Mannheim
Compact Memory

KC-Blätter · 1914-01-01 · Heft 4 (1.1.1914) · p. Seite 72

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1913-1914
Issue
Heft 4 (1.1.1914)
Date
1914-01-01
Page
Seite 72 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2268830-2268874-2268879--1049-3522752
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

72 Bunde, den Gott am Sinai mit ihm geschlossen hat, und jeder Einzelne ist nach dem charakteristischen, zum festen Terminus gewordenen, talmudischen Ausdruck „vom Sinai her verpflichtet", ihm treu zu bleiben. Durch die Gemeinsamkeit dieser religiösen Verpflichtung und des ihr entsprechenden Glaubensbesitzes weiß Israel sich verbunden. Die Begriffe „Volt" und „Gemeinde" fallen vollkommen zusammen. Bis in die Zeiten der nationalen Selbständigkeit des israelitischen Volkes reichen die Wurzeln dieser Auffassung zurück. Sie liegen in dem die ganze prophetische Religion tragenden Gedanken der Erwählung Israels. Die Existenz Israels wird in der Bibel durchweg auf göttlichen Willensakt zurückgeführt, dessen Ziel die Erwählung Israels zu einem „heiligen Volke" ist. Bon diesem Gesichtspunkte aus wird die ganze Bolksgefchichte konstruiert. Die nie erhörte Forderung ergeht damit an das israelitische Volk, fein ganzes Dasein lediglich als Mittel zur Erfüllung seiner religiösen Aufgabe zu begreifen. Der Spott, der von zionistischer Seite häufig gegen die von modernen Theologen gepredigte Idee der „Mission" Israels gerichtet wird, ist: daher in Wahrheit an die Schöpfer der pro-) phetischen Religion zu adressieren, die mit dem-. Gedanken der Berufung Israels auch den seines- Berufes verkündet haben. Seit durch das babylonische Exil und die ihmi folgende Restaurationsperiode die prophetisches Religion zur Religion des jüdischen Volkes wurde/ - hat auch diese Forderung sich in dem Bewußtseins der religiösen Gemeinde durchgesetzt. Das jüdische? Volk betrachtet es fortan als Sinn seines Da-' seins, die ihm zuteil gewordene Lehre zu erfüllen und zu verwirklichen. Solange die Juden/ wesentlich in geschlossener Siedlung lebten, wie . in Palästina und wohl auch in Babylon, betrifft / diese Auffassung wesentlich die Deutung der) Existenz des Volksganzen. Die Zugehörigkeit' deS einzelnen zur Bolksgesammtyeit ist hier; ebenso etwas Naturgegebenes, wie in jedem anderen Volk. Mit der späteren Zerstreuung deS jüdischen Volkes erst erwächst aus dieser Deutung der Bolksexistenz auch eine religiöse Bindung des einzelnen an die Gesamtheit. Der Zusammenhang der Gemeinschaft ruht nunmehr auf religiösen Motiven. Das jüdische Volk lebt fort als eine Religionsgemeinschaft, die aus den Angehörigen des jüdischen Stammes besteht. In dem Wesen dieser Religionsgemeinschaft prägt freilich ihr Ursprung und ihre Zusammensetzung sich deutlich aus. Die Religionsgemeinde bleibt auch nach der religiösen Konstruktion ihres Begriffes die Fortsetzung des israelitischen Volkes. Die Grundlagen dieser Auffaffung liegen wiederum in dem biblischen Gedanken der Erwählung. Die in der ganzen Antike herrschende Identität von Volks- und Religionsgemeinschaft wird in ihm mit dem Universalismus des monotheistischen Religionsbegriffs in Einklang gesetzt. Nach der antiken Auffaffung, welche die moderne Bibelkritik auch am Anfänge der israelitischen Religionsgeschichte zu finden glaubt, fallen Volks- und Religionsgemeinschaft zusammen, weil der Herrschaftsbereich der nationalen Götter und ihr Anspruch auf alleinige oder bevorzugte Perehrung sich nur aus „ihr" Volk erstrecke. Keine dieser Religionen beansprucht für sich ausschließende Geltung und stellt die Wirklichkeit der von anderen Völkern verehrten Gottheiten in Frage. Im biblischen Monotheismus tritt zum ersten Male eine Religion auf, die für sich ausschließliche Geltung, für ihren Gott ausschließliche Existenz behauptet. Die Beurteilung der verschiedenen Religionen wird hier zum ersten Male unter den Gesichtspunkt der Wahrheit gestellt. Der Träger dieser universalen Wahrheit aber bleibt auch hier das Volk. Der Gedanke der Berufung macht diese besondere Beziehung eines einzelnen Volkes zu dem einzigen Gotte möglich. Für das religiöse Denken mußte diese ausschließliche Beziehung eines Volkes zu Gott freilich sogleich aufs neue zum Problem werden, das seine Lösung erst in der Auffaffung findet, daß die Einschränkung der religiösen Wahrheit auf das Volk Israel nur von vorübergehender und vorbereitenderBedeutung sei. SeineBerufung wird nun dahin verstanden, daß es „zum Propheten für die Völker" erwählt ist. Sie gilt als Mittel für die Ueberlieferung der göttlichen Offenbarung an die gesamte Menschheit. Auch jetzt aber bleibt der Träger dieser religiösen Bestimmung, daS Substrat des religiösen Lebens, die israelittsche Volksgemeinschaft. Träger der Berufung ist das Volk, wie es auch seine Aufgabe ist, sie an die „Völker der Erde" zu übermitteln. In dieser Fassung verbindet sich der universelle Religionsbegriff mit einem national bestimmten Begriff der Religionsgemeinschaft. Dieser Begriff der religiösen Gemeinde erhält sich auch nach der Zerstörung des jüdischen Staatslebens und bietet die Grundlage, auf der die jüdische Gemeinschaft auch abgelöst von ihrer 'staatlichen Existenz fortzudauern vermochte. Die religiöse Bestimmung des jüdischen Volkes, die Berufung, um derentwillen es existierte, hatte ihre Kraft nicht verloren, sie forderten die Existenz eines Israels nach wie vor. Damit aber fühlte sich die fortbestehende Religionsgemeinde als Fortsetzung des alten Volkes Israels. Auch jetzt noch blieb die Stammesgemeinschaft der Träger der religiösen Idee.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.