Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 11 (November 1859)
- Date
- 1859-11-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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Aeeevfionen und Anzeigen; Verheiratung Jsaks um das Haus seines Gebieters so vorzüglich verdient gemacht hat, gelangt lebendig in das Paradies (S. 82, Anmerk. 901, nach vereek eres: sutts 1> Abxr auch die Vergeltung der Frevler und die jüdische Hölle, d ä s Gehinom, werden in der agadischen Dogmatil nicht vermißt. Der rauchende Ofen in der Vision über den Opferstucken (Venes. 15, 17) deutet in der Tradition auf die looernde Glut des Gehinom (S. 23, Anmerk. 179); auf diese Erscheinung kommt die Sage zurück, indem sie das Geschick der sündigen Städte ausführt (S. 40). Abraham selbst steht an den Pforten der Hölle und rettet alle seine Abkömmlinge von den Qualen des Gehinom, insofern sie dem Gottesglauben die Treue bewahrt haben (S. 89, Anmerk. 956, nach Li-udin 19a, Genes, radka 48). Außerordentlich reich ist die Agada an Beziehungen auf ~Äe^Hrrlacha, und ein tendenziöses Verfahren hier keineswegs zu verkennen. Fast alle halachischen Gebiete werden berührt, und viele mit großer Genauigkeit. Von Abraham selbst wurde bereits erwähnt, daß er sich an die mosaischen Satzungen gebunden hielt.; und die agadischen Quellen fügen hinzu, daß sich seine fromme Religionsübung auf die rabbinischen und 'selbst auf die Vnbeugungsgesetze erstreckte. Speisegesetze, Sabbathruhe. Pesachfeier wurden bereis in der Geschichte des Abrahamitischen Cultus nachgewiesen. Die Schlachtgesetze finden sich in der Opferung Jsaks angedeutet; das Messer war von den herabfallenden Thränen der weinenden Engel stumpf und zum Gebrauche untüchtig geworden (S. 69, Anmerk. 752). Von dem Rechte der Ehescheidung gibt S. 50, 51, Anmerk. 525, 535, ein gewichtiges Zeugniß. Genaue Bestimmungen aus dem jüdischen Civilrechte finden sich angewandt S. 75 (vgl. Anm. 809, 310), wo die Kaufurkunde als von vier Zeugen unterschrieben bezeichnet wird. Aehnliche Verfügungen aus dem Erbrechte lesen wir S- 83, Anmerk 914. (Schluß folgt.) 64. Recenfionen und Anzeigen. H. Veintraub (Cantor zu Königsberg), Temp elgesänge für den Gottesdienst der Israeliten. Leipzig, Breitkopf. <k Härtel. Ueber dieses ausgezeichnete Werk spricht sich Herr Musikdirektor Eduard Soblowski in der in Leipzig erscheinenden »neuen Zeitschrift für Musik" sehr günstig aus und entnehmen