KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1913-1914
- Issue
- Heft 8 (1.5.1914)
- Date
- 1914-05-01
- Page
- Seite 180 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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180 lung, deren Anschauungen wohl von fast keinem seiner Kollegen geteilt werden, eine Abhandlung, die in Widerspruch zu allem steht, was im letzten Semester von zahnärztlicher Seite gesagt und geschrieben worden ist. Nelki verurteilt den Streik, da er kein geeignetes Kampfmitttel sei. Darauf wäre zu erwidern, daß der Streik als akademisches Kampfmittel zunächst uralt ist, zum mindesten mehrere 100 Jahre älter als der Arbeiterstreik. Ob man ihn verurteilen soll oder nicht, ist mehr oder minder Ansichtssache. Es sei nur erinnert an den Streik der Mediziner in Halle, an den Studentenstreik, der im Mittelalter zur Gründung einer heute sehr besuchten Universität aeführthat. Außerdem bewiesen uns besonders hier in Berlin die Zahnärzte, die uns während des Streiks ihre Anerkennung aussprachen und ausforderten, durchzuhalten, bis unser Ziel erreicht wäre, durch Zuschriften ihre volle Sympathie. Man sieht also, daß auch die gegenteilige Ansicht von Nelki ihre Anhänger, und nicht die schlechtesten, hat. Selbstverständlich konnte die Regierung und die ihr untergeordneten Instanzen unfern Streik nicht biÜigen, dagegen standen unsere Professoren, wenn sie auch ex officio den Streik mißbilligen mußten, innerlich auf unserer Seite. Nebenbei will ich noch bemerken, daß der Streik keineswegs ex abrupto ausgebrochen ist) erst nachdem in den vorhergehenden Semestern schon alles versucht worden war, nachdem man den Studierenden auf die vielen Petionen und Anfragen sogar eine Antwort verweigert hatte, brach der Streik aus. Nun zu der eigentlichen Frage des vr. der Zahnheilkunde. Nelki sagt: „EinStand soll wemger durch Titel als durch Leistungen gehoben werden." Ganz unsere Ansicht. Nur vergißt Nelki, daß der Stand der Zahnärzte durch die „Neue Prüfungsordnung" vom 15. März 1909 gehoben ist und durch den Doktortitel lediglich das äußere Dekorum bekommen soll, auf das bisher jeder akademische Stand Anrecht hat. Man mag die Titelwirtschaft in Deutschland bedauern, man wird sie aber als einen höchst wichtigen Faktor beachten müssen. Warum sollen also die Zahnärzte in vielleicht hochzuschätzendem demokratischen Empfinden auf etwas verzichten, was jedem andern Akademiker zu erlangen freisteht? Daß die „alten" Zahnärzte hohe Verdienste haben, hat noch niemand bestritten, und daß auch sie schon den Doktorhut verdient hätten, ebenfalls niemand. Wenn ihnen aber der Preis, auf den sie Anspruch haben, nicht zuteil wurde, sollen darum alle künftigen Generationen auch auf ihr Recht verzichten müssen? Eigenartig, daß auch die „alten" Zahnärzte fiir unsere Sache eintreten und uns in jeder Hinsicht - ideellundmateriell — unterstützen, und so kommt es, daß Kb. Nelk unter allen Zahnärzten mit seiner Ansicht ziemlich isoliert dasteht. In der großen Zahnärzteversammlung, der gewaltigsten zahnärztlichen Kundgebung, die je stattgefunden hat, sagte Prof.' Sachs: „Man wolle für die Jugend das Recht erringen, auf das sie schon längst Anspruch hatten, aber man müsse jetzt energisch handeln, damit die Jungen es besser und leichter hätten als die Alten." Das allein ist der richtige Standpunkt. Wie soll denn ein Fortschritt erzielt werden, wenn man einfach sagt: Mir ist es schlecht gegangen, Dir, dem Jüngeren, soll es genau so schlecht gehen. Wie sagt doch Eichendorff an einer Stelle: „Was uns not tut, uns zum Heile" „Ward's gegründet von den Vätern," „Aber das ist unser Teil," „Daß wir gründen für die Spätern." „Die Zahnärzte werden in zwei Kategorien geschieden, in die mit vr. und die ohne." Glaubt das Nelki wirklich? Ich möchte wissen, auf welche Tatsachen er sich da stützt. Dankbar erkennen wir an, was die älteren Zahnärzte geleistet haben, und wir bewundern ihre wissenschafÜichen Erfolge, die sie unter oft so ungünstigen äußeren Umständen erreicht haben. Äber wäre Kb. Nelki aus unseren Versammlungen gewesen, hätte er mit unseren Führern gesprochen, ja hätte er nur mit seinen Bundesbrüdern gesprochen, so würde das Wort von den zwei Kategorien unter den Zahnärzten nicht gefallen sein. Nein, nicht die Zahnärzte, sondern die Inhaber des medizinischen Doktortitels werden in zwei Kategorien geschieden — falls man den Zahnärzten zu erleichterten Bedingungen den vr. mell, geben will, wie man bisweilen beiläufig bemerken hört in solche, die den medizinischen Doktor nach vollen 10 Semestern nach Erfüllung der Vorschriften, wie medizinisches Physikum und Staatsexamen, sowie Approbationsjahr machen, und in solche, die zuerst Zahnärzte geworden sind und nachher unter erleichterten Bedingungen, z.B. ohne medizinisches Physikum und Staatsexamen, sowie ohne Approbationsjahr den vr. med. erwerben. Die letzteren würden dann die „minderwertigen" sein, und um dies zu verhindern, erstreben die Zahnärzte und Smdierenden der Zahnheilkunde einen anderen Doktor als den medizinischen. Dies erkennen auch die Aerzte an, die ihren Doktortitel unter erleichterten Bedingungen keineswegs vergeben wissen wollen. Dies zeigt eine Erklärung des „Leipziger Aerzteverbandes" (der bekanntlich 26000 Mitglieder zählt), in der es heißt: „Wir stehen durchaus auf dem Standpunkte, daß es für die Zahnärzte allein richtig und vorteilhaft ist, wenn sie sich auf Grund einer so guten Fachausbildung einen Doktortitel im eigenen Fach