KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1915-1916
- Issue
- Heft 10 (März 1916)
- Date
- 1916-03-01
- Page
- Seite 608 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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608 führt, daß diese Forderung nur eine Berechtigung Hütte, wenn es sich um die Vermeidung wirtschaftlicher Schädigung unserer deutschen Volksgenossen handeln würde. Davon kann jedoch bei den an Sparsamkeit gewohnten jüdischen Studenten aus Rußland keine Rede sein. Die größere oder geringere Vornehmheit in der äußeren Lebenshaltung darf aber für die Zulassung an einer wissenschaftlichen Bildungsstätte nicht maßgebend sein. Wieviele bedeutende Männer haben sich während ihrer Universitätszeit kümmerlich mit Stundengeben durchgebracht! Dazu kommt, daß der Begriff eines „standesgemäßen Lebens" ein sehr unbestimmter und schwankender ist und je nach den Lebensgewohnheiten an den einzelnen Universitätsstädten und bei den Universiitätsbehörden, welche hierüber zu entscheiden hätten, verschiedenartiger Auffassung begegnen würde. Die gerade dem deutschen Wesen inne wohnenden Eigenschaften eiserner Ausdauer und Opferfreudigkeit, welche auch das Streben der jüdischen Studenten aus Rußland kennzeichnen, sollen auch in dieser Frage ihre Geltung behalten. Soweit durch Ausländer irgend welcher Herkunft infolge ungenügender finanzieller Ausrüstung Rechts Widrigkeiten geschehensollten, stehen Gerichten und Verwaltungsbehörden ohnehin genügend Mittel zum Einschreiten zur Verfügung. Der hier genannten Forderung kann also nicht zugestimmt werden. Zu Ziffer 3: Die Prozentnorm für die Zulassung ist diejenige Forderung, gegen welche wir uns vor 3 Jahren ebenso wie gegen eine Höchstzahlsestietzung am Entschiedensten wandten, weil sie vor allem die jüdischen russischen Studenten trifft und den Betroffenen die Möglichkeit zum Studium überhaupt abschneidet. Wir verkennen nicht, daß es nicht Ausgabe Deutschlands fein kann, die Ausbildung zu übernehmen, welche ein anderer kulturfeindlicher Staat seinen jungen Leuten anzugedeihen unterläßt. Wir glauben aber, daß die kulturfeindliche Politik, die Rußland gegen eine besondere Klasse seiner Bevölkerung in verschärftem Maße zeigt, nicht durch besondere gerade gegen diese Klasse gerichteten oder wenigstens gerade diese Klasse besonders treffenden Maßnahmen gefördert werden soll. Bedauerlicherweise ist in Preußen und in Bayern die Zulassung von Ausländern bereits an eine Höchstzisfer gebunden worden. Auf ihre Beseitigung kann wohl in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden. Ihre Ersetzung durch eine Prozentnorm hätte an sich den Vorzug, daß dadurch den wechselnden Verhältnissen besser Rechnung getragen werden könnte. Maßgebend würde immer sein, wie die Prozentnorm ausgestaltet würde, insbesondere welcher Prozentsatz an den einzelnen Universitäten festgesetzt würde. Mag die Ausgestaltung aber gedacht sein wie sie wolle, wegen der einseitigen Wirkung kann einer solchen Maßnahme nicht zugestimmt werden. Die praktische Ausgestaltung des Vorschlages der Prozentnorm hat übrigens gerade in der gegenwärtigen Zeit besondere Schwierigkeit, da weder die Besuchszahl des letzten Semesters vor dem Kriege, noch in den Semestern während der Kriegszeit einigermaßen zutreffende Anhaltspunkte für die Wahl eines Prozentsatzes gibt. Zu Ziffer 4: Die Versagung der Immatrikulation für Ausländer aus Staaten, welche das deutsche Reifezeugnis nicht als ausreichend für die Zulassung zu ihren Hochschulen ansehen, geht zwar über das Gegenseitigkeitsprinzip hinaus und stellt eine Retorsion dar, da damit nicht bloß den ausländischen Reifezeugnissen unsererseits die Anerkennung verweigert wird, sondern den betreffenden Ausländern, auch wenn sie eine deutsche oder der deutschen entsprechende Vorbildung (s. Ziffer 1a) besitzen, die Immatrikulation verschlossen sein soll. Trotzdem kann der Forderung zugestimmt werden, da bei der hohen Stufe der deutschen Mittelschulen in der Nichtanerkennung des deutschen Reifezeugnisses durch einen Auslandsstaat ein unfreundlicher Akt zu erblicken ist, den mit einer scharfen Maßnahme zu erwidern im Interesse /des Ansehens der deutschen Schulen liegt. Zu Ziffer 5: Die Bedingung hinreichender Kenntnis der deutschen Sprache war bereits eine Forderung des Klinikerverbandes (allerdings nicht für die Immatrikulation, sondern für die Zulassung zum Praktizieren und zur Doktorprüfung). Unser Verband hat die seinerzeitige Forderung als gerecht und für den Unterrichtsbetrieb ersprießlich anerkannt und billigt auch die jetzige, weiteraehende Forderung aus dem gleichen Grunde. Zu Ziffer 6: Die Immatrikulation in besonderen Listen und die Ausstellung besonderer Ausweiskarten für Ausländer ist zur Durchführung der Maßnahmen sub Ziffer 7—12 notwendig oder mindestens nützlich. Eine ähnliche Forderung war auch schon vom Klinikerverbande erhoben. Wie damals, so kann auch jetzt diesem Verlangen unbedenklich zugestimmt werden. Zu Ziffer 7: Ebenso kann — wie dies bereits ftüher geschehen — der Erhöhung der Gebühren und auch der Einführung eines besonderen Semesterbeitrags für Ausländer beigesttmmt