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Jüdische Korrespondenz · 1918-11-28 · 35 (28.11.1918) · page 1

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
4 (1918)
Issue
35 (28.11.1918)
Date
1918-11-28
Page
– (sequence 1)
Language
German
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jüdische Korrespondenz Bezugspreis: Ganzjährig K12, halbjährig K 6, vierteljährig K 3. Einzelnummer 30 Heller. Wochenblatt für jüdische Interessen. Redakteur: Jonas Kreppei. Redaktion u. Administration: Wien, VIII. Alserstrafie 55. Erscheint jeden Donnerstag. No*. 35. Wien, 28. Noveonbei* 1918. IV. Jahpgang. Montag, 2. Jezemöcr, k'/sNHr abends, veranstaltet der Verein der Sabbatfreunde einen Vortragsabend im „Bayrischen Hof", II-, Taborstraße 39 (Eingang Obere Augartenstraße). Herr Alfred Meißner, Beamter der israelitischen Kultusgemeinde, referiert über: Die Aufgaben der Labbatfreunde m der Gegenwart und der nächsten dutunst. Anschließend: Disknssion. ~EE Gäste willkommen! ■' Demokratisch-jüdischer verband für Deutschösterreich. 'Me in diesem Blatte ^wiederholt an die jüdische Oeffentlichkeit gerichteten Aufforderungen, eine Zentralorganisation für die Juden in Deutschösterreich ins Leben zu rufen, sind nicht ohne Widerhall geblieben. Mit Befriedigung können wir die Tatsache verzeichnen, daß sich eine Reihe tatkräftiger Männer zusammengetan hat, um einen Demokratischjüdischen Verband für Deutschösterreich zu gründen. Dienstag, den 26. November, hat die erste vertrauliche Beratung stattgesunden, und es sind die besten Aussichten vorhanden, den Verband gar bald ins Leben treten zu sehen, da der Gedanke allgemeinen Anklang findet. Die Leitsätze des Verbandes enthalten unter anderem folgende Stelle: „Die Gestaltung der politischen Verhältnisse hat es bewirkt, daß in der Leitung der Wiener israelitischen Kultusgemeinde ein Personenwechsel eintrat. Ohne den nationalen Bestrebungen eines Teiles der Wiener Judenschaft Berechtigung absprechen oder sich ihnen hinderlich in den Weg stellen zu wollen, erachten es die Unterzeichneten für gerecht und unbedingt erforderlich, daß bei der Neukonstituierung der Kultusgemeinde nicht allein die stark organisierte zionistische Richtung zur Geltung komme, sondern auch die Gesinnung jener bewußt jüdischen Bevölkerung Deutsch- Oesterreichs zum Ausdruck gelange, die seit jeher die jüdische Sache vertreten hat. Um auch diesen Richtungen vorerst im Rahmen der Kultusgemeinde — der einzig staatlich anerkannten jüdischen Organisation — Geltung zu verschaffen, ergeht seitens des engeren Aktionskomitees an die Oeffentlichkeit der Aufruf, sich ihrer Pflichten bewußt zu werden und eine auf modern demokratischer Grundlage aufgebaute Organisation zu schaffen, welche dem oben gekennzeichneten Willen der deutschösterreichisch-jüdischen Bevölkerung zum Durchbruch verhelfen soll." Indem wir unserseits die Gründung des Verbandes aufs lebhafteste begrüßen und uns zur Förderung seiner Ziele bereit erklären, wollen wir zugleich darauf aufmerksam machen, daß sich derselbe keineswegs darauf beschränken darf, die inner-jüdischen Fragen in den Kreis seiner Tätigkeit zu ziehen, sondern sich auch mit den allgemein-politischen Fragen befassen soll. Die Judenheit in Dentschösterreich bedarf dringend einer umfassenden Organisation zwecks Wahrung ihrer Interessen nach außen. Es stehen wichtige Fragen auf der Tagesordnung, die Neugestaltung der politischen Verhältnisse, die Wahlen zur Konstituante usw., und die deutschvsterreichische Judenheit bedarf eines Organs, das ihre Interessen wirksam wahren könnte. Das Blutbad in Lemberg. Die polnischen Eroberer von Lemberg haben ihren Sieg mit einem Blutbad gefeiert, mit einem Judenpogrom, der die furchtbarsten Judenmetzeleien der „Schwarzen Hundert" im Zarenreiche in den Schatten stellt. Als die ersten Nachrichten über den Pogrom einlangten, wollte man kaum seinen eigenen Ohren trauen, so furchtbar schienen die Meldungen. Die authentischen Erzählungen und die näheren Details übertrafen aber noch alle ersten Nachrichten. Es scheint sich auch diesmal um einen systematisch vorbereiteten Pogrom zu handeln, vollführt unter der Duldung der maßgebenden polnischen Faktoren. Das polnische'Volk scheint wahrlich von allen guten Geistern verlassen zu sein, wenn es sich derartige Schreckenstaten erlaubt. Der eigene „heilige Egoismus" sollteihm doch gebieten, mit den Stimmungen der gesamten Kulturwelt zu rechnen, wenn es schon den wildesten Instinkten des Mobs freien Lauf lassen will. Polen kann nur aus der Hand des Weltaeropags seine Selbständigkeit erhalten. Wird dies geschehen, wenn die Befreiung so fortgesetzt mit Blut besudelt wird?! Die Ausreden, daß es sich um Ausschreitungen des Pöbels handelte, werden diesmal nicht gelten können. Die Faktoren, die einen Befreiungszug gegen die Ukrainer in Szene setzen konnten, dürften auch schon die Macht gehabt haben, die Ruhe und die Ordnung aufrechtzuerhalten. Auch die Beschuldigung, daß die Juden den Ukrainern Hilfe geleistet hecken, ist völlig falsch. Einwandfrei ist festgestellt, daß sich die Lemberger Juden während der ganzen Zeit streng neutral verhielten. Welch böser Geist ist in das Volk gefahren, das sich solche Scheußlichkeiten zu Schulden kommen läßt? Ein Schrei der Empörung durchhallt die die gesamte Kulturwelt, und die Polen werden es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn die Entente dazu berufen sein wird, ihr Land zu okkupieren und das Leben der Juden zu schützen. Es ist der Fluch der bösen Tat, daß sie fortzeugend Böses muß gebären. — Das vergossene Blut schreit zum Himmel! Das Gesetz über das deutfchösterreichifche Staatsbürgerrecht. Der Verfassungsausschuß der Nationalversammlung hat den Gesetzentwurf über das deuischösterreichische Staatsbürgerrecht in folgender Fassung angenommen: ß 1. Deutschösterreichische Staatsbürger sind alle Personen, die zur Zeit der Kundsind alle Personen, die zur Zeit der Kund berechtigt sind. Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Personen, die in einer deutschöstexreichischen Gemeinde das Heimatsrecht besitzen, sich jedoch zu einem anderen Staate im Gebiete der ehemaligen österreichischungarischen Monarchie bekennen. 8 2. Durch die Erklärung, der Deutschösterreichischen Republik als getreuer Staatsbürger angehören zu wollen, erwerben die deutschösterreichische Staatsbürgerschaft: I. Personen, die mindestens seit 1. August 1914 im Gebiete der Republik Deuffchösterreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben; II. Personen, die in einer außerhalb der Republik Deuffchösterreich gelegenen Gemeinde des bisherigen Oesterreich, mit Ausnahme Dalmatiens, Istriens, Galiziens nnd der Bukowina heimatberechtigt sind, auch wenn sie ihren ordentlichen Wohnsitz erst nach dem 1. August 1914 nach Deutschösterreich verlegt haben oder binnen Jahresfrist nach Kundmachung dieses Gesetzes verlegen. Der ordentliche Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes wird durch eine lediglich infolge der Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht oder einer persönlichen Dienstleistung auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes bedingte Abwesenheit nicht unterbrochen. 8 3. Das im 8 1 vorgesehene Bekenntnis und die im 8 2 vorgesehene Erklärung sind schriftlich oder mündlich bei der politischen Bezirksbehörde des Aufenthaltsortes abzugeben. Ob die im ß 2 festgesetzten Bedingungen zutreffen, ist von Amts wegen festzustellen. lieber die abgegebene Erklämng ist der Partei eine Bescheinigung auszustellen.

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