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Der israelitische Volkslehrer · 1859-10-01 · Heft 10 (Oktober 1859) · page 13

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 10 (Oktober 1859)
Date
1859-10-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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IRI
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Zur Frage des Judeneides. 321 erklärt das K. Appellationsgericht die Jncidentbeklagten verpflichtet, zum BeHufe der durch dieses Urtheil angeordneten Eidesverhandlung die Synagoge zu Dürkheim zu öffnen u.s. w. verurtheilt zugleich die gedachten Jncidentbeklagten für den Fall, daß sie auch fernerhin die Oeffnung der Synagoge zu dem angegebenen Zwecke verweigern sollten, solidarisch der gedachten Appellantin allen Schaden zu ersetzen" u. s. w. Soweit das K. appellationsgerichtliche Urtheil. Zur Würdigung der behaupteten „Frivolität" der Gründe für die Verweigerung der Synagoge und der, in dem appellationsgerichtlichen Urtheil auffallenderweise gar nicht berührten und zu begründen gesuchten und doch aufrecht erhaltenen Forderung der Anlegung des Todtenhemdes und des Tallith und der Tephillin, werden wir Gutachten der pfälzischen Rabbiner, die von dem Anwalte der israel. Gemeinde zu Dürkheim gefordert wurden, so weit sie uns bekannt sind, und welche eben jene Gründe enthalten, in den nächsten Heften veröffentlichen. (Wir sehen denselben mit Verlangen entgegen. Red.) Einige theologische „Gründe" — denn um diese allein dreht sich das Ganze, da auch die rechtlichen zugegebenermaßen nur auf die vorausgesetzte Annahme der religiösen Forderung der Synagoge sich stützen und mit dieser stehn und fallen — einige theologische Gründe des appellationsgerichtlichen Urgeqen den jüd. Ausnahmseid, auf alle talmudischen Autoritäten gestützt, einstimmig ausgesprochen habt, kommt und hüllet Euch in Bußgewand; wallfahrtet nach der Psal; und lasset Euch von einem christlichen Tribunal betehren, daß Euere Aussprüche gegen eine schmachvolle EideSart nichts weiter seien als „Frivolität," als eitles Borgeben, als indirecteS Bestreben nach Gleichberechtigung! — In Frankreich konnte letzteres Motiv, womit hier ein Richtertribunal, parteilich genug, unwürdig seiner Stellung im höchsten Grade,' statt Gründe Verdächtigungen gibt, gar nicht obwalten. Ja Frankreich sind die Juden gleichgestellt! — Traurig genug, daß in Deutschland zu einer wahren Gleichstellung noch so viel fehlt, daß man uns die Finte andichten kann, durch die Lücke des zerstörten Juden» eideS in den baufälligen Tempel der deutschen Gleichberechtigung einzuschleichen! — Nein! — Offen wollen wir uuseren Weg gehen, und die Waffe, die wir als eingelebte Glieder des deutschen Voltes besitzen, das offene Wort, wollen wir muthig nützen,' um die Heuchler im Pfaffenrock oder in der Richtersrobe gleichmaßig zu entlarven! L. S.

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