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KC-Blätter · 1915-05-01 · Heft 5 (Mai 1915) · p. Seite 392

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Journal
KC-Blätter
Volume
1914-1915
Issue
Heft 5 (Mai 1915)
Date
1915-05-01
Page
Seite 392 (sequence 10)
Language
German
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392 sein unstät schweifender Geist führte, nicht stets die unseren waren, er ist doch immer ein treuer K.C.er gewesen, und noch wenige Wochen vor seinem Tode erhielten wir Grüße von ihm an die Verbindung. Er ist im Verbindungsleben nie besonders hervorgetreten, wollte nicht eine Rolle spielen, wo er nicht die Kraft dazu in sich fühlte. Aber ein lebendiges, nimmermildes Interesse an den Problemen unserer Tendenz zeigte er und mit Freude konnten wir es noch an seinem Grabe aus dem Munde des Rabbiners hören, wie Fragen der jüdischen Ethik und Geschichte ihn lebhaft beschäftigten. Und wie er seiner Verbindung im Geiste die Treue hielt, so hielt er sie uns, seinen Freunden. Ob er stundenlang mit uns grübelnd über einer Schachpartie saß, ob wir — zusammen mit dem nun auch leider schon gefallenen Walter Hesse — den Harz durchstreiften, immer konnten wir fühlen und sehen, wie reich sein Herz war, wie voll seine Seele von Sehnsucht nach Schönheit, nach Ruhe und Frieden. Den hat er nun gefunden nach einem unruhvollen Leben. Stolz war sein Begräbnis: flatternde Fahnen bogen sich dreimal über seinem Grabe, dreimal knatterte dieEhrensalvedenTrauersalut des deutschen Heeres um seinen braven Kameraden, und unser Band folgte ihm nach als Zeichen unserer immerwährenden Zusammengehörigkeit. Wir Freunde werden seiner oft gedenken, wenn der Blick zurückschweist zu unserer wunderschönen Fuchsenzeit, die Verbindung aber wird stets mit Stolz den Namen eines nennen, der starb, wie das Gesetz in seiner Brust es ihm befahl. vr. Hermann Salomon (Licariae). vom akademischen Hilfsbund. Die ungeahnte Kraft des deutschen Volkes offenbart sich nicht allein in den glorreichen Siegen, die unsere Armeen einer Welt von Feinden gegenüber erringen, sie kommt auch zum Ausdruck in den gewaltigen Arbeitsleistungen, die im Lande selbst vollbracht werden, um die Wunden zu heilen, die der Krieg allerorten schlägt. Vor allem gilt es da,' die zu unterstützen, die der Krieg in ihrer Erwerbstätigkeit behindert hat. Als eine der großzügigsten Schöpfungen, die sich dieses Ziel gesetzt hat, ist der Akademische Hilfsbund anzusehen. Dieser Bund, der auf Anregung der Deutschen Burschenschaft im Dezember vorigen Jahres ins Leben trat, und der die Fürsorge für die im Krieg beschädigten Akademiker auf seine Fahnen geschrieben hat, vereinigt in sich die deutschen Studenten und ihre Alten Herren ohne Unterschied des Berufs, der Partei und des Glaubens. Die Einheitlichkeit dieser Bestrebungen ist eine in unserer Zeit geborene, bislang in der Geschichte des deutschen Hochschulwesens nicht dagewesene Tatsache. Am 8. April fand die Gründungsversammlungstatt, in der die Satzungen endgültig angenommen und Arbeitsausschuß und Vorstanb gewählt wurden. Ueber die allgemeinen Richtlinien und Ziele des Akademischen Hilfsbundes sei hier nachstehendes mitgeteilt: 1. Die Fürsorge soll sich auf kriegsbeschädigte deutsche Akademiker jeder politischen und religiösen Richtung erstrecken. Bei dieser Tätigkeit sollen keine Unterschiede gemacht werden in bezug auf Beruf und Stellung, auf Zugehörigkeit zu studentischen Korporationen und Zugehörigkeit der letzten zum Akademischen Hilfsbund selbst. Sie soll also jedem jetzigen oder ehemaligen Angehörigen deutscher Hochschulen im weitesten Sinne zuteil werden. 2. Die besondere Fürsorge des Akademischen Hilfsbundes soll bestehen in Unterstützung und Raterteilung beim Studium- und Berufswechsel, sowie in der Förderung der Erwerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeil der kriegsbeschädigten Akademiker und zwar in Ergänzung der öffentlichen und privaten Fürsorge der'Kriegsbeschädigten. 3. Die Erwerbsfähigkeit soll gefördert werden durch eingehende Prüfung der erlittenen Schäden, Durchführung geeigneter Behandlung, namentlich im Hinblick auf die besonderen Anforderungen des akademischen Berufes, Hilfe bei etwa nötiger Neuausbildung, falls Aenderungen in der Berufsart und Richtung empfohlen werden müssen, Unterstützung von Aenderungsanträgen akademischer und staatlicher Prüfungs-Vorschriften in besonderen Fällen. 4. Die Erwerbstätigkeit soll gefördert werden durch Nachweis von Stellungen und Erwerbsgelegenheiten auf Grund sorgfältiger Prüfung der etwa eingeschränkten Fähigkeiten des Kriegsbeschädigten. Ein allgemeiner Stellennachweis sowohl, wie auch eine besondere persönliche Fürsorge in schwierigen Fällen ist dabei ins Auge zu fassen und hierbei stets die Beziehungen zu den außerhalb des Hilssbundes stehenden Berufsorganisationen zu vermitteln. 5. Die verlorengegangene Erwerbstätigkeit oder wirtschaftliche Selbständigkeit ist wieder auf- Ä. Dazu gehört die Unterstützung in chen aller Art nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, auch durch Geld oder Darlehn zur Ueberwindung von Schwierigkeiten infolge des Krieges in Verbindung mit änderen gleichgerichteten allgemeinen Unternehmungen, die Prüfung des Grades der Bedürftigkeit, die Vermeidung mehrfacher Unterstützungen aus verschiedenen Quellen und die Ermittlung der sogenannten verschämten Hilfebedürftigen, wobei jede unberechtigte Ungleichmäßigkeit bei Ber-

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