Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 22 (19.3.1903)
- Date
- 1903-03-19
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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«5 ohne jede spitzfindige Drehung unsererseits in «imfacher Betrachtung des Sachverhalts erfahren. Und wer nun darin eine bloße Entwicklung von Seiten des rabbinischen Geistes lieht,' dem wird hier kund werden, daß er derselben sich nicht zu schämen hat; der soll erkennen, daß jene Rabb'inen keine Verzerrungen der Schrift geboten haben, wie man ihnen solche gerne zutraut, daß sie den Gottesgeist der Thora nicht getrübt haben, sondern daß ihr Pfad sie zur entschiedenen Durchführung der in der Schrift enthaltenen Andeutungen führt. Da jede Entwicklung eine' Folge des Entwickelten ist, so läßt sich gerade darin die belebende Kraft .des zu Grunde liegenden Schrift- Wortes erkennen. Und noch eins: Wir stehen auf dem Boden der Offenbarung, wonach die Thora Gottes Weisheit ist, und weder Mosis noch Israels. Unser Verdienst ist das der E r h a l t u n g, der Verbreitung dieses Wortes. Gerade wer aber aus. dem Gottesbuche ein Menschen werk macht, der stellt es als Mosis, als Israels Werk hin. Gerade nach dies er Anschauung wird sich's von selbst ergeben, daß sich die hohe Stellung Israels in der Religionsgeschichte, nach genauem Vergleiche mit dem Hammurabigesetz, noch bedeutend steigern wird. . Wir haben es uns also mit diesen Aufgaben, bte Ahl e n -gerecht werden wollen und doch immer einem einheitlichen wissenschaftlichen Zwecke zu dienen haben, nicht..leicht gemacht.. Wie man sich durch diese Gegensätze hindurchwindet und sich doch getreu bleibt, das haben wir in unserer, bei Poppelauer erschienenen Schrift „Zurück zur Bibel!", mit dem Nachtrag „Bibekwissenschast und' Rechtgläubigkeit" gezeigt. ' (Fortsetzung folgt.) TsrLrmgZKschrLHLen urrd SsrreypoKdsrrzerr. Deutschland. Aus Bayern. Am 12. März wurde im ganzen' Bayerlande der Geburtstag des Prinzregenten Luitpold festlich begangen; schlagen doch die Herzen aller Unterihanen in gleicher Liebe dem verehrten Regenten, entgegen, der an diesem Tage das 82. Lebensjahr beendete. Bei der in der bäyer. Universitätsstadt Erlangen abgehaltenen Geburtstagsfeier hielt Universitätslehrer Dr.. Re hm die Festrede, über welche die „Münchener Neuesten Nachrichten" unter der Ueberschrift „Eine bedeutsame Festrede" Folgendes berichten: „Wir feiern den 12. März diesmal unter anderen , politischen Verhältnissen,' als sonst. Unterdrückung tiefgreifender Vorgänge wäre es, wenn ich unerwähnt lassen wollte, wie das politische Leben unseres Heimathstaates in dem abgelaufenen Jahre erheblichem Schwanken unterworfen war, wie es sturmbewegle Zeiten sah. Wie es wetterleuchtete und blitzte .... Byzantinische Liebrednerei ist dem Wesen unseres Regenten zuwider, was er von seinen Unterthanen in staatlichen Dingen fordert, ist Wahrheit. Auf einem offenen Verhältnis zwischen Fürst und Volk ruht das Wohl des Ganzen. Und so nahen auch wir uns den Stufen des Thrones mit einem offenen und fteien Wort... Die Ereignisse der letzten Monate und Wochen haben an die Spitze von dreien unserer fünf politischen Ministerien neue Männer gestellt. Sie sind Geschäfts-, nicht Parteiminister. Der König hat sie berufen. Sie sollen, sie wollen, sie müssen über den Parteien stehen. Parteien gehen, Minister bleiben, das ist das. monarchische Prinzip. Das hat einen Nachtheil. Die Minister müssen auf ein festes Programm verzichten. Die Parteiverhältnisse wechseln. Bald sehen sie sich dieser, bald jener Parteimajorität gegenüber. Aber diese Politik der Opportunität, diese berechtigte ProgramMlosigkeit hat ihre feste Grenze. - Als diese Grenze bezeichnete dann der Festredner die Verfassung und fuhr dann fort: An ihr darf nicht gerüttelt werden. Kein Kompromiß auf ihre Kosten, kein Abweichen von ihr um eines augenblick- - lichen Vortheils willen. Jeder Fortschritt ohne sie ist Rückschritt. J3ie muß unverletzlich sein. Me steht es damit bei uns in Bayern? Blicken Sie nun auf das erste Blatt unserer Verfassung. In markigen Worten enthält es die Grundgedanken ihres Inhalts. Obenan steht die „Freiheit der Gewissen". Wann ist sie gegeben? Wenn jedes' Bekenntniß gegen Mißachtung geschützt ist. Dem Staate obliegt das oberste Schütz- und Aufsichtsrecht. Nach der Verfassung sind die im Staate bestehenden Religionsgesellschaften sich wechselseitig 'gleiche Achtung schuldig, und dem'weltlichen Arm kommt es zu, einzugreifen, wenn es die Erhaltung der öffentlichen Ruhe zwischen verschiedenen Religionsparteien erfordert. Können wir mit Aufrichtigkeit im Herzen sagen, daß der Staat Mit verfassungsmäßigem Nachdruck kraft seines Oberaufsichtsrechtes von den kirchlichen Obern verlangt,, daß sie den fortgesetzten Störungen des konfessionellen Friedens. den die Verfassung will, entgegentreten? Und die Verfassung fährt fort: „Gewissenhafte 'Scheidung dessen, was des Staates und der Kirche ist." Was der Kirche und was des Staates ist, bestimmt die Verfassung. Um's nur Mit einem Beispiel für das öffentliche Unterrichtswesen zu belegen. Sache der Kirche ist nur die Aufsicht über den Religionsunterricht. „Aufsicht und Anordnung über den Unterricht