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KC-Blätter · 1912-06-01 · Heft 9 (1.6.1912) · p. Seite 167

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Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Heft 9 (1.6.1912)
Date
1912-06-01
Page
Seite 167 (sequence 3)
Language
German
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167 falls können lutt anS diesem Vermerk eure Verpflichtung fiu* uns ndleiten, Ihre Angelegenheiten geheim zu halten." Man hätte erwarten bitvfeu, daß der V. I. E.. tu der Beschäinnng als ertappter Sünder, jetzt endlich schweigen würde. Was tat er aberc' Unterm 23. Februar sandte er uns ein Schreiben, das von offenen und versteckten Beleidigungen und Drohungen strotzte. Wir zitieren folgende Sähe: ..Ihr Brief oont 14. Februar UN2 liat unö üuHmntUMitliri) befremdet. ätteiin?chre Anssassnng über dir Bedeutung des Vermerkes „Streng intern richtig wäre < der natürlich — ebenso wie der übliche Briesvermerk „Vertraulich" oder „Persönlich" - nicht nur für den (Bnpfänger, sondern gerade auch für nnbrrnsene Vengierige bestimmt ist», hätten Sie dennoch unserer Bitte um Rückgabe des festes Vechnnng tragen müssen, von dessen vertraulichem I >l halt Sie siel, ja überzeugt haben. Wir liätten erwartet, das; Sie sich bei Erledigung dieser Angelegenheit von den Anschauungen batten leiten lassen, die unter studentischen.Korporationen im allgemeinen üblich sind, und die auch für die präsidierendeu -Nörperschasten studentischer Verbände masrgebend sein sollten. Die sachliche Kampsesstelluug unserer 'Verbände sollte für Sie nur ein besonderer dlrnnd sein, im Verkehr mit uns die im politischen Parteitaulps üblichen Planieren zu vermeiden. Wenn Sie aber unsere ans die Pflichten der Diskretion gegründeten Ansprüche nicht anerkennen wollen, so werden Sie sich der b'iusicht nicht verschliefen können, das; Ihnen rechtmäßiges bigentnm an dem Heft nicht zusteht. Wir fordern Sie noch einmal nachdrürklichst zur Herausgabe des Heftes ans. Falls Sie unserem Verlangen binnen S Tagen nicht Nachkommen, werden wir weitere Schritte tun müssen, um unseren bigentumsanspruch zur Geltung zu bringen." Irgendwelche Schritte des B. I. C. sind dieser beleidigenden Drohung natürlich nicht gefolgt. Unser 6». A. erachtete es mit Vecht als unter unserer Würde, auf solche Inveltiven zu antworten. Das Traurige ist, daß das Präs i d i n nt d e s B. I. C. sich sein e m a s; l o s provozirende und unter stlkdentischett Verbänden noch nicht dagewesene Sprache h e r a n s lt i m m t, iv eiles glaitbt, s i ch it lt s gegenüber als eitlem jüdischen Siorporati o n s v e r b a lt d erlauben ztt dürfen, was es ein ein iticht-jüdischen Verband g e gen übe r s ich ltieiltals e rla ltbelt w ürde. Die. Leitung des B. I. C. nteinte, die Bloßstellung seiner heimtückischen Kampfesweise durch unsere Erklärung, deren weseittlichsten Teil, uäntlich die Mitteilultg seiltes Aeschlttsses vom 17. Januar, es seinen eigiteu Atitgliedern ultd der Oeffeittlichkeit bezeichnender Weise unterschlägt, dadltrch verdeckelt zit sollen, das; sie frischweg ultd kühn von dem „lächerlicheit und völlig nnbegründeten gesellschaftlichen und studentischen Dünkel" spricht, mit denl angeblich „die Herren K. C.er stets gegen den B. I. C. agitieren". Diese Redensart ist nichts anderes als eine groteske Erfindung, gemacht, tmt die Schwäche der eigenen Positiolt zu verdecken, ltnd entbehrt jeglicher Begründung. Sie erinnert an den Dieb, der „Haltet den Dieb!" unter die Menge ruft. Wenn es noch eitles Verueises für die Verlegenheit bedürfte, in die das Präsidium des B. I. E. dlirch nufere Enthüllung seiner Machenschaft eit verseht ist, so läge er in der Heranziehung der Freibltrger Vorgänge imh der Stellung, die ihnen gegenüber der .U. E. Tag HHJO eingenomnten hat. Ihre Heranziehung gibt ults erwünschte (Gelegenheit, das nachznholen, was wir s. ^t. mangels eines geeigneten Organs und einer geeignetelk ^entralinstanz im (Gegensatz zu dem seit langeni als politische Kampforganisation sich betätigelldcm B. I. E. unterlassen mußten: Im Herbst 1003 kan; es zu einer pp. Forderung zwischen beu beiderseitigen Freiburger Korporationen im Buschluh an einen Ehrenhandel, der dadilrch provo;iert war, daß ein junger Student von einem 'Mitglied des B.I St. aufs schwerste beleidigt wurde, weil er trog der Bbkeilungsversnche des V. I. St. der Ulhibeliinia beitrat. Daß bei den der Suite zn lhrnnde liegenden Vorgängen dieScluild ausschließlich ans Seiten des V. I. St. tag, ist sei lens des Präsidiums des B. I. E. schriftlich lind mündlich zugegeben ivorden. Durch das Eingreifen des Präsidiums des B.I. E. und Dank der ruioaten Mitwirkung eines ihm bekannten Mitgliedes des K. C. gelang es im letzten Augenblick, eine friedliche Beilegung der Angelegenheit zu erzielen. Die Mitwirkung jenes .Kartellbruders wurde seitens des Vorsitzenden des Präsidiums des B.I. E. telefonisch und schriftlich erbeten nüt der ausdrücklichen Begründung, daß, wie er wisse, i nk W e g c n i«z n der ft raff zentralisierte n u u b znr Ertei l nng unbedingt z it e rfüllend e r A nord it unge n berechtigten Leitung des B.I. C. dem K. C. ein Vecht, der einzelnen K. C.-Verbind ung in die Erledigung von Ehrenh ä n d e l n d r e i n z n r e d e n , n i ch t z u st e h e. Bald nach Beilegung jenes Konfliktes beendigte das Mitglied des B. I. E., welches, wie erwähnt, einen jungen Studenten wegen des trotz seiner Abkeilnngsversuche erfolgten Eintritts in die (Hhibellinia aufs schul erste beleidigt hatte, sein Erainen, tmch dessen Beendigung die von dein Beleidigten erhobene Forderung hätte ausgetragen werden müssen. Da verschwand aber der Beleidiger plötzlich mtd ließ vonWerlin ans erklären, unser Kartellbruder müsse ihm dorthin nachziehen. Unsere K. V. ließ ihm mitteileu, die Partie müsse in Freiburg ausgetragen werden, da er sich ja verpflichtet harte, gleich nach beendetem Examen anzutreten, rtnd er noch 8 Tage

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