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KC-Blätter · 1913-12-01 · Heft 3 (1.12.1913) · p. Seite 50

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Journal
KC-Blätter
Volume
1913-1914
Issue
Heft 3 (1.12.1913)
Date
1913-12-01
Page
Seite 50 (sequence 6)
Language
German
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50. herbeigeführten Zusammenschluß beruht. Wann werden wir nun aber von einem Zusammenschluß zum Volke reden können? Es scheint zunächst, als sei die Staat Zusammengehörigkeit das Charakteristikum des Volksbegriffes, — dem ist aber nicht so,' denn einerseits ist nicht das gesamte deutsche Volk im deutschen Reich — das sogar nur ein „Bundesstaat" ist — einbegriffen, andererseits umfaßt es auch Gebiete mit französischer, dänischer, polnischer „Bevölkerung". Indes ist damit nicht bestritten, daß die staatliche Zusammengehörigkeit„Volkswerte" schaffen kann. Bei längerem Bestehen des Staates unter geordneten Verhältnissen muß dieS sogar der Fall seindenn er gewährt einerseits die gemeinschaftlichen Erinnerungen an die Vergangenheit, die wir „Geschichte" nennen, andererseits die gemeinsame Regelung der gesamten Lebensverhältnisse, die den Kern der „Kultus bildet. Diese beiden aber, Geschichts- und Kulturgemeinschaft sind die eigentlichen und m. E. einzigen Bedingungen der Ausbildung des.Volkscharakters. Die letztere Bedingung halte ich dabei für die wichtigere-denn die Kultur ist das eigentlich lebendige, stets entwickelungssähige, niemals abgeschlossene, während der Gegenstand der Geschichte Vergangenheit ist. Den Begriff „Kultus fasse ich dabei im weitesten Sinne, als Körper- und Geistesbildung, wirtschaftliche und rechtliche, ethische und religiöse, wissenschaftliche und künstlerische Kultur. Ihre Entstehung kann sie den mannigfachsten Einflüssen verdanken, physischen wie psychischen, außermenschlichen (Klima, Bodenbeschaffenheit) wie tiefinnerlichen. Sie schreitet großenteils allmählich und unsichtbar fort, mitunter kommen einzelne „Kulturbringer", die raschere Umwälzungen veranlassen. Unter keinen Umständen aber darf man die Kulturentstehung im wesentlichen von Rasseneinflttssen abhängig machen wollen, wie dies Herr Ehlers tut. Demgegenüber weist Holtzmann 0 mit Recht darauf hin, daß einer unserer größten Kulturbringer, Goethe, am meisten von vier Männern beeinflußt wurde, die ausnahmslos nicht „deutsch-völkisch" waren: Homer, Shakespeare, Raphael, Spinoza... Wenden wir diese getrennten Begriffe Rasse, Volk und Kultur nunmehr an, um endlich auch den Gipfelpunkt der Ehlersschen Auslassungen zu widerlegen: die Betrachtung Mahlers als jüdischen „Volkskomponisten"! Er schreibt: „Nur für Juden und mimosenhafte Deutsche scheint es eine Beleidigung zu sein, wenn man einem Juden sagt, er sei ein Jude und trage die Charaktermerkmale seiner Rasse — wie ich es bei Mahler angedeutet habe." Und: „Den Juden fehlt trotz Mendelssohn und Meyerbeer noch immer der wirklich ') Neue Musik-Ztg., S. 174mit Berufung auf Hermann Grimm, Goethe (1887>, S. 183. überragende Komponistwas wunder, wenn sie ihn in Mahlers scharf umriffener Persönlichkeit gefunden zu haben glauben. Er könnte es auch vielleicht werden'), wenn er nicht aus dem Judentum herausstrebte, sondern die ganze starke Kraft, die im „Volke Gottes" treibt und wirkt, unverfälscht zusammenzufaffen zu versuchte." Das ist also der Tenor der Ehlersschen Erörterungen, seine „Lösung des Problems": Als deutscher Musiker gibt uns Mahler nicht viel, aber vielleicht kann er durch „jüdische Bolkskraft" etwas erreichendie „Charaktermerkmale seiner Rasse" trägt er ja. Das Unzutreffende dieser Meinung ist nach den vorausgegangenen Auseinandersetzungen evidentes ist weder möglich, an der Mahlerschen Musik prinzipiell bedeutungsvolle Charaktermerkmale seiner jüdischen Abstammung zu konstatieren, noch kann der Wunsch, Mahler möge jüdische Bolkskraft in seiner Musik wirken laffen, jemals erfüllt werden. Soviel ich weiß, können die Forscher heute nicht einmal mehr eine einheitliche jüdische (oder semitische) Rasse seststellenwie sollte es da bestimmt siznerbare musikalische Charaktermerkmale geben? Ist es doch selbst Herrn Ehlers nicht geglückt, auch nur ein einziges solches Merkmal zu bezeichnen. Und was die gerühmte „starke Kraft" anlangt, die „im Volke Gottes treibt und wirkt", so scheint deren Vorhandensein Herrn Ehlers von Anhängern der sogenannten „nationaljüdischen" Richtung eingeredet zu sein, und es wird gut sein, einmal darauf hinzuweisen, daß es dergleichen auch auf musikalischem Gebiete nicht gibt. Wenn man den Ausdruck „jüdische Musik" gebraucht, so kann darunter zweierlei verstanden seineinerseits das Gebiet der synagogalen Musik, andererseits das -,jüdische Volkslied". Es ist hier nicht Raum, auf Besonderheiten einzugehendoch genügt bereits folgender Hinweis: die Synagogenmusik ist ein rein liturgisches Produkt, das in den verschiedenen Ländern verschieden aussieht und nach dem Vorbild aller Meister der Kirchenmusik erzeugt ist. Es beweist gerade den Mangel einer künstlerischen Originalität, daß die Bedeutung der Synagogenmusik') nicht über den Rahmen der jüdischen Liturgik hinausreicht, während die Meisterwerke der Kirchenmusik rein musikalisch wirksam sind. Und ganz ebenso steht es um die fast ausnahmslos aus Rußland, Polen und Ungarn importierten „jüdischen Volksmelodien", die, soweit ich sie kenne, alle die Merkmale der slavischen und Zigeunermusik tragen, nicht aber genügend Eigenart haben, einen besonderen musikalischen Typus zu bilden. Es ist dies y Mahler lebte damals nocher starb am 18. Mai 1911. 2) Bruchs „Kol nidrei" ist eine im wesentlichen selbständige Arbeit.

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