaftlich weit entwickelt und als Siegerland besonders auf die östlichen Völker und unter ihnen besonders auf die Juden starke Anziehung ausüben werde. Es sind das Vermutungen, die geringe Wahrscheinlichkeit für sich haben. Ob überhaupt bei den Ostjuden nach dem Kriege die Tendenz bestehen wird auszuwandern, wird in erster

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