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KC-Blätter · 1912-06-01 · Heft 9 (1.6.1912) · p. Seite 4

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Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Heft 9 (1.6.1912)
Date
1912-06-01
Page
Seite 4 (sequence 24)
Language
German
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kört werden, haben aber das Recht, nach ihrer Vernehmung an der Verhandlung teilzunehmen. Eine Gegenüberstellung von Zeugen und Parteien kann angeordnet werden. 8 23. Bei Verfehlungen gegen die Disziplin von seiten eines Vertreters der Parteien erfolgt die Berufung eines EhrenrateS bei der Verbindung refp. dem A. H.-Verband des betreffenden Vertreters. 8 24. Ein Protokoll über das Schiedsgericht ist zu führen; das Protokoll wird beiden Parteien zugesandt. § 25. DaS Schiedsgericht entscheidet, inwieweit die Verhandlungen des Schiedsgerichts geheim zu halten stnd. 8 20. Die Beschlußfassung bezieht sich einstweilen nur auf die sachliche Entscheidung der Streitfragen bezüglich Recht und Unrecht und auf die Regelung des künftigen Verhaltens der Parteien. 8 27. Die Urteilsverkündung hat öffentlich zu geschehen. Das Urteil selbst ist von allen anwesenden Schiedsrichtern zu unterzeichnen. * * * GMitüe Verkehrsgäste des K. G.*) Boi! Df. Cv r t cf) M a v v (Rheiw-Silefiae). Mit dem folgenden Entwurf eines Antrags an den K. E -Tag unterbreite ich der allgemeinen Diskussion einen Gedanken, der unter den Essenern K. C.ern entstanden und lebhaft besprochen worden ist. Die erste Anregung kam von Referendar Max Ferse (Bnvariae, Spreviae). Eine eingehende Begründung möchte ich einstweilen noch nicht geben, sondern erst die Wirkung des Entwurfes abwarten. Auch ist der Sinn ja sehr naheliegend. Ter eigentliche Gedanke dieses Entwurfes liegt lediglich in den 8 8 3—13. Die einleitenden 12 Paragraphen mußten jedoch hinzugefügt werden, um der Idee der offiziellen Verkehrsgäste des K. C. eine Grundlage zu geben Da natürlich nicht jede sich selbst konstituierende Ortsgruppe oder jeder Landesverband solche Verkebrsgäste ernennen kann, mußte das Institut der .anerkannten oder offiziellen" Vereinigungen in Vorschlag gebracht werden. Damit greift der Entwurf zugleich in das schwebende Problem der Organisierung der Alten Herren des *) Wir bringe»! obige»! Artikel zum Abdruck, ohne uns auch nur im entferntesten mit demselben einverstanden zu erklären. Die Redaktion. K. C. ein. Die Genehmigung seitens des G. A (§ 10) ist u. o. deshalb zu empfehlen, damit überstimmte Mitglieder einer Ortsgruppe, oder solche, die von der Abstimmung nicht rechtzeitig erfuhren, begründete Einsprüche geltend machen können. Entwurf eines Antrags an den K. C.-Tag betr. .Offizielle Verkehrsgäste des K. C." 8 I. Landesverbände und Ortsgruppen gelten im offiziellen Sinne als bestehend, wenn sie vom G. A. anerkannt sind. Der G. A. soll zuvor ihre Lebensfähigkeit und ihr Statut prüfen. Der G. A. beschließt über die Anerkennung auf Antrag; doch kann er auch selbständig organisierend Vorgehen. 8 2. Die Landesverbände sollen in ihrem Gebiete Propaganda treiben und den. Zusammenhang und die Einigkeit der K. E.er fördern. Sie können Kommissionen zur Beilegung von Differenzen zwischen K. C.ern oder zwischen K. C.-Bereinigungen und einzelnen K. C.ern ständig oder »6 koc wählen. 8 3. Die Ortsgruppen haben die gleichen Aufgaben, sie sollen namentlich regelmäßige K. C.-Abende einführen. 8 4- Die erste, vor der Anerkennung erfolgende Festlegung des Statutes bedarf einstimmiger Annahme, und zwar bei Ortsgruppen der Mitglieder dieser Ortsgruppe, bei Landesverbänden der zu diesem Bezirke gehörenden Ortsgruppe. DieS gilt nicht, wenn der G. A. selbständig organisierend vorgeht, es sei denn, daß es sich mn Erhebung von Beiträgen handelt. Aenderung des Statuts bedarf der Genehmigung des G. A. 8 5. Ob offizielle Landesverbände und Ortsgruppen Beiträge erheben können, hängt von ihrem Statut ab. 8 0. Jeder Alte Herr gehört der in seiner Stadt oder in seiner Gegend bestehenden offiziellen Ortsgruppe bezw. Landesverband cm. 8 7. Für mehrere benachbarte Orte kann statt einer Ortsgruppe eine Bezirksgruppe gegründet werden: ihre Aufgaben sind die gleichen wie die der Ortsgruppe. 8 8. Offizielle Ortsgruppen (beztv. Bezirksgruppen) und Landesverbände können mir Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen Anträge an den K. C.- Tag stellen. Die Geschäftsordnung ist wie in 8 9.

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