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KC-Blätter · 1912-06-01 · Heft 9 (1.6.1912) · p. Seite 5

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Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Heft 9 (1.6.1912)
Date
1912-06-01
Page
Seite 5 (sequence 25)
Language
German
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§ 9. Offizielle Ortsgruppen (bezw. Bezirksgruppen) sind befugt, vorbehaltlich der Zustimmung des G. A. mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der abgegebenen Stimmen, offizielle Verkehrsgäste des K. C. zu ernennen. Jedes Mitglied der Ortsgruppe kann einen dahingehenden Antrag stellen. Alle Mitglieder der Ortsgruppe müssen 8 Tage zuvor unter Angabe der Tagesordnung geladen sein; den nicht erschienenen muß das Ergebnis innerhalb von 8 Tagen mitgeteilt werden. Protest gegen die formelle Gültigkeit der Abstimmung muß innerhalb von 8 Tagen nach Zugehen des Abstimmungsergebnisses an den Bo stand der Ortsgruppe eingereicht werden, der sich innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnisnahme des Protestes erklären muß; gegen die Entscheidung kamt innerhalb von weiteren 8 Tagen Beschwerde an den G. A. eingereicht werden, welcher endgültig entscheidet. Formfehler führen Nich igteit der Mahl bezw. des Protestes nach sich. § 10. Die Ernennung zum offiziellen Aerkehrsgaft des K. E. ist erst vollzogen, wentt der G. A. seine Zttstimtnnng erklärt. Der G. A. soll seine Zustimmung nicht vor vier Wochen nach der Beantragung erklären. Er soll die Ernennung ablehnen, falls gültige formelle Proteste eingelaufen sind. Er kalt» die Erneitnung ablehnen, falls er Bedenken gegea die Ernennung hat; namentlich soll er Einsprüche von Mitgliedern der ernennenden Ortsgruppe bezw. des ernennenden Landesverbandes (8 1t) eingehend prüfen. Nach der Ernennung etnlaufende Proteste sind wirkungslos. §11, Personen, die an Orten wohnen, an denen eine offizielle Ortsgruppe nicht besteht, können von dem Landesverband ihrer Gegend zu Verkehrgästen des K. C. ernannt werden. Die Geschäftsordnung setzt das Statut des Landesverbandes in Ermangelung eines solchen des G. A. fest. 8 12. Offizielle Verkehrsgäste des K. C. gaben das Recht, allen geselligen Gelegenheiten des K. C. beizuwohnen. Ob sie den Beratungen ihrer Ortsgruppe bezw. ihres Landesverbandes beiwohnen können, bestimmt die Ortsgruppe bezw. der Landesverband statutarisch oder ad hoc. Ob sie sonstigen offiziellen Beratungen im K. C (Konventen) beiwohnen dürfen, muß stets durch Anfrage des Vorsitzenden festgestellt werden. Es genügt stets eine widersprechende Stimme zur Erlaubnisablehnung. 8 13. Ob offizielle Verkehrsgäfte des K. C. Abzeichen tragen können, bestimmt der G. A. 8 14. Der G. A. lind die offiziellen Landesverbände können Ehrenmitglieder des K. C. ernennen. Die Geschäftsordnung setzt der G. A. fest. 8 15. Unberührt von den vorigen Bestimmungen bleiben nicht anerkannte (offizielle) Ortsgruppen und Landesverbände. § 16. Unberührt von den vorigen Bestimmungen bleibt die Frage der O. B. G. in den einzelnen K. C.-Verbindungen. * * * Mieinfahrt der westdeutschen K. E.er. Zllr Erläuterung der in den K. E.»Blättern veröffentlichten Einladung zur Beteiligung an der großen Rheinfahrt diene den verehrlichen Verbandsbrüdern folgendes: Der Ausflug findet bestimmt am fr). Juni statt und zwar bei jedem Wetter. Bis IO1/* Uhr sammeln sich die VerbandSbrüder in der Wheinhalle in Büdesheim, dicht am Maljnhof und an der Landestelle der Frajekte Bingen-Wiidesheim gelegen. Von Rüdesheim (IO1/* Uhr) fahren wir mit Extrawagen der Zahnradbahn zürn Wederwatddenkmat, und von da marschieren wir durch herrlichen Wald zirka 1*/* Stunden über Jägerhof nach Aljmannshausen. Um 121/» Uhr soll hier im Vheinhotet von Schrupp gemeinschaftlich zu Mittag gegessen werden. (Trockenes Kouvert 2,5)0 Mark.) Um 2l/a Uhr besteigen wir einen NheLndampfer der Köln-Düsseldorfer Gesellschaft und fahren etwa 2 Stunden lang durch den schönsten Teil de- Rheintals (Binger Mäuseturm. Rheinpfalz, Blücherdenkmal, Loreley) nach Mauvach. In Braubach können kleine Spaziergänge gemacht werden. Dann vereinigen wir uns zum Abendessen mit anschließender Bowle. Bei genügender Beteiligung von Damen soll ein Tanz den Ausflug beschließen. Kleine Aenderungen des Programms bleiben Vorbehalten; sie werden in der v 0 r dem Ausfluge erscheinenden Juli-Nummer der K. C.-Blätter veröffentlicht. Um rechtzeitig an Ort und Stelle zu sein, müffen die verehrlichen Verbandsbrüder spätestens folgende Züge benutzen: Ab Metz „ Straßburg . . » Kaiserslautern , Kreuznach . . . . 5ü in Bingerbrück 9M 7Äin Bingerbrück 9M 924! (über Enkenbach)

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