KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1913-1914
- Issue
- Heft 3 (1.12.1913)
- Date
- 1913-12-01
- Page
- Seite 49 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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49 von dem ständigen Münchner Korrespondenten einer der besten'musikalischen Zeitschriften unter besonderem Beistand der Redaktion behauptet, so heißt es: „Die Kritik hat gesprochen". Und damit ist alles gesagtdenn läßt sich der Deutsche schon von seiner Zeitung viel gefallen, was dann erst von einer Fachzeitschrift? Das hier Abgedruckte wird gelesen und weiterberichtetwas hier formell noch Hypothese war, wird als felsenfest bewiesenes apodiktisches Urteil hingenommen. Auf diese Weise wird geziichtet, was ich „musikwissenschaftlichen Antisemitismus nenne — „wissenschaftlich" nicht etwa seiner Begründung, sondern nur seiner Geltung nachdiese letztere ist das maßgebende, und deswegen, nur deswegen ist es eben auch notwendig, mit wissenschaftlicher Gründlichkeit dieser Pseudo-Wissenschaftlichkeit im Einzelnen entgegenzutreten. Das ist bisher m. E. noch nicht geschehen *), und ich habe es hier nun bei einem besonders krassen und gefährlichen Fall einmal versucht. Bin ich dabei zu ausführlich und darum langweilig geworden, so sei es mir verliehen. 2. Mußte ich die unmittelbaren Angriffe gegen Mahlers VIII. Sinfonie als unbegründeten musikkritischen Antisemitismus zurückweisen, so ist es ebenso geboten, der im Zusammenhang mit dem Mahlerstreit vorgenommenen Uebertragung allgemeiner, auf antisemitischer Seite beliebter Begriffsverwirrungen auf musik a l i s ch e s G e b i e t entgegenzutreten. Ehlers springt mit etwas überraschender Plötzlichkeit von dem „verborgenen rythmischen Geist der deutschen Sprache" über den „Begriff des Semitismus" zu dem „Rassenproblem in der Musik" überhaupt. Hier hat ihm der Gegner selbst Material an oie .Hand gegeben. Der von mir bereits zitierte Professor Holtzmann hatte in einem Aufsatz „Gustav Mahler und seine Achte Sinfonie"?) polemisierend scharf betont, daß „Musik eine allgemein gültige Weltsprache" seidem setzt Ehlers nunmehr, wie nur natürlich, die Begriffe „Rasse, Volk, Kultur" entgegen. Aber aus diesen drei ganz verschiedeicen Begriffen macht er ein einziges undefinierbares Etwas, dessen Gebrauch zu Resultaten führt, die den tatsächlichen Verhältnissen völlig zuividerlaufen, und die daher nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Bon einem „Rassenproblem", wie Ehlers es sich vorstellt, kann nicht die Rede sein. Er selbst gibt zu, es seien „im Laufe der Jahrtausende ') Auch Prof. Holtzmann ist in seinem sonst so vortrefflichen Aufsatz gerade auf diese spezifischen Musikalia, die einzigen unmittelbaren Angriffe gegen Mahler nicht "»gegangen. ') Allgem. Musikztg., Jahrg. 1910, Heft 39, S. 826. so viele Rassenmischungen vorgekommen, daß die Differenzierung der einzelnen Musikarten in begreiflich faßbaren Kennzeichnungen . . sehr schwierig werden würde . . ." Dieses Zugeständnis ist noch dahin zu erweitern, daß es, wenn die Gestaltung der Musikarten lediglich von der Rassenentwicklung der Menschen abhinge, annähernd so viel verschiedene Auffassungsmöglichkeiten musikalischer Kunst geben müßte, wie auffassungsfähige Menschen da sind, und typische Bildungen ausgeschlossen wären. Man kann daher in der Mcusik nicht von typischen Raffenunterschieden als solchen reden, und auch Ehlers kommt darüber nicht hinweg, wie ein Beispiel zeigen möge: Er weist darauf hin, daß bei Gelegenheit des französischen Musikfestes in Atünchen (1910) von der Kritik die Raffenfrage angeschnitten wurde und ebenso bei der gleichzeitigen Ausstellung des Münchener Kunstgewerbes in Paris die dortigen Zeitungen „den Rassenunterschied zwischen sich und ihren deutschen Nachbarn betonten". Wäre bei den hier festgestellten Unterschieden tatsächlich die Raffe das maßgebende Moment, so wäre es unmöglich, in dem Franzosen Henri Marteau und dem Schotten d'Albert hervorragende Bach-Spieler, in dem Schotten Lamond einen ausgezeichneten Beethoven-Interpreten zu sehentatsächlich aber gelten sie dafür. Und Brahms' so überaus charakteristische„Zigeunerlieder" hätten nie geschrieben werden können. Wir sehen also, daß wir bei der Beurteilung des Musikalisch-Typischen — das unbedingt mehrfach vorhanden ist — von dem Rassenmäßigen zunächst absehen müffen. Ehlers schiebt selbst die Raffenfrage, wo sie ihm unbequem wird, stets beiseite, indem er an die Stelle des Adjektivs „rassenmäßig" einfach „völkisch" setzt und damit Rasseneigenart und Volkscharakter idenüfiziert. Das geht natürlich nicht. Wir haben sestgestellt, daß es „Raffenmusik" als solche nicht gibtsoll nun eine „Volksmusik" vorhanden sein, so ist deren Eigenart als unabhängig von allem Rassenmäßigen an sich streng getrennt davon zu betrachten. Persuchen wir, die Begriffe zu erfassen. Rasse und Volk — soweit man wirklich noch von Raffen als solchen sprechen kann — fallen regelmäßig in keiner Hinsicht zusammen. Wir reden von einer romanischen Rasse, nicht aber von einem romanischen Volke- „Romanentum" ist der Inbegriff einer Mehrheit von Völkern, wie Franzosen, Italiener, Spanier, Portugiesen u. a. Umgekehrt enthält aber das französische Volk Bestandteile der sogenannten germanischen, romanischen und kelttschen Rasse. Begriffsmäßig liegt der Unterschied darin, daß Raffe etwas Naturgegebenes ist — als Endglied der Begriffsreihe Familie-Sippe-Stamnk —, während die Volksgemeinschaft auf einem durch äußere Umstände