Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1859)
- Date
- 1859-10-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Zeichen der Gegenwart. 325 für uns noch der glücklichere Umstand ein, daß wir diejenige Partei, gegen welche jener gräfliche Herr, start unser, anklagend und verurtheilend auftritt, grade "gegen ihn, unfern eigentlichen Fürsprecher, in Schutz zu nehmen, und von dem Grunde ans, auf den Kläger und Beklagten sehen, zu rechtfertigen haben, wie solches die nächsten Blätter deutlich zeigen werden. Wir werden dem Herrn v. Montalembert es mit den ausdrücklichsten, bündigsten Beweisen darthun, daß er seinen viel gescholtenen Gegnern groß Unrecht thut, und daß nicht er, sondern die, von ihm so schwer Gekränkten, die echten Söhne ver Kirche sind. Aber wie — hören wir gleich beim Antrit unsrer?ertheidiguna des Herrn Veuillot und seines IInivei-Z, sowie desJeMten und seiner lüivilta eattoliea, mächtig uns entgegen rufen — den entschiedensten, den tapfersten Sohn seiner Kirche, den Grafen äe Hlontalemdei-t, den Verfasser des Lebens der heiligen Elisabeth, dem Herrn Veuillot und dem Jesuiten gegenüber einer Indifferenz, einer Glaubenslauigkeit zeihen: ist vas nicht schon von vornherein ein verfehltes Unternehmen? So lies denn, mein unparteiischer Leser, und prüfe nach bestem Wissen und Gewissen! Wir lassen, wie billig, zuerst den Herrn Grafen selbst reden, und nach ihm seinen, vielleicht etwas weniger gläubigen Anwalt, den Herrn Outaui-e. Da über diese bedeutungsvolle Angelegenheit bereits eine Reihe ereiguißreicher Monate dahingeschritten, so wiederholen wir in kurzem die wichtigsten Momente jenes Proceßes. Wir entnehmen die Aussprüche des Herrn v. Montalembert aus dem bekannten, durch Jncriminirung seitens der kaiserlich französischen Regierung zur Berühmtheit gelangten Artikel über die Verhandlungen des englischen Parlamentes in Betreff der ostindischen Wirren. Die vigilante französische Polizei entdeckte überall boshafte Seitenblicke auf die gegenwärtigen parlamentarischen Zustände Frankreichs, fand darin beabsichtigte - Beleidigung des herrschenden Systems, und zog den lästernden Verfasser zur Verantwortung und ließ ihn polizeilich bestrafen. Wir aber, obgleich im Grund ihm zu Dank verpflichtet, weil er für unsere eigene Sache streitet, konnten ihm dennoch von der andern Seite unsern Beifall nicht zuwenden. Wer kennt und achtet nicht das Gebot im Munde des Volkes, des allgemeinen Gewissens: Wer A gesagt, muß auch B sagen, d. i. .strenge Conseqnenz macht die Würde des Mannes! So lange er auf seinem Standpunkte A, der Prämisse steht, muß er vor dem B, der natürlichen Consequenz nicht zurückbeben! Da liegt sein großer Fehler: er