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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-05-03 · Heft 18 (3.5.1846) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 18 (3.5.1846)
Date
1846-05-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
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138 dem Mosaismus auch die unreinen Thiere nicht in dem Sinne unrein sind, daß der Mensch mit ihnen willkükrlich verfahren dürfte, sondern auch ihnen ist er als Geschöpfen Gottes eine gewisse Achtung und Scheu schuldig, sei cs, daß, wie das der einfache Wortsinn an die Hand gibt, hier deren Blut, als der vorzüglichste Sitz des tbierischen Lebens, als das zur Erhaltung des Thieres von Gott geschaffene, zum Genüsse verboten sei, oder daß, wie die Tradition vielleicht aus dem Grunde will, weil sie sich sonst den allgemeinen Gebrauch der Völker, Blut zu genießen, nicht zu erklären wußte, hier blos die raffinirteste Grausamkeit gegen diese Tbiere verboten ist. Daraus ist aber klar, daß das Unreinsein die Geschöpfe als solche nicht erniedrigt — als Gottes Geschöpfe sind sie rein und gut — sondern deren Unreinheit hat nur sinnbildliche Bedeutung. Sie eignen sich blos nicht zu Opfern; das Verhältniß des Menschen zu Gott, kann nur durch reine und nicht durch unreine Thiere ausgedrückt werden. Aber an sich und abgesehen von dem Verhältniß des Menschen zu Gott, sind alle Tbiere vor Gotr gleich rein. Es ist dieser Unterschied sehr wichtig; er bezeichnet scharf die Grenze zwischen Heidenthum und Mosaismus. Auch im Heidenthum findet sich der Begriff von unreinen Thieren; aber dort sind sie deshalb unrein, weil sie dem bösen Princip angehören, also an sich; im Mosaismus dagegen sind sie nur sinnbildlich, nur für das Verhalten des Menschen zu Gott unrein; an sich dagegen sind sie Geschöpfe Gottes, rein und gut. Das erste eigentliebe Spciseverbot begegnet uns nun 1. Mos. 32, 33 Weil Jakob die ganze Nacht mit einem (göttlichen) Manne gerungen, zuletzt Sieger geblieben, aber körperlich verletzt wurde, „deshalb essen die Söbne Israels die Spannader nicht, die auf der Hüfrpfanne sitzt, bis auf den heutigen Tag, denn er verrückte die Hüftpfanne Jakobs, die Spannadcr." Im mosaischen Gesetze haben wir zunächst die Stelle 2. Mos. 22, 30: „Und heilige Männer sollt ibr mir sein und Fleisch auf dem Felde, zerrissenes, sollt ibr nicht essen, dem Hunde sollt ibr es vorwerfen." Rabbinisch wird bekanntlich dieses Verbot dahin ausgedehnt, daß jeder organische Fehler das Thier zu den verbotenen stempele. Daselbst 23, 19 beißt cs: „Die ersten reifen Früchte deines Landes sollst du bringen in das Haus des Herrn deines Gottes; du sollst nicht kochen ein Böckchen in der Milch seiner Mutter." Ganz in demselben Zusammenhang und mit denselben Worten wird dieses Gebot wiederholt 2. Mos. 34, 26. Zn beiden Stellen hat also dieses Verbot gar keine Beziehung auf die Speisegesetze. Erst im 5. Buch Mose, Cap. 14,21, werden die Worte: du sollst nicht kochen re. von dem Vordersätze abgelöst und mit den übrigen Speiseverboten in Verbindung gebracht. Was die Tradition aus diesem Verbote gemacht hat, ist bekannt. Zunächst verbietet sie, alles Fleisch, mit Ausnahme von Vogelfleisch — dieses ist nach ihr nur rabbinisch (pTiD) verboten —, weit da keine Muttermilch stattfindet, und nach Rabbi Akiba auch mit Ausnahme des Fleisches von wilden Thieren (Chullin 113 a) in Milch zu kochen. Dann das so Gekochte zu essen, oder auch sonst einen Genuß davon zu haben (im"D nox das. 115 a und b). Aber nicht blos erstreckt sich nach ihr dieses Verbot auf Milch in natura, sondern auch auf Alles von Milch gemachte, auf Käse, Butter und drgl. Damit nun dieses Verbot ja nicht übertreten werde, sollen als Umzäunung, Milch- und Fleischspeisen, obgleich nicht zusammen gekocht, nicht zusammen genossen, daher auch nicht zu gleicher Zeit auf den Tisch gebracht werden (das. 103 b); daber darf auch in derselben Mahlzeit, wo Fleisch genossen wurde, keine Milchspeise genommen werden; daber dann die Bestimmung — weil man selbst dieses nicht der individuellen Willkühr überlassen wollte — man müsse von einer Mahlzeit zur andern miyob miyDö warten, was im talmudischen Zeitalter' sechs Stunden war. Endlich ist wie bei allen verbotenen Speisen im Talmud schon der Geschmack hier hinreichend, es verboten zu machen, daher doppeltes Küchengeschirr nöthig; sonst käme ja der Geschmack des Fleisches in Milchspeisen und der der Milch in Fleischspeisen. Das Verbot, Znschlitt oder Blut zu genießen, befindet sich zunächst 3. Mos. 3, 17.: „Ein ewiges Gesetz für eure Nachkommen in all euern Wohnungen; kein Znschlitt und kein Blut sollt ihr essen." Dann das. 7, 28 ff. „Rede zu den Söhnen Israels wie folgt: Alles Znschlitt von Ochsen, Schafen, oder Ziegen dürfet ihr nicht essen. Und das Inschlitt des Gefallenen und das des Zerrissenen darf verwendet werden für jede Arbeit, aber essen sollt ihr es nicht. Denn wer da

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