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KC-Blätter · 1916-03-01 · Heft 10 (März 1916) · p. Seite 607

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Journal
KC-Blätter
Volume
1915-1916
Issue
Heft 10 (März 1916)
Date
1916-03-01
Page
Seite 607 (sequence 25)
Language
German
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607 und ob es sich empfiehlt, daß die Regierungen und Univerfitätsbehörden über so detaillierte Vorschläge, wie sie in den „Leitsätze" genannten Forderungen des Berliner Studentenausschusses aufgestellt sind, beraten und beschließen. Diese Frage ist zu verneinen. Die geringe Anzahl der gegenwärtig in Deutschland studierenden Ausländer erheischt zur Zeit keine besondere Regelung und für die Zeit nach Kriegsbeendigung könnte die Wirkung der in den Bundesstaaten erst kurze Zeit vor dem 5kriege neu eingeführten Bestimmungen wohl abgewartet werden. Des Weiteren lassen fich zur Zeit Regeln, welche nach Kriegsbeendigung für alle Ausländer giltig sein sollen, gar nicht ausstellen. Die Hochschulpolitik gegenüber Ausländern wird sich nach den politischen Beziehungen Deutschlands zu den Auslandsstaaten zu gestalten haben. Zunächst haben die Staaten, welche mit uns in treuer Waffenbrüderschaft verbunden sind und die auch künftig mit uns in Wirtschafts- und Arbeitsgemeinschaft verbunden bleiben sollen, Anspruch aus bevorzugte Behandlung vor den übrigen Staaten. Sodann ist zu erwarten, daß bet Friedensschluß auch mit den jetzt feindlichen Staaten gewisse Abmachungen, sei es in Friedens-, Handels- oder sonstigen internationalen Verträgen, getroffen werden, durch welche auch die Hochschulpolitik gegenüber diesen Staaten bestimmt werden wird. Nicht zu vergeffen ist weiter, daß durch die mit dem Kriegserfolge zusammenhängenden territorialen Veränderungen auch das Ausländerstudium an unseren Hochschulen durchgreifend beeinflußt werden wird. Für uns Deutsche besteht kein Zweifel, daß Polen, Littauen, Kurland die vom Reichskanzler verkündete Zukunst haben werden. Damit wird sich auch die Stellung der Studenten dieser Länder als „Ausländer" ändern. Wie fich die künftigen Verhältnisse in Belgien gestalten werden, wie diejenigen in Montenegro, Serbien, Albanien, vermag noch nicht gesagt zu werden; soviel ist aber sicher, daß auch für diese Länder der frühere Maßstab nicht mehr anzulegen sein wird. Auch die Errichtung und die Ausgestaltung von Universitäten in den erwähnten Ländern selbst — man denke nur an die Universitätsgründung in Warschau — werden für die Verhältniffe, welche bisher unter der Ausländerfrage (die in der Hauptsache eine Russenbezw. Judenfrage war) nicht ohne Bedeutung sein. Bei diesem Werden der Dinge scheint es nicht am Platze, zur Zeit an eine neue, ins einzelne gehende Regelung des Ausländerstudiums heranzugehen. VI. Nachdem jedoch die formulierten Forderungen der Berliner Studentenschaft vorliegen und deren Erörterung an anderen Universitätsstädten zu erwarten ist (die Bonner Studentenschaft hat fich den Forderungen bereits angeschloffen) kann und will sich auch unser Verband nicht der Aufgabe entziehen, zu den einzelnen Punkten Stellung zn nehmen. Diese Stellungnahme ergibt fich nach den oben erwähnten, für unseren Verband maßgebenden Gesichtspunkten von selbst. Zu Ziffer 1: Das Verlangen eines den Anforderungen an die deutschen Studenten entsprechenden wissenschaftlichen Befähigungsnachweises war auch in den seinerzeitigen Forderungen des Klinikerverbandes enthalten. Ihm ist wie damals vollkommen zuzuftimmen, da es ungerecht und dem Ansehen der deutschen Schulbildung schädlich ist, für die Ausländer eine geringere Vorbildung zu verlangen und da auch der Lehrgang bei Teilnahme ungenügend vorgebildeter Besucher leidet. Wenn ein entsprechender ausländischer Befähigungsnachweis nicht als unbedingte Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätsstudium verlangt wird, sondern als Mindestforderung gellen soll, so liegt in dieser Forderung zwar eine Verschärfung derjenigen Universitätssatzungen, nach welchen ein ausländischer Berechtigungsschein zum Universitätsbesuche bisher genügte, dagegen ist ein wesentliches Bedenken, welches gerade für russische jüdische Studenten darin lag, daß sie einen Befähigungsnachweis ihres Heimatlandes kaum zu erlangen in der Lage sind, erheblich abgeschwächt, da ihnen die Möglichkeit gegeben ist, die wissenschaftliche Befähigung anderweit, insbesondere durch Zeugnisse deutscher Schulen, nachzuweisen.*) Zu Ziffer 2: Die Forderung des Nachweises von Mitteln zum standesgemäßen Leben spielte vereinzelt schon vor 3 Jahren eine gewiffe Rolle und war damals unverkennbar gegen die zum großen Teile in sehr bescheidenen, ja sogar ärmlichen Verhältnissen lebenden jüdischen russischen Studenten erhoben. Eine Aufnahme in die Forderungen des Klinikerverbandes fand sie damals nicht. Wir haben damals schon ausge- *) Wir können also in diesem Punkte dem nach unserer Ansicht zu weit gehenden Bedenken von Dr. Wohlberg, Hamburger Israel. Familienblatt Jahrgang 1916, Nr. 10 nicht beitreten, da die wenigen jüdischen Studenten, denen eine Absolvierung russischer Mittelschulen mög. lich ist, den übrigen russischen Studenten gleichstehen und der großen Anzahl der jüdischen Studenten, denen die russischen Mittelschulen verschlossen sind, die Erbringung eines anderweitigen Befähigungsnachweises offen steht.

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