KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1913-1914
- Issue
- Heft 5 (1.2.1914)
- Date
- 1914-02-01
- Page
- Seite 117 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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117 finalen solidarisch vorgegangen werden sollte. Ferner sind die Studierenden aller Universitäten bereit, diejenigen Kollegen, die gezwungen sind, auch nach Beendigung des allgemeinen Streiks keine Vorlesungen und Praktika zu besuchen, in jeder Beziehung zu unterstützen. Rostock, wo die Studierenden. einem Streik als akademisches Kampfmittel ablehnend gegenüberstanden, wurde von diesen Beschlüssen ausgeschlossen. Dagegen brachte der Vertretertag den Studierenden der Universität Straßburg und Königsberg seine Sympathie zum Ausdruck. Bei den Behörden und den ihr nahestehenden Persönlichkeiten fanden die Streikenden allerdings kein Entgegenkommen. Eine am 15. Dezember in Berlin vor dem Dekan der medizinischen Fakultät, Geheimrat Professor Dr Passow, erschienene Deputation mußte eine Mißbilligungserklärung über diesen Streik mit nach Hause nehmen. Der Rektor der Berliner Universität, Geheimrat Planck, äußerte sich einer Abordnung gegenüber in gleicher Weise und erklärte, daß der Kultusminister es ablehne, die Vertreter vor Niederlegung des Streikes zu empfangen. Es rvird auch allgemein angenommen, daß die medizinische Fakultät in einer Sitzung am 15. Dezember, über deren Ergebnis jedoch Amtsverschrviegenheit herrscht, sich ablehnend gegenüber den Forderungen der Studierenden verhalten habe. Selbst Professor Williger, der Leiter der zahnärztlich-chirurgischen Klinik in Berlin, gab seiner Mißbilligung Ausdruck. In der bayerischen Abgeordnetenkammer war es der Zentrumsabgeordnete Dr. Pichler, der das Verhalten derZahicheilkunde-Studierenden verurteilte, und der Kultusminister von Knilling bezeichnete es als „ebenso neu wie unerfreulich und rückhaltlos verurteilbar". Nach einigen Tagen, in Marburg bereits am 16. Dezember, wurde der Besuch der Kollegien wieder ausgenommen. In Leipzig und Jena jedoch, wo genügende Zusicherungen wie an andern Universitäten nicht erreicht worden waren, wurde beschlossen, den Streik aufrechtzuerhalten. Die Dekane ließen hier durch Anschlag bekanntmachen, daß bei Aufrechterhaltung des Streiks über Weihnachten hinaus den Studierenden die Praktikantenscheine verweigert werden könnten, und sie somit eventuell mit Verlust eines Semesters rechnen müßten. Indessen ist nach den Weihnachtsferien „die Arbeit in vollem Umsange wieder ausgenommen worden". Man hat den Streikenden lobend uachgesagt, daß Ausschreitungen nicht vorgekommen sind. Das ist doch wohl das Allerivenigste, was von Akademikern verlangt werden kann. Meines Erachtens ist in jedem Falle die Proklamierung des Streiks als akademisches Kampfmittel entschieden zu mißbilligen. Sie verträgt sich nicht mit der Würde akademischer Bürger. Die Frage des De. med. dent. aber, die die Gemüter auch im Lager der approbierten Zahnärzte so heftig erregt, scheint mir geradezu ein gefährliches, zweischneidiges Schivert für die wirtschaftliche Stellung der Zahnärzte zu sein. Da vom wissenschaftlichen Standpunkt jeder Titel zu entbehren ist, und eine Ansicht wie die in der am 3. Januar in Berlin tagenden Generalversammlung geäußerte, die Probleme der zahnärztlichen Wissenschaft konnten nur durch Doktorarbeiten gelöst werden, doch ganz unhaltbar ist —, so wäre zu untersuchen, welches Wirtsrhafts- und Standesinteresse die Forderung begründet. Zunächst will mir scheinen, daß ein Stand weniger durch Privilegien aus Titel als durch wirkliche Leistungen gehoben wird. Die in der neuen Prüfungsordnung von 1609 erhöhten Anforderungen entsprechen an sich diesem Zweck zweifellos mehr als die Forderung nach einem äußeren Dekorum als Abzeichen für die bessere Ausbildung. Die Notwendigkeit der besseren Vorbereitung der Studierenden ist hervorgegangen aus dem Verdienste der alten Zahnärzte, die durch ihre Arbeit, Beobachtungen und Erfahrungen die Wisienschaft zu dem gemacht haben, was sie heute ist. Wenn für die heutigen Jünger der Zahnheilkunde bei der so erweiterten Wissenschaft größere Vorbedingungen gestellt werden, so ist das eine ganz selbstverständliche, schulmäßige Entwicklung. Hieraus aber das Recht ans eine äußere Kenntlichmachung durch Titel, rvomöglich als Unterscheidung von den vor 19t)9 approbierten Zahnärzten herzuleiten, ist sowohl ein ganz unberechtigtes Verlangen der jüngeren (Generation als auch eine große Kurzsichtigkeit der älteren, die in der großen Mehrzahl als Jmmature den Dr. med. dent. nicht erwerben können und dadurch äußerlich, obgleich die Fähigeren, zu Zahnärzten zweiter Klasse herabsinken würden. Es wird niemand in Abrede stellen können, daß die Schaffung eines ausgesprochen zahnärztlichen Doktortitels, den nilr ein Teil der Zahnärzte, nämlich die Maturen, erwerben können, die Zahnärzte in zwei Klassen scheidet, deren eine, der dieser Titel versagt bleibt, als die nü.derwertige gilt, obgleich ihr nichts an Fachwissenschaft fehlt. Der Einwand, die Zahnheilkunde sei eine so selbständige Disziplin, daß sie tatsächlich zu einer unabhängigen Wisienschaft geworden ist, ist unzutreffend. Sie ist nicht unabhängiger als etwa die Augenheilkunde oder Orthopädie, für die auch kein besonderer Doktortitel geschaffen ist. Die Befürchtung der medizinischen Fakultät also, daß dadurch eine medizinische Zersplitterung des medizinischen Doktors ohne Rot herbeigesührt würde,