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KC-Blätter · 1916-01-01 · Heft 9 (Januar 1916) · p. Seite 578

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Journal
KC-Blätter
Volume
1915-1916
Issue
Heft 9 (Januar 1916)
Date
1916-01-01
Page
Seite 578 (sequence 36)
Language
German
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578 „Beim Betrug ist ferner von Bedeutung, daß die Konzentration der Juden in den Städten, namentlich den Großstädten, viel größer ist als bei den Christen. Es steht nämlich fest, daß die Verurteilungen wegen Betrugs in den Städten viel häufiger sind als in den ländlichen Gegenden/' „Auch bei den Eidesverletzungen ist die berufliche Gliederung der Juden von Einfluß. An dem schwersten Eidesdelikt, dem Meineid, sind, die Juden heute bereits geringer als die Christen beteiligt. Nur hinsichtlich sonstiger Verletzungen der Eidespflicht, besonders des Falscheides, stehen sie ungünstiger da. Die Erklärung hierfür liegt wiederum in der starken'Beteiligung der Juden am Handel. Die weitaus größte Zahl der falschen Eide sind nämlich Eide, die in Zivilprozessen geschworen werden und bei diesen sind Kaufleute, zumal selbständige, mehr beteiligt als andere Berufszugehörige." Zum Schlüsse bedarf ein Teilgebiet der allemeinen Kriminalität der besonderen Erwähnung, ie Sexualkriminalität der Juden. Auch hier stellen sich die Juden bei einem Teil der Sexualdelikte ungünstiger als die Christen, bei einem Teil günstiger. Eine ungünstigere Kriminalität egenüber den Christen zeigen sie bei 3 Sexualelikten, Verbreitung unzüchtiger Schriften, Kuppelei und Zuhälterei. So wurden in den Jahren 1903—1906 durchschnittlich wegen Kuppelei und Zuhälterei verurteilt von 100000 strasmündigen Christen 6,2, von 100000 strafmündigen Juden 8,7, in den gleichen Jahren wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften von IM000 Christen 4,4, von 100000 Juden 8,8. Die stärkere Beteiligung der Juden erklärt sich auch hier aus Gründen der Berussverteilung. Was zunächst die Verbreitung unzüchtiger Schriften betrifft, so wird dieses Delikt eigentlich nur aus gesetztechnischen Gründen zu den Sexualdelikten gerechnet, d. h. deshalb, weil es im Strafgesetzbuch dem Abschnitt „Vergehen gegen die Sittlichkeit" eingereiht ist. Im Grunde genommen ist aber das Delikt ein reines Handelsdelikt und damit haben wir auch die Erklärung. Da die Juden, wie überhaupt am Handel, so auch am Buchhandel relativ viel stärker beteiligt sind als die Christen, so übersteigt naturgemäß hier ihre Kriminalitätsziffer die christliche. Kuppelei und Zuhälterei sind Delikte, die nur auf dem Boden der Großstadt gedeihen. So sagt auch die Reichskriminalstatistik von 1902 „Kuppelei und Zuhälterei sind vorwiegend großstädtische Straftaten". Nun wohnen bekanntermaßen, wie schon oben hervorgehoben wurde, viel mehr Juden in der Stadt als auf dem Lande; daher auch ihre starke Beteiligung an diesem typischen Großstadtverbrechen. Dazu kommt, daß oie Kuppelei zu den Delikten gehört, die hauptsächlich von Handeltreibenden, zu denen ja die Juden einen großen Prozentsatz stellen, begangen werden (vgl. Lux, die Sittlichkeits- Verbrechen in Deutschland in kriminalistischer Bedeutung, in Brauns Archiv, Bd. 5, S. 274). Bei den schweren Sittlichkeitsdelikten, luie Blutschande, Abtreibung und widernatürliche Unzucht sind die Juden erheblich schwächer beteiligt. Der bekannte Kriminalist, Staatsanwalt Dr. Wulfsen, Berlin, bezeichnet in seinem Werke „Der Sexualverbrecher" als Ursachen dieser Erscheinung die intellektuelle Begabung der Juden, ihre Fähigkeit zum logischen Denken und ihren Scharfsinn. Es kommt hierfür jedoch noch außerdem in Betracht der ausgeprägte jüdische Familiensinn und die Mäßigkeit der Juden beim Alkoholgenuß, der ja bekanntlich sehr häufig die Ursache der Sexualdelikte ist. Endlich sei noch auf die stärkere sexuelle Enthaltsamkeit der ledigen Jüdinnen gegenüber den ledigen Christinnen hingewiefen. Die Statistik belegt dies mit folgenden Ziffern: Im Jahre 1905 gab es in Preußen bei den christlichen Müttern 7,45 % uneheliche Geburten, bei den jüdischen Müttern nur 3,74%. Fassen wir das Ergebnis unserer Untersuchung zusammen, so kommen wir zu dem Schluß: Es ist unrichtig, wenn von antisemitischer Seite behauptet wird, der Unterschied zwischen der jüdischen und der christlichen Kriminalitätsziffer sei auf Rassen- oder Religionsunterschiede zurückzuführen, wie wir zu erklären versucht haben, sind es durchweg soziale Faktoren, die den Unterschied erklären. Insoweit also tatsächlich eine stärkere Beteiligung der Juden an gewissen Verbrechen zu beobachten ist, kann sie keineswegs der Allgemeinheit zum Vorwurf angerechnet und ebensowenig kann aus ihr eine allgemeine moralische Minderwertigkeit der Juden hergeleitet werden. Alle Vorwürfe, die auf diesem Gebiete gegen uns erhoben werden, müssen daher, wie all die vielen anderen, vor der Wucht der klaren, wissenschaftlich und geschichlich begründeten Beweise machtlos in sich zusammenfallen. Personalnachrichten. Das Assessorexamen bestanden: ManftedGanz (Spreu.) (schon Juli v. I.), Dir. Karl Kurnick, (Spreu. Bau.), Walter Richheimer (Lic.). Das Referendarexamen bestand: Paul Graetz (Lic.). Zum Di\ iur. promovierte: Referendar Berthold Lazar (Frib. Königsberg). Das Physikum bestanden: Walter Cohen (Lic.) und Gustav Lüzttrus (Lic.). $ 4r *

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