Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 96 (5.12.1904)
- Date
- 1904-12-05
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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nur die Anstellung der Staatsbeamten eine dauernde ist, sondern auch die an konfeffionellen Schulen wirkenden Lehrer nach Absolvirung des usuellen Probejahres nur in gewissen Straffällen ihres Amtes enthoben werden können, sonst aber definitiv angestellt sind, dort werden die Vertreter der jüdischen Gemeinden auch ihre Pflicht .kennen. Schon aus dem Grunde wäre dringend nöthig eine diesbezügliche einheitliche Regelung, damit die Schiedsgerichte, deren Agenden und deren Amtshandlung zum großen Theile sich auf strittige Angelegenheiten bezieht, die das Dienstverhältnitz des Kultusbeamten betreffen, nicht so häufig als bisher in Aktion treten sollen müssen. Eine dauernde Anstellung erhöht einerseits das Pflichtbewusstsein des Beamten, andererseits wird dadurch das gegenseitige Verhältnis^ zwischen Gemeinde und Beamten ein viel innigeres werden. Wie verlautet, sollen demnächst schon die Verhandlungen betreffs der Organisationsergänzung beginnen. Den Arbeiten wird mit Interesse und Beruhigung entgegengesehen, nachdem dieselben von solchen Kräften bewerkstelligt werden, die vermöge ihrer Kenntniß und ihrer E'sb» «n* das vollste Vertrauen verdienen. Möge es ihnen gelingen, den Intentionen aller zu entsprechen, na'vrrni mvn im-6. Heinrich Löffler, Budapest. Sprechsaal. Fürth, 30. Rov. In der Pädagogischen Beilage zu Nr. 94 des „Israelit" wird in dem Vortrage „Die Barmizwah-Feier und ihre Vorbereitung" nach einer Erklärung für die Anordnung gesucht, nach welcher an Sabbaten für bnjo im Tischgebet zu sprechen ist. Der vermuthete dort angegebene Grund würde uns zwingen, in den Sabbataebeten Thätigkeitsworte überhaupt möglichst zu vermeiden und sie durch entsprechende Haüptworte, welche den Begriff des Vollendetseins in sich tragen, zu ersetzen. Diese Erklärung wird auch ihren Urheber nicht befriedigt haben, wenn er auch in Ermangelung einer besseren — auch Baer in seinem verdienstvollen Commentar zum Gebetbuch weiß die Abweichung nicht einleuchtend zu begründen — zu ihr seine Zuflucht nimmt. Ich habe auf Befragen die Sache immer darauf zurüägefiihrt, daß die Ordner unserer Gebete in strenger Beachtung des halachischen Grundsatzes repa rairoa impS -wx (s. Maimonides, Hilchoth Sabbat, Cap. 23, 19) für Sabbat (und in weiterer Folge für Feiertage etc.) den Sah in der Fassung gewählt haben, wie er sich in den 0*^3 (2 Sam. £2, 50) findet, wogegen für alle sonstigen Tage man es bei der besseren sprachlichen Fassung des Satzes in den rau» (Ps. 18,50) belassen hat. i Dr. D. t - ■» '' » l f Mülhausen i. E., 30. November. Der Einsender des Berichtes über den Vortrag des Herrn Dr. Friedemann . bemerkt zu der Berichtigung desselben in der vorigen Nummer: Ich will gar nicht behaupten, daß Redner direkt von dem Komitee in Amsterdam gesprochen und wenn mir in dieser Hinsicht ein Jrrthum unterlaufen wäre, so ist solcher schon darum mehr als verzeihlich, weil notorisch hierzulande unter „Chaluka" lediglich die „Amsterdamer Chaluka" bekannt ist und nur für diese im Elsaß gesammelt wird. Uebrigens habe ich auch gar nicht behauptet, daß quest. Familie Blau das Geld gerade vom Komitee in Amsterdam bekommen haben soll. Es bleibt die Anschuldigung des betr. Redners, gegen das von ihm jetzt genau bezeichnete Komitee aufrecht und ist es am Letzteren, beweiskräftige Aufklärung zu geben. I. Bloch-Dreufutz. Chorostkow, 23. Cheschwan 5665. Sehr geehrter Herr Redakteur! Im Sprechsaal in Nr. 82 Ihres gesch. Blattes entlastet sich Herr Löwy-Loudon damit, daß auch den b"t p'l? d'toöi D'nn D’Vn: so manche wichtige Stelle entgangen ist. Es ist aber, wie jeder Kundige weiß, ein großer Unterschied, ob man eine Stelle übersieht oder falsch auffaßt. Freilich läßt sich auch das entschuldigen ps' "v mrap. Ein lateinisches Spriichwort sagt: „Quandoqne bonus dormitat Homerus“ daß aber Herr Löwy noch immer seine Meinung aufrecht halt und nicht dem Beispiel unserer Weisen folgt, die im Interesse.der Wahrheit, ihren eigenen Standpunkt preisgegcben, darin liegt das Schwergewicht.. tow Diu um nte nrrrb nsbb td rnnjn x*e pv rep mp pw inv noj xb mx nw ,on mrts vrcxp cnavb nbv n p’bo '3 2*p ro pitn-pi ,rn .tc worin p*jn ,p*D30 uvn pte .zn x'D wv2' ,:*n rro D'ncc ,z‘n : v Unsere Weisen im Talmud Gitin, 43 b, lehren na bvz) 3*kk m:n ~iy dik px. D. h.: In der Regel kommt man, nachdem sich der ursprünglich angenommene Standpunkt als falsch herausstellte, umso eher in die richtige Fährte. Unser gelehrter Herr scheint auch in dieser Beziehung eine Ausnahme zu machen. Im betreffenden Schreiben sagt Herr Löwy: „Auch philosophisch ist dies begründet, denn lange vor der Periode, daß die Israeliten nach dem Mondlaufe die Zeitrechnung für Festtage berechneten, existirte wohl schon das himmlische Strafgericht des 2*» owi tsepo rnin was sich deutlich bei der Strafe der- Sintfluth kundgab." L!ie daraus zu ersehen, meint Herr Löwy,. daß die Einrichtung der Zeitrechnung nach dem Mondlaufe späteren Datums ist, daß man also in der vor-