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Der Israelit · 1903-03-26 · Heft 24 (26.3.1903) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 24 (26.3.1903)
Date
1903-03-26
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Hammurabr. § 9) Ebenso wenn Jemanden der Deckaus gestohlenen .Gutes? nachgewiesen' wird; - ' Thora u. Uebertteferung Hammurabi. 8 153) Hat sie wegen des Geliebten den Mann ermorden taffen, stirbt sie am Pfahl. . Thora u. Ueverlieferm»-. 7-!--^.10> Wenn dem Läufer Zeu-- gen entgegengestellt werden, das et Gestohlenes gekauft.' 8 141 Wer den unerwachsenen Sohn des anderen stiehlt. J". 8 15. 16. 19) Wer Sklaven heimlich fortbringt, bei sich verwahrt. auf der Flucht bei sich aufnimmt. . - 8 21. 22) Der Einbrecher, der Räuber stirbt. 8 25) Wer. bei einer Feuers- ' bruust etwas "stiehlt.' wird o er- .zi\- >'y ■ ■ . ' 8 27) Wer dem Heerbanne nicht foTtßt' wird getodtet.'" - 8 198) Die Schenkwirihln, die minderwertige Getränk« sich vollwerthlg .bezahlen IStzt, wirft man in'A Waffe«. ..8 109) Nimmt sie hei sich Ber- ,, schwerer auf. wird sie. getodtet. 7 .8 110) Die Gottgewoihte. die einen Schank hält, oder betritt, 'wird' verbrannt. ' Exod 21„ tritt bei . jedem .Menschendiebstahl Todesstrafe ein. i. f. Deut.24,. Nach Deut. LS,«.» darf man den entflohene» Sklaven nicht ausliefern. mutz ihn vielmehr unterstützen. Und zwar wie die Urber« lieferungsatzt, ist von Heiden die Rede. f. Raschi j. St. . Exod. 22, darf man den Einbrecher im Nothfalle töten, andernfalls tritt Anklage wegen Mord ein. Der - Räuber ist ersatzpflichtig. nmß den Raub an Ort und Stelle bringen. ..selbst nach Medien." Welche Strafe ihn sonst trifft, ist nicht angegeben. (S. B. K. 95. ,,B.) , Deut. 20,—, wird der Bräutigam, wie wer ein neues Haus noch nicht bezogen, den neuen Weinberg noch nicht benutzt, vom Kriegsdienst entbunden; Deut« 24i der junge Gotte im ersten Jahre. S. Mischna Sotah 8» u. den ganzen Abschnitt.. - Lev. 25» verbietet den.Betrug sowohl dem Verkäufer, als dem Käufer («*r.B. m. 4,) Deut. 25», verbietet falsches Maatz ^md Gewicht als „Gräuel dem Herrn." ' Lev. 21, wird die Tochter eines Priesters wegen Unzucht verbrannt, weil sie ihren Vater entweiht. ' .-'18-129) . Die Ehefrau beim Ehe- Hrych ertappt, wird mit dem ' Geliebten . gebunden ertränkt. wenn sie nicht begnadigt wird. ' ' War'-es eine Braut.(8 130). ' so-.wird der Mannertränkt. Deut. 23,« wird das Vorhandensein von' Buhlern und Buylerinnen (den Göttern geweiht) überhaupt verboten. Vgl. Gen. 38. :,r Deut. 22» gleiches Gesetz ohne Angabe der Todesart; 23 würden die Verlobte und ihr Buhle zur Steinigung verurtheilt. falls das Mädchen nicht (25) auf dem Feld überfallen worden; dann stirbt nur der'Mann. .•nr*,'§) D>.e Frau.Hie.'während der „.Mie^sgefaygenschaft,^. Mannes ' H'äirs uÄ Hof. verläßt, wird, er? tränkk'Ovcnrr.dort' nicht, Mäiigcl 'S-tilff-rrsch^/'^eberrso dio'Verschwenrrderm (18O. hie-derrMonirgrttndr r:,. f Cf. Kc'th. 5ij 5j wird die widerspenstige Frau in ihrer jsethyba (Ahndungssuiyme der ^jttwe,. oder Geschienenen) gc- Türz'k. der widerspenstige Hayn muff-die-Summe erhöhem ,76 'geht .> die '. znchllose-'Frau ' ohne jeden Anspruch j aus dem Hmye. 8 155) Wer der Braut seines Sohnes .sträflich' naht, wird ertränkt. - § 210) Verliert eine Freigeborene den Fötus durch «ine Verletzung und stirbt daran, so tödtet man deS Schuldigen Tochter. 8 229) Stürzt ein Hans (wohl bald nach Erbauung) ein und tötet den Eigenthümer. so stirbt der Baumeister: trifft es den Sohn, dann stirbt d«S Banmeisters Sohn.. - Bgl. Lev. 20,wo Beide sterben. Bgl. Bemerkung zu 12!«. Die Bestimmung Exod. 2t.. besagt Aehnliches. nur daß im Todesfall der Verletzer selbst stirbt (oder Ersatz bietet.) Doch s. später unsere Bemerkungen, worin die pharisäische Ueberlieferung klargelegt wird. Deut. 24,*. »Es dürfen nicht Eltern für Kinder, nicht Kinder für Eltern sterben — Jeder sterbe für sein Vergehen." Diese einfache Gegenüberstellung läßt einen Vergleich der babylonischen Sammlung mit der Thora zu Ungunsten der letzteren nicht nur nicht aufkommen, man muß vielmehr darüber staunen, daß hier auch, nur von einer Gleich setzung die Rede sein kann. Strenger, als das Hammurabigesetz ist der Mosaismus bezüglich der Ehe und ihres Schutzes, wie in den Fragen der Sittlichkeit überhaupt; ebenso, wenn der Götzendienst oder der Familienzusammenhang zwischen Kindern und Eltern in Frage kommt; das berührt die Pulsader der israelitischen Religion, und da geht sie unerbittlich vor. Nur steht die Thora neben dem Hammurabigesetz unendlich milder da. Die Todesstrafe entspricht da immer hohen und allgemeinen Zwecken, der Erhaltung der höchsten Ziele. Bei den Verbrechen, welche sie mit dem Tode oder sonstwie bestraft, setzt sie die Mficht oder Böswilligkeit voraus. Das ergibt sich am besten beim Todtschläger und der Anweckdung des Bluträchers. den Delitzsch der Thota so übelnimmt, den absichtsvollen Mörder schützt nicht einmal der A l t a r (Exod. 21,14), doch wird die Zufluchtsstätte schon Exod. das. 13 angetündigt. Der Bluträcher wird im Großen und Ganzen zum bloßen Henker, zum Diecker des Gerichts; er bleibt als Ausdruck des beleidigten Verwandtengefühls bestehen, aber er verliert seine verderbliche Wirksamkeit. Da erkennen wir die entwickelnde Kraft des mosaischen Gesetzes. Wenn die Thora nun wiederholteinschärft: „Forsche, prüfe, untersuche gut. und stehe, es ist , wahr, geschehen ist der Gräuel in Israel," oder „auf di« Aussage, zweier oder dreier Zeugen darf der Todeswürdige nur sterben, er darf nicht sterben aus die Aussage eines Zeugen; die Hand der Zeugen sei zuerst gegen ihn erhoben.. ihn zu tobten, und die Hand des übrigen Volkes danach," so wird schon durchdiese. Wort« gesagt, dgß Todesstrafe nur,.im äußersten .Falle anzu- 'wecktz?n,'ftZ.'.V.. ['\i•*,'

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