KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1913-1914
- Issue
- Heft 11-12 (1.8.1914)
- Date
- 1914-08-01
- Page
- Seite 246 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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246 Berlin zahlen unsere Kartellbrüder für den 32 stttndigen Schläger- und Säbelkursus M. 18.— somit für die Stunde blos M. 0.56, wozu bei Stundung — an anderen Universitäten gibt es eine solche nicht — ein Zuschlag von M. 2.— pro Kursus tritt, in Bonn für den Schläger¬ und Säbelkursus von 20 Stunden Mk. 12.—, sonach pro Stunde Mk. 0.60, in Darmsradi für den 2Ostündigen Schlägerkursus Mk. 16.—, für den 20 ständigen Säbelkursus Mk. 20.—, somit pro Stunde Mk. 0.80 bezw. Mk. 1.—, und schließlich in Leipzig für den 12stündigen Scklägerkursus Mk. 12.—, für den 12stündigen Säbelkursus Mk. 16.—, somit pro Stunde Mk. 1.— bezw. Mk. 1.25. Es bewegt sich also die Fechtzeit an den Universitäten mit freier Konkurrenz der Fechtlehrer zwischen 40 und mehr als 45 Minuten (Leipzig), dagegen an den Universitäten mit Monovolstellung der Universitätsfechtböden zwischen 30 Minuten (Heidelberg) und 48 Min. (Breslau). Auf der anderen Seite bewegt sich bei den Kartellverbindungen an den Universitäten mit freier Konkurrenz der Fechtlehrer das Stundenhonorar für den Schlägerfechtkursus zwischen Mk. O.56 und Mk. 1.—, für den Säbelfechtkursus zwischen Mk. O.56 und Mk. 1.25 wogegen an den Universitäten mit Monopolstellung der Universitätssechtlehrer das Stundenhonorar für den Schlägerfechtkursus zwischen Mk. O.75 und Mk. 1.50, für den Säbelfechtkursus zwischen Mk. 1.— und Mk. 1.67 sich bewegt. Nicht berücksichtigt ist hierbei der Kontraboden, für den, soweit Auskünfte bei mir eingegangen sind, wesentliche Honorardifferenzen nicht zu bestehen scheinen. Ich verkenne keineswegs, daß die äußere Ausstattung der Lokalitäten an den Universitätsfechtböden in mancher Beziehung Vorzüge gegenüber den Räumen der Privatfechtlehrer bieten. Ich übersehe auch nicht, daß die Art des Unterrichts, die Gewissenhaftigkeit in der Auswahl der Gehilfen, d. h. der dem Fechtmeister unterstehenden Lehrer, zum Teil die Verschiedenheit der Unterrichtskosten erkürt; ein tüchtiger Lehrer ist mehr begehrt als ein untüchtiger und wird demgemäß auch ein höheres Gehalt fordern. Die Verschiedenheit der Kosten der Lebenshaltung an den einzelnen Universitäten beeinflußt gewiß auch die Honorarhöhe für den Fechtunterricht. Soviel aber kann trotz alledem konstatiert werden: Das Monopol der Universitätssechtlehrer führt wie jedes Monopol zu Mißständen und zwar einerseits zu einer ganz ungerechtfertigten, durch die Aufrechterhaltung der Ordnung in keiner Weise bedingten, früher einfach undenkbar gewesenen Verminderung der dem Fechten der einzelnen Korporationen gewidmeten Zeit, auf der anderen Seite aber zu einer auffallenden Honorarsteigerung, die um so fühlbarer wird, als durch die Beschränkung der dem eigentlichen Fechtunterricht innerhalb der einzelnen Fcchtstunden gewidmeten Zeit notwendig ein Zwang ensteht, entwedertäglich mehrmals Schulstunden zu nehmen oder mehrere Kurse hintereinander; das bedeutet speziell für die badischen Universitäten eine doppelte Verteuerung des Fechtunterrichts. Gewiß leiden unter der ungebührlichen Beschränkung der eigentlichen Unterrichtszeit innerhalb der einzelnen Fechtstunde die anderen Korporationen an sich im selben Maße wie wir. Andererseits aber liegt es auf der Hand, daß die besondere Intensität, mit der wir früher unseren Fechtboden betreiben konnten, durch solche zeitliche Beschränkung notwendig doppelt leiden muß und auch durch mehrmaliges tägliches Fechten — in Heidelberg ist 2 mal, an verschiedenen Tagen 3 mal täglich Fechtstunde — nur schwer erreicht werden kann. Verwunderlich ist, daß die Solidarität aller am Fechten intereffierten Korporationen in Heidelberg und Freiburg nicht einmal so weit geht, daß sie sich gemeinschaftlich gegen die Einführung von Mißständen gewandt hätten, durch die die Fechtausbildung ihrer Mitglieder erschwert und verteuert werden mußte. Die bisher erwähnten Momente wirken naturgemäß nicht bei allen Kartellverbindungen gleichmäßig. Bei der einen tritt mehr das eine, bei der anderen mehr das andere Moment im Sinne einerBeeinträchtigung der fechterischen Leistungen in den Vordergrund. Alle aber — mit einer Ausnahme — zeigen diese Beeinträchtigung. Bon Interesse ist nun die Frage, warum gerade diese eine Verbindung, Spreviä-Berlin, unter all den erwähnten Einflüßen nicht gelitten zu haben scheint. Des Rätsels Lösung ist höchst einfach: Unsere Berliner Kartellbrüder können ihren Fechtlehrer mit einer Selbständigkeit und Unabhängigkeit auswählen, wie keine andere Kartellverbindung. Als die Sprevia gegründet wurde, nahm sie auf die Empfehlung der alten Badenen zum Fechtlehrer einen Mann, den die älteste Generation der Badenia als hervorragenden Lehrer kennen gelernt chatte, während andere Heidelberger Korporationen ihn aus irgend welchen Gründen nicht mochten, so daß er sich in Heidelberg nicht einmal als Gehilfe hallen konnte. In Berlin bewährte er sich genau wie vorher in Heidelberg. Nach seinem Äbgang wählte die Sprevia mit derselben Unabhängigkeit ihre neuen Lehrer und auch jetzt antwortet sie auf die Frage, bei welchem Fechtlehrer die Mitglieder Unterricht nehmen und warum gerade bei ihm: „Wir beriefen ihn selbst vor ungefähr 3 Jahren aus München, als uns die Leistungen des alten Fechtlehrers nicht mehr genügten." — Dieser Umstand in Verbindung mit der unbeschränkten