Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1903-06-04 · Heft 43-44 (4.6.1903) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 43-44 (4.6.1903)
Date
1903-06-04
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2449890-2449930--58359-3521694
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Heimath bei Kultusangelegenheiten mitzureden und mitzuhandeln, hatten sie jetzt nur das Recht,' zu zahlen und zu schweigen; statt wie früher aktive Glieder des Gemeindeorganismus zu sein, waren sie jetzt zu Objekten der Gemeinde- oder Konsistorialverwaltung herabgesunken. Mitte der achtziger Jahre wurden verschiedene Vorkommnisse bekannt, die zu dem Schluß berechtigten, daß einzelne Mitglieder der Straßburger Gemeindeverwaltung für ihr Amt in keiner Weise geeignet waren. Die Elemente, aus denen sich die Opposition in Straßburg rekrutirte, zogen aus diesen Vorkommnissen noch den weiteren Schluß, daß das Konsistorium nicht im Stande sei, in den einzelnen Gemeinden, speziell in Straßburg, für geordnete Verhältnisse zu sorgen; sie verlangten deßhalb, daß das Konsistorium bei der Ernennung der Mitglieder der Straßburger Gemeindeverwaltung die Gemeinde anzuhören hätte. Rach schweren Kämpfen fügte sich das unterelsässische Konsistorium und aczeptirte die Vorschläge, die die Gemeinde machte. Später wurde diese Maßregel auf das ganze Unterelsah und aus Lothringen ausgedehnt. Im Oberelsaß blieb alles beim alten. Eine große Anzahl Mühlhauser Gemeindewähler stellte wohl vor drei Jahren an das Konsistorium das Verlangen, auf Grund von Vorschlägen der Gemeinde die Gemeindekommission neu zu ernennen. Sie wurden jedoch abschläglich beschieden; aus Gründen, die mit den lokalen Verhältnissen zusammenhingen, wollten sie es auf Konflikte mit dem Konsistorium nicht ankommen lassen. Den ersten Versuch, die gesetzliche Grundlage der jetzigen Verhältnisse zu ändern, machte voriges Jahr der Gymnasialoberlehrer Dr. Lewy in Mülhausen. Er unterbreitete dem Landesausschusse ein Gesuch, in dem er die Einrichtung eines Oberkonsistoriums verlangte. Diesem Gesuche wurde keine Folge gegeben, weil, wie die Regierung erklärte, ein solches nicht von einer einzelnen Person, sondern von einem größeren Theile der Bevölkerung auszugehen hätte. . Diese Erklärung, die den Beweis lieferte, daß die Konsistorialverfassung kein Noli me tangere war, daß die Regierung keine grundsätzlichen Bedenken hätte, dieselben zu ändern, veranlaßte Herrn Dr. Lewy, im Verein mit vielen Gesinnungsgenossen, weitgehende Modifikationen in der jüdischen Kultusverfassung anzustreben. 'V? Er stellte ein Programm auf, in dem die Emanzipation der- Gemeinden verlangt wurde, ferner die Schaffung eines Oberkonsistoriums, die Aufhebung der Bestimmung, nach der eine. Anzahl Konsistorialmitglieder am Sitze des Konsistoriums zu wohnen habe; endlich wurde, noch.'die Forderung erhoben,, daß den Rabbinern . in dem neuzüschaffenden Oberkonsistorium, im Konsistorium und in der Gemeinde,' ein bestimmter Einfluß zugesichert werde. Um diesmal des Erfolges sicher zu sein, suchte Herr Dr. Lewy^ die jüdische Bevölkerung für seine Plane zu gewinnen. Durch eine rege und zielbewußte Agitation erreichte er es, daß in Straßburg eine große Versammlung sich für dieselben aussprach und daß etwa 1300 Personen sein Gesuch unterschrieben. Die Konsistorien, die Morgenluft witterten, hielten es jetzt für nothwendig, aus ihrer bisherigen Passivität herauszutreten. Es handelte sich hier für die Konsistorien der beiden nördlichen Bezirke darum, die Möglichkeit zu behalten, die Konzessionen, die sie schon gemacht, zu jeder Zeit zurücknehmen zu können, auf keinen Fall über dieselben hinauszugehen; im oberelsässischen Bezirk sollte das absolutistische Regiment, das dem Konsistorium ganz besonders zu gefallen schien, intakt erhalten werden. Der Verwaltungsapparat wurde in Bewegung gesetzt; derselbe arbeitete mit traditioneller Fixigkeit, und bald war es erreicht, daß ein Gesuch, in dem die Erhaltung des Statusquo verlangt wurde, von einer Unmasse von Petenten unterschrieben wurde, und daß die Straßburger Gemeinde, die sechs Monate vorher für das Lewy'sche Programm eingetreten war. jetzt mit Sack und Pack in das offizielle Lager übectrat und in einer Versammlung gegen jede Modifikation des bestehenden Zustandes,stimmte. Die Konsistorien waren sich jedoch wohl bewußt, daß die Regierung sich nicht begnügen werde, auszurechnen. wie viele für und wie viele gegen die bestehende Organisation seien; sie traten deßhalb mit ihr in Verbindung und gaben die Erklärung ab, auch sie seien für zeitgemäße Reformen, dieselben müßten jedoch ä tefce reposSe studiert werden; nach reiflicher Ueberlegung und eingehenden Studien sollten der Vorgesetzten Behörde Vorschläge gemacht werden; Eile thut jedoch nicht noth, da überall die denkbar beste Ordnung herrsche und auch die größeren Gemeinden mit den jetzigen Zuständen zufrieden seien. Die Regierung, die sich mit dieser Antwort zufrieden gab. versprach nun, auf Grund von Vorschlägen der Konsistorien, die jüdische Kultusverfassung zu ändern. So wie die Sachlage war, war Grund zur Befürchtung vorhanden, daß die Emanzipation der Gemeinden. die den jüdischen Steuerzahler am »leisten - interessirte, ad calendas graecas verschoben würde. 63 War möglich, daß die Agitation gegen die jetzigen Zustände ihren Kulminationspunkt überschritten hatte, daß die Energie, mit der die jüdische Bevölkerung Reformen verlangte, erschlaffte, daß also die Konsistorien gar keinen Grund mehr hatten, Organisationssragen anzuschneiden. Den Konsistorien jedoch, die durch eingehende Studien die Frage der Gemeindeemanzipation zu begraben suchten, wurde ein dicker Strich durch die Rechnung gemacht. Als die mit der Regierung gepflogenen Unterhandlungen und die gefaßten Beschlüsse bekannt wur-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.