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Jüdische Korrespondenz · 1918-11-21 · 34 (21.11.1918) · page 3

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
4 (1918)
Issue
34 (21.11.1918)
Date
1918-11-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 34 Jüdische Korrespondenz. Seite 3 Deutschösterreich Dienst leisten, nur diejenigen das Staatsbürgerrecht in Deutschösterreich haben, die das vorgeschriebene Gelöbnis geleistet haben. Tun sie das nicht, so tritt — ausdrücklich steht das im Gesetz nicht — die Zuständigkeit ein, die sie vor ihrer Dienstleistung in Deutschösterreich hatten. Die Staatsangestellten, die insolge ihres Amtssitzes außerhalb Deutschösterreichs zuständig sind, früher aber hieher zuständig waren, können innerhalb sechs Monaten bei der Gemeinde, in der sie zuständig waren, bevor sie in den Staatsdienst traten, ansuchen, daß sie wieder dortzuständig werden. Ihnen muß die Gemeinde das Heimatsrecht wieder geben. Merkwürdig ist, daß man sechs Monate Zeit zum Ansuchen, aber nur drei Monate Zeit zur Abgabe der Erklärung hat, daß man ein „getreuer deutschösterreichischer Staatsbürger" sein will. Die Bestimmung, daß die „Verhandlung und Entscheidung" den politischen Behörden zustehen, wo doch alles den Geineinden übertragen wird, ist nicht zu verstehen. Wir brauchen einganzanderesGesetz, um diejenigen, die schon lange in Deutschösterreich sind, aber die Zuständigkeit noch nicht haben, hier zu Bürgern des Staates zu machen. Die Gesellschaft für soziales Recht hat an den Verfassungsausschuß folgendes Schreiben gerichtet: Wir nehmen mit Befremden wahr, daß der in den Tageszeitungen veröffentlichte Entwurf eines Gesetzes über die Staatsbürgerschaft in Deutschösterreich Härten und Beschränkungen ausweist, die geeignet sind, sowohl der Entwicklung unseres jungen Staats- Wesens Abbruch zu tun, als auch weite Kreise von Personen zu schädigen, die bereit sind, treue Bürger Dentschösterreichs zu werden. Wir erachten es als ein dringendes Bedürfnis unseres jungen Staatswesens, daß es möglichst viele seiner Bewohner zu seinen Staatsbürgern zähle und womöglich niemand von der Staatszugehörigkeit ausschließe, der durch längere Zeit in Deutschösterreich wohnt, hier zu bleiben und dem öffentlichen Wohle und der Förderung der Wirtschaft nach besten Kräften zu dienen bereit ist. Insbesondere soll nach unserer Meinung niemand von dem Anschluß an unseren Staat ausgeschlossen werden, der, ans dem Gebiete des alten Oesterreich stammend, schon in der Zeit vor dem Kriege in das Gebiet des heutigen Deutschösterreich kam, um sich hier dauernd niederzulassen und hier Wirtschaft und Erwerb zu gründen. Wir erachten es daher als eine dem sozialen Rechtsgefühle entspringende Mindestsorderung, daß nach dem Gesetze über die Staatsbürgerschaft allen jenen Personen der Anspruch auf Aufnahme in den Heimatsverband einer Gemeinde und damit auf Erwerb der Staatsbürgerschaft in Deutschösterreich zustehe, welche seit mindestens fünf Jahren in Deutschösterreich wohnen, die Erklärung abgeben, treue Bürger Deutschösterreichs sein zu wollen und im Zeitpunkt dieser Erklärung eigenberechtigt sind. Die Anfügung eines Paragraphen in dieser Fassung in dem bereits veröffentlichten Entwurs würde den dringendsten berechtigten Ansprüchen genügen. Wir setzen dabei voraus, daß der fünfjährige Aufenthalt des Anspruchswerbers in Deutschösterreich während des ganzen Zeitraumes nicht in einer und derselben Gemeinde bestanden haben, daß die Eigenberechtigung im Zeitpunkt der Erklärung nicht am Anfangspunkte der Zeitdauer bestanden haben und der fünfjährige Zeitraum bei Inkrafttreten des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft abgelaufen sein muß. Das Beharren auf dem in der Heimatsrechtsnovelle vom 5. Dezember 1896, R.-G.-Bl. Nr. 222, vorgesehenen zehnjährigen Zeitraum würde Tausende von wirtschaftlich tätigen Personen, die in den Jahren 1908 bis 1914 in das Gebiet des jetzigen Deutschösterreich kamen, des Erwerbes der Staatsbürgerschaft berauben, damit aber auch das neugegründete Staatswesen schädigen. Wir bitten, diesen unseren Anregungen Folge zu geben. Wir kommen mit diesen Anregungen einem weit verbreiteten Bedürfnisse nach, dessen Stärke und Verbreitung uns aus zahlreichen Aeußerungen und Wünschen seitens der Bevölkerung bekannt geworden ist. Sind die Juden eine Nation V Bon Dr. Max Beer, Advokaten in Mähr.-Ostrau. Motto: Könige I., Kapitel 18, Vers 21. Der Weltkrieg hat auch die Juden vor die Schicksalsfrage gestellt, und auch über sie wird wahrscheinlich nach dem Willen Gottes das endgültige Wort gesprochen werden. Es ist merkwürdig, daß bei keinem Volke der Erde die Frage gestellt wird, ob es ein Volk sein will oder nicht, sondern nur, und das ist die Frage, ob es genügend Kraft hat, um die entscheidenden Faktoren darauf aufmerksam zu machen, daß es auch auf der Welt sei, daß es auch ein eigenes, unverkümmertes Dasein auf der Erde haben wolle. Bei uns Juden, einem der ältesten noch lebenden Völker, ist es anders. Trotzdem wir seit dem Beginne der Zerstreuung und auch vorher, wenn auch unter den anderen Völkern, ein abgesondertes Dasein geführt haben, trotzdem wir im ganzen Verlaufe der Geschichte stets als ein besonderes Volk anerkannt worden sind, stets unter besonderen Gesetzen leben mußten, und selbst nach Deklarierung der Gleichberechtigung auf dem Papiere auch von der Gesellschaft als ein besonderes Volk angesehen worden sind, wollen dennoch viele Juden nicht, daß die Juden als ein selbständiges Volk gezählt werden. Die Zeit vom Jahre 1848, oder besser gesagt, von den Siebzigerjahren bis zum heutigen Tage ähnelt in gewisser Beziehung der Zeit, als unsere Väter aus Aegypten zogen. Das jüdische Volk sollte ein Volk von Priestern, ein Volk von Dienern des unsichtbaren Gottes sein. Aber kaum war der Donner des Sinai verrauscht, kaum war den begeisternden Tagen der Gesetzgebung der nüchterne Alltag gefolgt, so errichteten sich die Juden das goldene Kalb und sagten: Dies ist dein Gott, der dich aus Aegypten geftihrt. So sagten und sagen auch jetzt die Juden, daß die Kultur, die Zivilisation, das freie wirtschaftliche Leben ihre Fesseln gebrochen haben, diese Kräfte seien identisch mit dem Gott, der sie aus der Jahrhunderte währenden Sklaverei gerettet hat. Sie vergaßen Gott und sein Gesetz, obwohl sie noch immer Tempel zur Ehre Gottes erbauten und sie auch zuwellen besuchten. Das Leben, Sinnen und * Wir veröffentlichen diesen Aufsatz, ohne mit allen Ausführungen desselben einverstanden zu sein. Trachten der modernen Juden ist ausschließlich von der sogenannten Kultur und von: Gelderwerbe beherrscht, und wir sehen die Folgen. Hiebei betrachte ich natürlich nur die Inden in West-Europa, um die es sich jetzt handelt. Wir sehen die weitere Entwicklung, daß mit der Verwerfung des mosaischen und talmudischen Rechtes und Gesetzes ein Bestreben der vollständigen Assimilation der Inden an die umgebenden Völker in nationaler Beziehung stattfindet. Wir haben in den Achtziger- und Neunzigcrjahren gesehen, daß die Juden als Anhänger der anderen Nationen, namentlich der Deutschen und Tschechen, <cs war aber bei den Franzosen, Engländern und Italienern auch nicht anders) die rein nationalen Bestrebungen dieser Völker unterstützten und förderten, und so ganz in das betreffende Volkstum aufgingcn, daß sie die Christen in nationalen Dingen oft übertrumpften. Wir wissen, daß mit dieser nationalen Assimilation die Abstreifung alles Jüdischen Hand in Hand ging, und die betreffenden Männer und ganze Gruppen von Männern und Familien nur noch nominell mit dem Judentum zusammenhingen. Es ist die Frage zu stellen, was war Judentum, und was ist Judentum bis zum heutigen Tage? Was Judentum bis zum Jahre 1848 war, wissen wir. Seine Träger waren die im Ghetto eingesperrte Judenschaft, welche nach dem Gesetze der Thora und des Schulchan aruch lebte, und welche in geistiger Beziehung außer dem täglichen Gottesdienste die jüdische Literatur gepflegt hat. Hiebei waren Abstufungen. Es gab Kreise, welche bloß die Thora mit Raschi verstanden, es gab Kreise, welche auch Partien der Bibel, namentlich der Psalmen, beherrschten, es gab auch Kreise, welche Mischnah und Talmud und andere Wissenszweige des Judentums pflegten. Es war ein jüdisches Gebot, nach dem Gesetze zu leben, und was wichtig ist, zu lernen. Der Ausspruch: „Talmud Thora keneged kulaum“ war ein wirkliches Gesetz, welches praktisch gehandhabt wurde. Die Hoffnung auf die einstige Rückkehr nach Palästina war ein selbstverständlicher Glaubensartikel, welcher ja oft von Schwärmern und Betrügern mißbraucht worden ist. Wenn wir uns nunmehr fragen: Waren die Juden, welche solchergestalt gelebt und gelitten haben, eine eigene Nation?, so wird wohl kein Mensch zweifeln und zögern, «diese Frage mit ja zu beantworten, und die Nachkommen dieser Juden, unter glücklichen äußeren Verhältnissen geboren und erzogen, die sollen kein besonderes Volk mehr sein? Die sollen bloß jüdische Deutsche, Franzosen, Engländer, Tschechen nsw. sein? So behaupten zahlreiche, und ich möchte sagen, vermöge ihres Wissens und ihres Vermögens mächtige Personengruppen. Wieso ist dies gekommen? Wir müssen selbstverständlich davon ausgehen, daß diesePersonen im besten Glauben dieser Ansicht huldigen. Wieso sind die dazu gekommen? Man könnte mit dem Propheten Jeremias ausrufen: „Hahemir gauElokim?“ Das Volkstum der Juden, welche die erhabenste Religion auf Erden beinhaltet, deren Ethik unübertroffen dasteht, deren Gebote von allen Völkern adoptiert worden sind, wurde in zwei Teile gespalten. Man hat den Körper von der Seele | getrennt, das Volkstum, das Nationale, gesondert von der Seele, von der Religion, und dadurch ist es gekommen, daß

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