KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1915-1916
- Issue
- Heft 10 (März 1916)
- Date
- 1916-03-01
- Page
- Seite 605 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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605 III. Immatrikulation und Gebühren. 6. a) Die Immatrikulation und Inskription (sowie die Eintragung als Hörer) der Ausländer erfolgt in besonderen Listen, b) Die Ausländer erhalten Ausweiskarten, die von denen der deutschen Studenten durch andere Färbung unterschieden sind. - 7. a) Die Ausländer (mit Ausnahme der Ausländer deutscher Abkunft und Muttersprache) zahlen höhere Gebühren bei der Immatrikulation und höhere Kolleggelder als die deutschen Studenten, b) Für die Ausländer (mit Ausnahme der Ausländer deutscher Abkunst und Muttersprache) ist ein besonderer Semesterbeittag von 100 Mark einzuführen. IV. Zulassung zu Vorlesungen und Uebungen. 8. a) Die Ausländer (mit Ausnahme der Ausländer deutscher Abkunft und Muttersprache) dürfen Vorlesungen und Uebungen, sowie Plätze in den Hörsälen und Instituten erst eine Woche nach Beginn der Vorlesungen belegenb) Bei allen Vorlesungen und Uebungen mit Demonstrationen sind die ersten vier Bantteihen den Reichsdeutschen Vorbehalten. 9. a) Zu Vorlesungen, Uebungen und Führungen mit beschränkter Teilnehmerzahl, sowie zum Arbeiten in Jnstttuten und Kliniken sind die Ausländer nur zu einem für die einzelnen Hochschulen nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisie festzulegenden Satze vom Hundert der Studierenden zuzulaffen. b) Die Ausländer haben zu den klinischen Vorlesungen und Uebungen erst Zuttitt vom fünften Semester an und nachdem sie die ärztliche Vorprüfung (tentamsn physicum) oder eine ihr gleichwerttgePrüfung bestanden haben. 10. Als Assistenten und Famuli in den Seminaren, Instituten und Kliniken find die Ausländer nur dann zuzulassen, wenn kein geeigneter Deutscher sich zur Besetzung der Stelle bereitfindet. V. Zulassung zu Studentenvertretungen. 11. Zu den Studentenausschüssen an den deutschen Hochschulen haben die Ausländer weder aktives noch passives Wahlrecht. VI. Zulassung zu Prüfungen. 12. a) Ausländer sind zur Ablegung der Dottor- oder Lizentiatsprüfung nur mit Genehmigung der Fakultät zuzulassen, b) Studiensemester, die vor dem Bestehen der Prüfung in der deutschen Sprache liegen, werden bei Examensmeldungen nicht berücksichtigt. Mit diesen Forderungen trat die Studentenschaft an die Regierung und die Universitätsbehörden heran. Die an den preußischen Kultusminister gerichtete Eingabe führt zur Begründung aus: „Die von uns gutgeheißenen Forderungen sind nicht neu, sondern eine Auswahl bereits bestehender Bestimmungen, von denen eine jede an einem Teile der deutschen Hochschulen bereits in Kraft und in ihrer Wirkung erprobt und bewährt ist. Die Ergebnisse der Wissenschaft sind Allgemeingut der Menschheit, und es ist zum Gedeihen der Wissenschaft notwendig, daß der in der jetzigen Kriegszeit unterbrochene geistige Austausch der Völker in friedlichen Zeiten wieder ausgenommen wird. Die Zahl der Sttebenden im Geiste, gleichviel welchem Volke sie angehören, sollte keiner Beschränkung unterliegen. Die Hochschulen aber sind staatliche Erziehungsanstalten, die gerade dadurch, daß sie Pflegestätten nattonaler Art sind, in den Stand gesetzt werden, erfolgreich am Fortschritt der Wissenschaften mitzuarbeiten. Der Staat und seine Bürger haben das Recht, die von ihnen geschaffenen und mit den besten Lehrmitteln versehenen Hochschulen in erster Linie den Studierenden des eigenen Volkes zugängig zu machen und Angehörige ftemder Staaten nur unter bestimmten Bedingungen zuzulaffen. Reichsausländern soll nicht die Mitarbeit am wissenschaftlichen Schaffen beschnitten oder das Studium unmöglich gemacht werden. An den deutschen Hochschulen aber sind die Ausländer als Gäste zu bettachten, deren Erziehung erst in zweiter Lime Aufgabe des Deutschen Reiches oder seiner Bundesstaaten, in erster Linie aber die Aufgabe der Heimatstaaten der Ausländer ist. Es offenbart einen ungesunden Zustand, wenn die deutschen Steuerzahler die Kosten der Ausbildung ausländischer Studierenden (so z.B. mehrere Millionen Mark im Laufe der letzten zehn Jahre für russische Staatsangehörige) ttagen, während die Geburtsländer dieser Studierenden äußerst geringe oder gar keine Bettäge für deutsche Studenten aufwenden. Im Interesse einer weitgehendsten Ausnutzung der Universitätsjahre durch die deutschen Studenten liegt es, die Vorbildmig der ausländischen Studierenden einer genauen Prüfung zu unterwerfen und den Ausländer hinsichtlich des Zutritts zu Uebungen, Seminaren und Kliniken nicht günstiger als den Inländer zu stellen. Das Ansehen der deutschen Wissenschaft aber erfordert eine Verminderung der Erleichterung der Prüfungen für Ausländer. Die Zulassung zu den Studentenverttetungen endlich ist den Ausländern zu versagen, da sie als Fremde keinerlei polittsche Rechte (d. h. auch kein Wahlrecht zu amtlichen Studentenverttetungen) besitzen. Uns tteibt kein durch den Krieg entfachter Haß gegen das Ausland. Einer Ueberspannung nattonaler Begriffe halten wir uns geflissentlich fern. Die ruhige, nüchteme Bettachtung der Zustände vor dem Kriege hat uns zu unserer Auffassung geführt. Unser Ziel ist nicht der Kampf gegen das Ausland, sondern die Sicherstellung einer unbehinderten Erziehung der deutschen Studenten zu wissenschaftlich gebildeten, deutschen Persönlichkeiten. Daneben geht einher das Streben nach einer mindestens teilweisen Ausgleichung der großen Lasten, welche die deutschen Bundesstaaten und unter ihnen auch besonders der preußische Staat sich zur Erhaltung und Förderung der Hochschulen ihres Landes auferlegt haben." Eine Stellungnahme der preußischen Regierung zu den einzelnen Forderungen hat bisher noch nicht stattgefunden. Wohl aber kam die Ausländerfrage im allgemeinen bei Beratung des preußischen Kultusetats im Landtagsausschusse und im preußischen Abgeordnetenhause zur Sprache. Hierbei wurde sowohl von Abgeordneten als auch insbesondere vom Kultusminister Dr. von Trott zu Solz als maßgebend für die Stellungnahme zum Studium der Ausländer unser eigenes nationales Interesse erklärt. Auch in Sachsen und Bayern haben — sicherlich nicht unbeeinflußt von der neuen Bewegung in der Studentenschaft — Abgeordnete und Kultusminister Veranlassung genommen, ihren Standpunkt zu der Frage im allgemeinen kundzugeben. Mit besonderem Nachdruck hat der bayerische Kultusminister Di*, von Knilling sowohl im bayerischen Landtage als auch in der Kammer der Reichsräte einerseits das nationale Interesse und die nationale Würde als leitenden Gesichtspunkt hervorgehoben, andererseits vor Engherzigkeit gewarnt. Seinen Worten im bayerischen Landtage: „Bezüglich der Zulassung von Ausländem zu unseren Hochschulen würde ich eine grundsätzlich ablehnende Haltung für verkehrt halten. Allerdings werden Vorkehrungen ge-