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Der junge Jude · 1929-08-01 · Heft 3 (August 1929) · page 20

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Journal
Der junge Jude
Volume
2 (1929-1930)
Issue
Heft 3 (August 1929)
Date
1929-08-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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WOHLTÄTIGKEIT UND DANKBARKEIT. Es besteht die weitverbreitete Meinung, namentlich in den Kreisen, die die Geldgeber der Wohltätigkeitsanstalten sind, daß Menschen, die Aufnahme in einer gemeinnützigen Anstalt oder sonstige Unterstützunzung finden, in ihrer Eigenschaft als Notleidende und gezwungenermaßen Abhängige, nicht nur zu demütiger Dankbarkeit verpflichtet sind, sondern auch sich jedes Anspruchs auf Recht und Schönheit zu begeben haben. Eine „Wohltätigkeitsanstart" ist eine „Begründung" zum Wohl-tun; eine solche Stiftung einzelner oder vieler Besitzer entspricht einer, ihnen bewußten oder unbewußten, menschlichen Verpflichtung, ist aber, unabhängig von ihren wirklichen Motiven, als freiwillige Gabe und Gutes bezweckende Tat schön und dankenswert. In der Regel stehen die Genießer dieser Wohltaten in keiner Beziehung zu den Gönnern; eine Anstalt ist daher für ihre Insassen, entsprechend dem Wort, ein Abstraktum. Weder die Spender noch die Empfänger von Wohltaten sind sich im allgemeinen klar über den Dank, den die einen als berechtigten Lohn verlangen, die anderen als schuldlos Abhängige aus vermeintlichem Stob und in vorgeblichem Recht verweigern. Dankbarkeit bedeutet nicht Demut, nicht Gesinnung des Dienenden, wie die meinen, die sie ablehnen, wie die glauben machen wollen, die den wirtschaftlichen Armen auch noch das Recht auf Freude und Schönheit absprechen. Dank ist das in Gesinnung, nicht in Tat sich äußernde Gefühl der Verpflichtung gegenüber empfangener Güte, das Gefühl, das strebt, um sich zu beweisen und nicht verzichtet. Es leisten demnach Leiter von Wohltätigkeitsveranstaltungen^ soweit sie als Verwalter des Vermögens und unmittelbare Spender dieser Wohltaten sind, Vermittlerdienste und erwerben dadurch keinen Anspruch auf Dank. Anerkennenswert können ihre Tüchtigkeit und Umsicht sein, aber dies sind rein geschäftliche Vorzüge, die mit menschlichem Wertmaßstab nicht zu messen sind. Auch die Erfüllung der Verpflichtungen, die das Institut gegenüber den Bedürftigen übernommen hat, gibt seinen Leitern und ihren Mitarbeitern kein persönliches Recht auf Dank. Es ist dabei unwesentlich, welches Ausmaß von Wohltaten eine Anstalt zu gewähren im Stande und in welcher Form sie bestimmt ist. Ein Waisenhaus etwa hat die Verpflichtung, in jeder Beziehung so gut für die Kinder zu sorgen, wie es seine verfügbaren Mittel erlauben: ist die Anstalt in der Lage und entspricht es ihrer grundsätzlichen Bestimmung beispielsweise, begabte Kinder sozial gehobenen Stellen zuzuführen, so bedeutet eine solche Wohltat für den Empfänger eine günstige Gelegenheit und eine moralische Verpflichtung, nicht aber eine Dankesschuld gegenüber dem bloßen Verteiler der Mittel. Erst soziale Leistung, die menschlicher Güte entspringt, die einerseits Hingebung, andererseits menschliche Bereicherung bedeutet, verdient Dank. Es ist eine andere Frage, ob dieses dankenswerte Verhalten immer oder auch nur meistens den schuldigen Dank erntet. Wer diesen Lohn für seine Leistung findet in der Bejahung des angestrebten Wertes durch den Geführten, wird dadurch beglückt; wer diesen Dank entbehren muß, dem bleibt die innere Befriedigung und kaum einer, der sie mit Berechtigung empfindet, wird die, die sich nicht dankbar zeigen, der Undankbarkeit zeihen. Denn zunächst werden alle Gaben, die zu empfangen alltägliche Gewohnheit geworden ist, als Selbstverständlichkeiten empfunden, für die man nicht dankt. Außerdem gehört aber zum Bewußtsein der Dankesschuld ein Grad von menschlicher Bildung, den wir bei den meisten Menschen gar nicht voraussetzen können und vor allem 82

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