Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 35 (28.11.1918)
- Date
- 1918-11-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Jüdische Korrespondenz. Nr. 35 § 4. Die im § 2 genannten Personen sind vom Zeitpunkte ihrer Erklärung an deutschösterreichische Staatsbürger. Stellt sich jedoch bei einer Person nach abgegebener Erklärung heraus, daß die Bedingungen des 8 2 nicht zutreffen, so hat die politische Landesbehörde ihr die deutschöstcrreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen. ß 5. Die bestehenden Bestimmungen über die Staatsbürgerschaft und das Heimatsrecht bleiben in Kraft, soweit sie nicht durch dieses Gesetz abgeändert werden. ß 6. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit. Diese Fassung weist gegenüber der ursprünglichen einige wesentliche Fortschritte auf, wenn auch noch nicht alle Bedenken beseitigt erscheinen, denen wir in voriger Nummer Ausdruck gegeben haben. Die Bestimmung des Abschnittes II, wonach diejenigen, die in Dalmatien, Istrien, Galizien und der Bukowina heimatberechtigt sind, von der glatten Erwerbung des Staatsbürgerrechtes ausgeschlossen wären, wenn sie nicht vor dem 1. August 1914 in Deutschösterreich dauernden Aufenthalt hatten, trifft die sogenannten Kriegsflüchtlinge ziemlich hart, hauptsächlich die jüdischen, die infolge der Verhältnisse in Galizien und der Bukowina kaum den Wunsch und die Möglichkeit haben dürsten, in ihre frühere Heimat zurückzukehren. Die Flüchtlinge aus Tirol, Kärnten und Krain sind da besser gestellt, was nicht ganz konsequent ist. Anderseits ist den Flüchtlingen immerhin die Möglichkeit gegeben, auf Grund des bisherigen Gesetzes über die Staatsangehörigkeit und das Heimatsrecht die Staatsbürgerschaft in Deütschösterreich zu erwerben. Weiters erhallen alle diejenigen, die vor Kriegsausbruch in Deutschösterreich dauernden Aufenthalt hatten, ohne weiteres das Staatsbürgerrecht, wenn sie die diesbezügliche Erklärung abgeben. Diese Erklärung ist formell auch vereinfacht worden und sieht von dem nationalen Moment ab. Ob damit den Wünschen der Nationalisten entsprochen werden sollte, wird erst die Praxis zeigen. Man sollte sich keineswegs irgendwelchen übertriebenen Hoffnungen hingeben.* Auch in der neuen Fassung enthält das Gesetz noch manche Unklarheiten. DasOptionsrecht der früheren österreichischen Bürger dürste gelegentlich der Liquidierung im Wege der Gegenseitigkeit zwischen den neuen Staaten eine endgültige Regelung erfahren. Somit stellt das gegenwärtige Gesetz nur ein Provisorium dar. Wir wollen hoffen, daß auch die anderen Bedenken gelegentlich entsprechend beseitigt werden. Oie Flüchtlingsfrage. Man sollte es nicht glauben, daß die Flüchtlingsfrage noch im letzten Stadium des Krieges die öffentliche Meinung beschäftigen würde — und dennoch ist es so; ja, noch mehr, diese Frage ist zurzeit in ein sehr kritisches Stadium getreten. Wie bekannt, konnte bisher ein Teil der Kriegsflüchtlinge aus Ostgalizien und der Bukowina noch immer in die Heimat nicht zurückkehren, da diese * Nach Schluß des Blattes: Die Nationalversammlung hat im letzten Moment diesbezüglich eine einschneidende Aenderung vorgenommen, auf die wir zurückkommen werden. völlig zerstört ist und die politischen Krisen in Oesterreich sowie die Komplikationen der polnischen Frage die energische Führung der Wiederaufbauaktion behinderten. So verblieb noch ein Teil der Flüchtlinge in den westlichen Kronländern, vornehmlich in Wien sowie in Böhmen und Mähren. Der Zerfall der Monarchie hat nun das weitere Verbleiben der Flüchtlinge in der Fremde in Frage gestellt. Bisher weilten sie immerhin auf österreichischem Boden, und der Staat mußte für deren Unterhalt sorgen, was auch ohne weiteres geschah. Die Hetze gewisser judenfeindlicher Elemente und deren Verlangen, die Flüchtlinge abzuschieben, blieben erfolglos, da denselben der Schutz der Freizügigkeit innerhalb der Monarchie gewahrt blieb. Die Neuordnung der Dinge schuf eine neue Situation. Die ehemaligen österreichischen Bürger galizischer und Bukowinaer Herkunft sind heute in den neuen Staaten gewissermaßen „Fremde", die formell auch als solche behandelt werden können. Wollte man sie gewaltsam abschieben, dann steht dem nichts im Wege als das Gefühl ber Menschlichkeit und der Gerechtigkeit — diese Sentimentalitäten spielen aber in der Politik bekanntlich eine gar kleine Rolle. So entstand denn die ernste Sorge um das Schicksal dieser Flüchtlinge, das um so tragischer sich gestaltete, als Galizien und die Bukowina gerade jetzt wiederum zum Schauplatze heftiger Kämpfe und furchtbarer Pogrome geworden sind. In Westgalizien sind die Pogrome eine tägliche Erscheinung, und selbst das Passieren dieses Gebietes ist mit vielen Gefahren verbunden. In Ostgalizien herrscht zwischen Polen und Ukrainern ein wilder Bürgerkrieg; die Bukowina schließlich ist zum xteu Male das Opfer einer feindlichen Invasion, die Rumänen sind ins Land eingefallen und haben alle Schrecken des Krieges mit sich gebracht. Es ist klar, daß unter solchen Verhältnissen von einer Rückkehr der Flüchtlinge gar keine Rede sein kann, um so weniger in der Winterszeit, wenn ihnen jede Aufenthalts- und Unterhaltsmöglichkeit benommen ist. Von jüdischer Seite ist man daher sofort an die maßgebenden Stellen in Wien und in Prag herangetreten und hat unter Darlegung der Verhältnisse das weitere Verbleiben der Flüchtlinge erbeten. Die Regierungskreise in Wien brachten diesen Bitten das wünschenswerte Verständnis entgegen. Obwohl von antisemitischer Seite das Verlangen, die Flüchtlinge abzuschieben, ziemlich heftig gestellt wurde, hat das Staatsamt des Innern auf das Ersuchen von jüdischer Seite die strikteste Versicherung gegeben, daß die Flüchtlinge weiterhin an Ort und Stelle verbleiben und auch weiterhin die bisher gewährten Unterhaltsbeiträge erhalten werden, was hiermit mit Genugtuung festgestellt werden soll. Ganz anders verhalten sich aber die neuen Herren in Prag, was um so mehr auffallen muß, als die Tschechen ja so viel von ihrem Kampfe für Recht und Gerechtigkeit sprechen und gerade im Namen dieser Attribute sich die Sympathien und die Hilfe der westlichen Kulturwelt zu erwerben wußten. Im eigenen Machtbereiche wollen sie aber davon nichts wissen und gehen gegen die Flüchtlinge mit großer Strenge vor. Dieses Vorgehen ist umso unbegreiflicher, als die Herren vom tschechischen Nationalrat zunächst mit Versprechungen ziemlich freigiebig waren und auch von gewiffer jüdischer Seite dafür mit Lobhudeleien überschüttet wurden. Zunächst legte der jüdische Nationalrat in Böhmen ein gutes Wort für die Flüchtlinge ein und er erhielt auch das Versprechen, daß alles bis auf weiteres beim alten bleiben werde. Ein Mitglied des jüdischen Nationalrates sollte sogar dem tschechischen Nationakrate zugezogen werden, um sür die Interessen der Flüchtlinge eintreten zu können. Gar bald erwies sich diese» Versprechen als illusorisch. Den Flüchtlingen wurde die Abschiebung angedroht. Diesmal waren es Abgeordneter Reizes und Vertreter des Wiener jüdischen Nationalrates, die beim tschechischen Gesandten, Dr. Tusar, intervenierten und gewisse Versprechungen erhielten. Aber wiederum wollte man in Prag die Versprechungen des Herrn Gesandten nicht honorieren. Da griffen die bisherigen Abgeordneteü Dr. v. Löwenstein und Dr. Steinhaus ein. Sie wandten sich mit einer telegraphischen Bitte an den Ministerpräsidenten Dr. Kramarsch und ersuchten auch den Wiener Gesandten um Befürwortung ihrer Bitte. Dr. Tusar versprach, das Möglichste zu tun. Aber Dr. Kramarsch blieb hart. Am 23. dieses Monats erhielt Dr.' v. Löwenstein von Doktor Kramarsch folgende offizielle Antwort: „Es tut mir herzlichst leid, daß ich ihren Wunsch nicht erfüllen kann. Die Wohnungsnot ist infolge der Rückkehr der Einberufenen und unserer Beamten aus Wien nicht nur in Prag, sondern auch auf dem Lande so groß, daß wir die von den Flüchtlingen besetzten Wohnungen bedingungslos haben müssen. Wir geben diesen die Frist bis zum 18. Dezember. Bitte für sie weiter zu sorgen. Dr. Kramyrsch." Ein ähnliches Telegramm erhielt auch ber gewesene Abgeordnete Dr. Straucher, der ebenfalls für die Flüchtlinge intervenierte. Damit scheint das Los dieser Flüchtlinge entschieden zu sein. Sie werden gezwungen sein, im strengen Winter in die völlig zerstörten Heimatsorte zurückzukehren, wo ihnen Obdachlosigkeit, Hunger und Not drohen. In dem Neunmillionenstaate der Tschechen ist für die etwa 10.000 Flüchtlinge — um mehr dürfte es sich kaum handeln — absolut kein Platz vorhanden. Das heißt wirklich demokratische Politik, für die die Herren vom jüdischen Nationalrat in Prag die neuen Herren in ihren Organen und durch die bekannten Korrespondenzbureaus in Haag, Stockholm und Bern bis zum Ueberdruß anstrudeln. .. .^Freilich, dafür haben die Tschechen den Herren Max Brod, Singer rc. versprochen, die Juden als besondere Nation anzuerkennen. Dieses Versprechen gibt ihnen scheinbar freie Hand gegenüber den Flüchtlingen, die wohl auch zur jüdischen Nation gehören, aber doch aus Galizien und der Bukowina stammen.... __ Spectator. Schreckliche Iudenmetzeleien tn Lemberg. „Der Abend" vom 26. November meldet: Ein Freund unseres Blattes, welcher heute mittags aus Lemberg hier eingetroffen ist, gibt uns folgenden Bericht über einen Pogrom, der in Lemberg vom vorigen Freitag bis Sonntag wütete und seinesgleichen in der Geschichte unsererZeit nicht habe« dürfte. Er schreibt: