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KC-Blätter · 1916-01-01 · Heft 9 (Januar 1916) · p. Seite 576

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Journal
KC-Blätter
Volume
1915-1916
Issue
Heft 9 (Januar 1916)
Date
1916-01-01
Page
Seite 576 (sequence 34)
Language
German
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576 Nuppin bringt nun diese Differenzierung auf folgende Formel. Er sagt, die Juden sind stärker beteiligt bei betrügerischen Vermögensdelikten, die Christen bei Gewalttätigkeits- und Rohheitsdelikten. Daß die Ruppinsche Formel richtig ist, beweist die Tatsache, daß in anderen Ländern, in denen die Berussverteilung unter den Juden eine andere ist, sich auch die Kriminalitätsziffern sofort verschieben. Die Ziffern, die ich oben angab, bezogen sich nur auf die deutschen Juden. Genau das entgegengesetzte Ergebnis liefert aber z. B. die Betrachtung der Kriminalität der Juden in Amsterdam. Dort sind die Juden prozentual stärker an den Rohheitsdelikten beteiligt als die Christen und prozentual schwächer bei den Vermögensdelikten. So wurden im Durchschnitt in den Jahren 1901—1904 in Amsterdam bestraft: von den Christen von den Juden wegen Körperverl. . . 15,2% 18,7% „ Betrug .... 1,9 % 1,7 % Also genau das umgekehrte Bild wie in Deutschland! Dieser Gegensatz beweist am besten die Unrichtigkeit der antisemitischen Behauptung. Denn wenn' allein die Raffe maßgebend sür die Beteiligung am Verbrechen wäre, müßten doch die Jiwen in Amsterdam dieselbe Kriminalitätsziffer aufweisen wie die Juden in Deutschland. Ferner kann man schon deshalb nicht von einer „Veranlagung" der Juden zu besonderen Delikten sprechen, weil alle diese Delikte, um die es sich hier handelt, (also Gewerbevergehen, Konkursvergehen usw.) erst in neuester Zeit vom Gesetz zu Delikten gestempelt wurden. Man kann daher nicht sagen, diese Delikte seien den Juden „angeboren". Interessant ist aber eine Durchbrechung der' oben erwähnten Ruppin'schen Formel, die hier nicht unerwähnt gelaffen werden darf. Diese Durchbrechung findet beim Delikt des Zweikampfes statt. Hier sind nämlich, obwohl es sich um ein Gewalttätigkeitsdelikt handelt, die Juden in Deutschland dreimal stärker beteiligt als die Christen. Dies erklärt sich einmal aus der übermäßig starken Beteiligung der Juden an den akademischen Berufen überhaupt, sodann scheint mir eine bestimmte Art unserer Erziehung einen Grund sür diese an sich überraschende Erscheinung zu enthalten. Ich glaube, daß nicht zuletzt den K. C. es zuzuschreiben ist, daß hier die Kriminalitätsziffer emporschnellte. Der K. C. hatte und hat schwere Kämpfe gegen den Antisemitismus zu bestehen, und da er diesen Kampf zum großen Teile mit der blanken Waffe aussechtet, ließ es sich nicht vermeiden, daß zahlreiche derartige Fälle zur gerichtlichen Aburteilung kamen. Daß die Juden am Zweikampf stärker beteiligt sind als die Nichtjuden, ist uns nicht etwa ein Beweis sür ihre moralische Minderwertigkeit, sondern es ist im Gegenteil ein Zeichen der Kraft, mit der sie allen Angriffen zu begegnen wissen. Wenn wir nun näher prüfen, welche Faktoren die Verschiedenheit der christlichen von der jüdischen Kriminalität bewirken, so stoßen wir auf soziale Gründe, oder konkreter gesprochen: die Differenzierung zwischen der christlichen und der jüdischen Kriminalität findet ihre Ursache nicht in Unterschieden der Religion oder Rasse, sondern in dem Unterschiede der beruflichen Verteilung. Da die Juden bei manchen Berufen prozentual viel stärker beteiligt sind als die Christen, so ergibt sich auch ohne weiteres, daß sie auch an den Delikten, die bei dem betr. Beruf besonders häufig Vorkommen, stärker partizipieren als ihre christlichen Mitbürger. Daß zwischen Beruf und Kriminalität ein starker Zusammenhang besteht, ist ein Gedanke, der schon seit längerer Zeit in der kriminellen Literatur vertreten wird. So findet man z. B. in dem 1798 erschienenen Werke David Friedländers „Aktenstücke, die Reform der jüdischen Kolonien in den preußischen Staaten betreffend" den Satz, daß man die Verbrecher nicht mit der Volksmenge überhaupt in Verbindung setzen dürfe, sondern Trödler und Kleinhändler unter den Juden mit Leuten dieses Gewerbes unter anderen Glaubensverwandten. In neuerer Zeit hat im „Allgem. statistischen Archiv" der konservative Sozialpolitiker Geheimrat von Scheel folgendes bemerkt: „Nun noch der Beruf als Faktor der Kriminalität. Daß die Art und Intensität der Teilnahme am Erwerbsleben eine selbständige Wirkung auf die Häufigkeit der Straftaten hat, steht außer Zweifel. Der Waren- und Geldhandel z. B. bietet durch die Menge von einzelnen Umsätzen eine viel größere Menge von Gelegenheiten zur Uebervorteilung, zum Betrug, als die Landwirtschaft oder sonst ein Gewerbe, bei dem die Tätigkeit vorwiegend in der Herstellung von Produkten besteht, mithin wird eben infolge dieser häufigen Gelegenheit bei sonst gleich veranlagten Individuen der Händler öfters betrügen wie der Landwirt." Einen treffenden Beweis dafür, daß die sog. jüdischen Delikte nur Berussdelikte sind, bietet eine Tabelle, die Ruppin in dem oben erwähnten Buche „Die Juden der Gegenwart" aufgestellt hat. Diese Tabelle zeigt verschiedene Delikte und stellt daneben diejenigen Berufe, bei denen diese Delikte besonders häufig Vorkommen. Vergleicht man nun den Anteil der Juden an einem Berufe mit dem Anteil der Juden an dem entsprechenden Berufsdelikt, so ergibt sich, daß diese beiden Zahlen sich ungefähr decken. So ist z. B. Wucher ein Berussdelikt für die Selbständigen in Kredit- und Geldhandel; der Anteil der Juden

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