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KC-Blätter · 1916-03-01 · Heft 10 (März 1916) · p. Seite 609

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Journal
KC-Blätter
Volume
1915-1916
Issue
Heft 10 (März 1916)
Date
1916-03-01
Page
Seite 609 (sequence 27)
Language
German
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werden, damit das Ausland in gerechterer Weise wie bisher an den für die Universitäten aufgewendeten Lasten teilnimmt. In Bayern ist bereits eine Semestergebühr von Mk. 50.— eingeführt. Allerdings darf bei der finanziellen Seite der Ausländersrage nicht ein kleinlicher Krämerstandpunkt eingenommen werden. Es handelt sich bei den Universitätsaufwendungen für ausländische Studenten um ein Opfer, das hohen kulturllen und politischen Interessen, der Verbreitung deutscher Wissenschaften und deutschen Geistes, gebracht wird. Die bitteren Erfahrungen, welche Deutschland in diesem Kriege mit seinen früheren Gästen gemacht hat, dürfen nicht dazu führen, den Wert der Gastfreundschaft und der Bildungsübermittlung zu unterschätzen. Wir können während des Krieges gar nicht beurteilen, wieviele Fürsprecher Deutschland dadurch entstanden find, daß sie auf Deutschlands Hochschulen den deutschen Geist kennen gelernt haben, und wir können nicht ermeffen, ob nicht Deutschland zu den vielen Feinden noch mehr erhalten hätte, wenn nicht sowohl die Balkanstaaten als die nordeuropäischen neutralen Staaten und Spanien deutscher Bildung teilhaftig geworden wären. Die gleichen Erwägungen müssen übrigens auch zur Vorsicht bei der Beschränkung der Zulassung von Ausländern überhaupt mahnen. Durch den stolzen nationalen Zug, der durch unsere Hochschulpolitik gehen soll, soll die Großzügigkeit unserer Hochschulpolitik nicht verloren gehen. Zu Ziffer 8: Dem schon früher vom Klinikerverbande erhobenen und in den Leitsätzen wiederkehrenden Verlangen, daß Ausländern das Platz belegen erst zu einem späteren Zeitpunkte gestaltet wird und daß die vier ersten Bankreihen den reichsdeutschen Studenten freigehalten werden sollen, ist ebenso, wie dies früher geschehen, im Interesse möglichster Ausbildung der deutschen Studenten zuzustimmen. In Bayern und Baden bestehen übrigens bereits solche Vorschriften. Zu Ziffer 9: Aus dem gleichen Grunde ist die Begrenzung der Zahl der Ausländer bei Vorlesungen etc. mit beschränkter Teilnehmerzahl sowie in Instituten und Kliniken nur zu begrüßen, zumal sich gerade an diesen Stätten die „Verhätschelung" von Ausländern unliebsam bemerkbar machen konnte. Ebenso ist die bereits vom Klinikerverbande aufgestellte und fetzt wiederum erhobene Forderung gerechtfertigt, daß Ausländern nicht früher oder unter leichteren Bedingungen wie den deutschen Studenten der Zutritt zu den klinischen Vorlesungen und Uebungen gestattet wird, daß also ein Studium von vier Semestern zurückgelegt und das Physikum oder eine gleichwertige Vorprüfung bestanden sein muß. Nachdem die Zulassung von Ausländern zu einer deutschen Universität nicht von vorausgegangenem Studium an einer Auslandshochschule abhängig ist und demnach auch die ärztliche Vorprüfung in Deutschland ohne vorausgegangenes Studium im Auslande abgelegt werden kann, verliert das seinerzeit von unserem Verbände unter Hinweis auf den fast vollkommenen Ausschluß der jüdischen Studenten an den russischen Universitäten und auf das Fehlen einer dem Physikum entsprechenden Vorprüfung in Rußland erhobene Bedenken an Bedeutung. Zu Ziffer 10: Die Bevorzugung der deutschen Studenten für Assistenten- und Famulistellen ist ebenfalls ein schon vom Klinikerverbande erhobener Wunsch, dem — wie seinerzeit — unbedingt öeigestimmt werden muß. Zu Ziffer 11: Der Versagung des aktiven und passiven Wahlrechtes zu den Studentenausschüssen dürfte eine besondere Bedeutung kaum beigemessen werden. Es bleibt den Angehörigen der Auslandsstaaten überlassen, eigene Ausschüsse zur Vertretung ihrer eignen Interessen und Wünsche zu bilden. Zu Ziffer 12: Auch den Bedingungen über die Zulassung zur Doktor- und Lizentiatsprüfung kann vorbehaltslos beigetreten werden. Zusammenfassend sei wiederholt, daß unser Verband grundsätzlich allen Forderungen des Berliner Studentenausschusses zustimmt, mit Ausnahme der in Ziffer 2 und 3 enthaltenen. Ein schweres Bedenken muß jedoch noch gegen die Fassung der Ziffern 7a und b und 8a erhoben werden. Die in diesen Ziffern den Ausländern auferlegten Erschwerungen sollen nicht gelten für „Ausländer deutscher Abstammung und Muttersprache". Hier soll offenbar ein sogenanntes völkisches oder Raffemoment als Unterscheidungsmerkmal eingeführt werden. Ganz abgesehen von der Schwierigkeit einer solchen Ahnenprobe im einzelnen Falle müffen gerade wir K. C.er, welche die deutschen Juden als einen unlöslich verbundenen Volksteil unseres gesamten deutschen Volkes erachten, welchen aber nicht unbekannt ist, daß den deutschen Juden von einseitigen Raffefanatikern die Zugehörigkeit zum deutschen Volke abgesprochen werden will, in der Hervorhebung des völkischen Momentes eine Gefahr für den Frieden innerhalb des deutschen Volkes und für den Frieden auf den deutschen Hochschulen sehen. Daß unsere Besorgnis nicht unbegründet ist, beweisen die Ausführungen des Alldeutschen Ver-

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