KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1915-1916
- Issue
- Heft 9 (Januar 1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 577 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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577 an diesem Berufe beträgt 33,12, ihr Anteil am Berussdelikt, also am Wucher, 22,73. ^Ferner sind die Vergehen in Bezug auf das geistige Eigentum ein Berufsdelikt für die Schriftsteller, der Anteil der Juden an diesen: Berufe beträgt 7,48, ihr Anteil an dem Delikt 9,44. Hier haben wir nun auch die Erklärung, weshalb die Kriminalitätsziffer der Amsterdamer Juden so sehr von der der deutschen Juden abweicht. Während die Juden in Deutschland hauptsächlich in den kaufmännischen Berufen tätig sind, stellen sie in Amsterdam einen großen Prozentsatz zur Arbeiterbevölkerung, partizipieren also auch besonders stark an den Delikten, die für die Arbeiter Berufsdelikte sind. In jüngster Zeit sind noch zwei Arbeiten erschienen, die für unsere Frage von grundlegender Bedeutung sind: einmal die Arbeit Dr. Lindenaus - Berlin „Beruf und Verbrechen" und die sich auf Lindenaus Aufsatz ausbauende Schrift des Statistikers Or. Wassermann „Beruf, Konfession und Verbrechen". Lindenau berechnet zunächst die sog. spezifische Kriminalität eines Berufes, d. h. er stellt fest, um wieviel die Angehörigen eines Berufes stärker oder schwächer an einem Delikt beteiligt sind, als nach dem Prozentsatz, den sie in der strafmündigen Bevölkerung ausmachen, zu erwarten wäre. Wassermann geht nun noch einen Schritt weiter, indem er außer dem Berufe auch noch die Konfession in den Kreis seiner Beobachtung zieht. Die Einzelheiten der Wassermannschen. Methode zu erörtern würde über den Rahmen dieser Arbeit hinausgehen. Wir wollen hier lediglich das Ergebnis seiner Untersuchungen festhalten: „I. Es zeigt sich, daß die Kriminalität der Juden nicht wesentlich von der Kriminalität abweicht, die nach ihrer Berufsverteilung zu erwarten ist. II. Es zeigt sich, daß die Juden bei den meisten Delikten eine günstigere Kriminalität aufzuweisen haben, als nach ihrer Berufsverteilung zu erwarten wäre. Hiervon machen nur drei Delikte, Meineid, Betrug und Wucher, eine Ausnahme." Die im Verhältnis zu den Christen stärkere Beteiligung der Juden gerade in diesen Fällen bildet eins der beliebtesten antisemitischen Angriffsmittel. Der Wucher wird gern von ihnen als das jüdische Nationallaster bezeichnet. Bei objektiver Betrachtung sindet man jedoch bald, daß man früher wohl im Mittelalter einmal von einem „jüdischen" Wucher sprechen konnte. Heute aber ist das längst nicht mehr der Fall. Daß die Juden des Mittelalters Wucher trieben, war eine Folge der sie umgebenden äußeren Verhältnisse. Im Frühmittelalter, als in Deutschland der Judenhaß noch unbekannt war, war der Jude in allen Berufen tätig, er bebaute den Boden, trieb Handel, kein Gewerbe war ihm verschlossen. Dies änderte sich seit der Zeit der Kreuzzüge. Religiöser Fanatismus, gepaart mit Haß, den man gegen die Juden hegte, weil sie es dank ihres Fleißes zu einer gewissen Wohlhabenheit gebracht hatten, verschlechterte ihre Stellung immer mehr; Ein Beruf nach den: andern wurde ihnen verschlossen, und nur eine Tätigkeit, die Darlehensgabe auf Zins, ließ man ihnen, und auch nur deshalb, weil Geldgeschäfte jeglicher Art den Christen infolge des kanonischen Zinsverbotes untersagt waren. Allerdings haben die damaligen Juden sich dieses „Wucherprivileg" sehr zustatten kommen lassen und von ihm recht ausgiebigen Gebrauch gemacht, aber „können wir es dem Hungernden vorwerfen, wenn er zuviel von der einzigen Speise ißt, welche man ihm darreicht?" ((Stobbe, die Juden in Deutschland während des Mittelalters, S. 104). In Betracht ziehen muß man auch das ungeheure Risiko, das der Jude damals hatte sowohl durch die Bedrückungen und Vertreibungen, denen er ausgesetzt war, als auch insbesondere durch die seit dem 11. Jahrhundert häufig wiederkehrenden Zins- und Schulderlaffe. Der Jude, der sein Geld auf Zins ausgeliehen hatte, konnte durch die Verkündung eines solchen Erlasses mit einem Schlage zum armen Manne werden, und es war ihm deshalb nicht zu verübeln, wenn er möglichst viel Geld zusammenzuscharren suchte, um solchen wirtschaftlichen Krisen gewachsen zu sein. Anderseits war Reichtum das einzige Mittel, durch das man seine Lage wenigstens einigermaßen erträglich machen konnte, und gar oft rettete uns die Hingabe großer Geldsummen vor Schande und Tod. So kam es, daß die Juden geradezu zum Wucher erzogen wurden. Nun ist ja allerdings die Beschränkung der Juden auf die Geldgeschäfte schon längst aufgehoben, aber mit Recht bemerkt Blau („die Kriminalität der deutschen Juden"), daß eine den Juden während mehrerer Jahrhunderte anerzogene Unsitte sich nicht über Nacht ablegen lasse. Ueberdies ist aber trotz allem die jüdische Kriminalitätsziffer beim Wucher ganz minimal. So wurden in den Jahren 1899—1907 durchschnittlich von 100 000 strafmündigen Juden 0,5 wegen Wuchers verurteilt und trotz dieser geringen Zahl wagen es die Antisemiten, den Wucher als das „jüdische Nationallaster" zu bezeichnen. Bezüglich der beiden anderen Delikte, Betrug und Meineid, bei denen Wassermann ebenfalls eine ungünstige Kriminalität der Juden feststellt, bemerkt die vom V. z. A. d. A. herausgegebene Schrift „Die wirtschaftliche Lage, soziale Gliederung und Kriminalstatistik der Juden" folgendes: