Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1859)
- Date
- 1859-10-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Hur Frage deS Jndeneides. lich von einem in einem Rechtsstreite über Mein Und Dem zu leistenden Eide die Rede ist, und von ier Ausschwörung dieses Mdes im Tempel und vor dem Altäre^), welcher aber Unzweifelhaft, und nicht etwa, wie die Jncidentbeklagten zu insinuiren belieben, in der von ihnen angegebenen Gerichtshalle des Tempels, sondern, wenn auch nicht im Allerheiligsten, doch im Heiligthum stand In Etw-, daß die hieraus entsprungenen Argumente sich Nicht widerlegt finden, durch die von den Jncidentbeklagten dagegen allegirten Bibelstellen, da diese nur theils auf die innere Heiligkeit des Eides aus Rücksicht auf die gleichzeitige Betheuerung bei Gott, tbeils auf eidliche Versprechensbekräftigung (juramenta proirussoria) sich beziehen; In Erw., daß dieses mit dem religiösen Charakter des Eides harmonirende Requisit der Ableistung desselben in der zum Gottesdienste dienenden Letalität sich jedenfalls durch die obenerwähnte Autorität der Talmudisten und die darauf fußende Generalität der Praxis begründet steht, gleichwie Hurch die bezügliche und in dergleichen Dingen mehr als die doKrinellen Erörterungen und als die Meinungen einzelner Theologen und Gelehrten relevirende allgemeine Ansicht und laufenden Glaubensbegriffe der Israeliten selbst —d5 diese in Prozessen, die sie unter sich haben, nicht ermangeln, die Ab- 8) Wohl gemerkt, als Sitte, abernicht als Gesetz!— Haben die Herren denn nicht so viel Verstand, daß unmöglich alle Eide über Mein und Dein in ganz Palästina in oder vor dem Tempel in Jerusalem kommen konnten, da es im ganzen Lande nur Einen Tempel gab, die Schwörenden also eQ wasse nach Jerusalem in ewiger Pilgerschaft hätten begriffen sein mMz^ — Jeder Schultnabe kann sich diese Unmöglichkeit an drn^Fmgern abzählen, und jene sind doch hochstudirte Herren! — 9) Wir müssen hier wieder auf die krasse Unwissenheit hinweisen, die ihres Gleiches sucht, indem von einem Altare im Heilig tbume die WZsth^^^-chem schworen werden sollte, während bekanntlich NichtPriester in's Heiligthum treten durfte, selbst die .Leviten nicht, bei Todesstrafe k — 4. B. M. 3, 10. 4, 15—20. — 10) Eine schöne Generalität! — Ist den Herren das Mittelalter maß- 5-5?cn auch die Hexenprozesse generell üblich! — In der neueren Zeit aber hat der Eid more Huäsico durch dessen Abstellung in vielen civinfirten Ländern an „Generalität" bedeutend verloren. —