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Jüdische Korrespondenz · 1918-11-07 · 32 (7.11.1918) · page 7

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
4 (1918)
Issue
32 (7.11.1918)
Date
1918-11-07
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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Nr. 32 Jüdische Korrespondenz. Seite 7 Jerusalem. Die Teiche Salomos liegen in dem Tale Urfas, dem früheren ©tarn, und find teils in Felsen ausgehöhlt, teils in das enge Tal gebaut, einer unter dem anderen stufenförmig. Sie haben eine Länge von 130 bis 200 Meter und eine Breite von 70 bis 75 Meter bei 8 bis 15 Meter Tiefe. Zur Füllung der Teiche dienen Quellen, die man durch verborgene Kanäle in den obersten Teich leitete. Wenn jetzt die Technik des Abendlandes den träumenden Orient erweckt, werden die jüdischen Techniker, die am jüdischen Technikum in Haifa ausgebildet werden sollen, bei der Schaffung einer geregelten Wasserwirtschaft nur den Spuren ihrer Ahnen zu folgen brauchen. (Das Flugzeug i« der Bibel.) In der „Jüd. Korrespondenz" vom 22. Oktober lese ich Seite 7 „das Flugzeug in der Bibel", wo der Schreiber sich auf den Propheten Jesaia bezieht, den Vers zitierend: Wer sind die, welche fliegen wie die Wolken und wie die Tauben zu ihren Fenstern", — darunter soll der Flug der Apparate gemeint sein. Der Satz scheint bei den Haaren herangezogen zu fein. — Einer der einst behauptete, daß der Psalmvers — »ein ojmer we’ein dewarim, fali nischma kalom“ b’ehol hoorez juzu kawom, — den Telegraph bedeute, hat schon etwas ähnlicheres, als der Satz in Jesaia auf Flugzeug. Wenn es auch nur ein Witz ist, — im Talmud hingegen finden wir »,Migdal haporeiech beawer“ rc.: Jesaia hat solche Komplemente nicht nötig. Es erinnert mich: in einer Gesellschaft saßen Juden und Christen, letztere waren stolz auf die alte Wissenschaft und erzählte« von Ausgrabungen in Aegypten, daß man jetzt in der Tiefe Telegraphenstangen und Drähte gefunden hat, ein Beweis, daß man vor tausenden Jahren vom Telegraph wußte. Darauf erzählt ein Jud, in Palästina hat man jetzt Ausgrabungen gemacht und wurden Hvlzstangen ohne Drähte gefunden, ein Beweis, daß wir Juden schon damals drahtlose Telegraphen halten. I. S- (Krakau). Nekrolog. Rach längerem Leiden starb hier am 29. Oktober H. Hermann Löwy (ein treues Mitglied der Schiffschul) im Alter von 73 Jahren. Der Verstorbene hatte sich durch seine Charaktereigenschaften, insbesonders durch seine Gottesfurcht und Bescheidenheit die Achtung und Liebe Aller, die ihn kannten, erworben. Auch hat er es verstanden, sein Haus und seine Kinder ganz im Sinne unserer Thora hakedoscha zu leiten. Seinem letzten Wunsche entsprechend, wurde der Dahingeschiedene nach Preßburg überführt, um an Seite seiner vor nicht langer Zeit verschiedenen Gattin in die Erde gebettet zu werden. — Bei der am Freitag ftattgefundenen Kewuroh «ab Herr Rabb. Donath der Trauer in beredten Worten Ausdruck. Das jüdische Gerichtswesen in Palästina. In der dritten Sitzung der zweiten Konferenz der lüdischen Organisationen in Judäa referierte Mardechm den Hillel Hakahen, der gegenwärtige Vorsitzende des jüdischen Schiedsgerichtes, über die Organisation des jüdischen Gerichtswesens. Er schilderte die Geschichte des jüdischen „Mischpat haschalom" und berichtete über die Popularität, der sich diese jüdische freiwillige Institution unter der jüdischen Bevölkerung erstellte. Auch jetzt sei der Mischpat mit Arbeit überhäuft. Trotzdem das jüdische Gericht keine Polizeigewalt besitzt und nicht einmal über eine religiöse Autorität verfügt, seien seine Beschlüsse stets widerspruchslos von den Parteien anerkannt worden. Der Referent betrachtete das jüdische Gericht als einen integrierenden Bestandteil der Autonomie, als wertvolle nationalpolitische Position, die ausgebaut werden müsse. Er schlug die folgende Einteilung der Gerichtsorganisation vor: 1. Das jüdische städtische Gericht. Erste Instanz: drei Mitglieder bei Beträgen bis 5000 Francs, Beruiungsrecht von 600 Francs an. Zweite Instanz: fünf Mitglieder bei Beträgen über 5000 Francs. Die Berufung wird an den jüdischen obersten Mischpat haschalom gerichtet. 2. Das Gericht für die Kolonien. Erste Instanz: Jede größere Kolonie wählt ein Gerichtskomitee — „Waad hamischpat" —, das die Streitfragen unter den Mitgliedern der Kolonie schlichtet. Kleinere Kolonien bringen ihre Streitfragen vor den „Waad hamischpat" der benachbarten größeren Kolonien und haben das Recht, zu dem Prozeß einen oder zwei Richter in den „Waad hamischpat" zu entsenden. Berufungen werden an das Zentralgericht der Organisation der jüdischen Kolonien gerichtet. Zweite Instanz: Die Organisation der judäischen Kolonien besitzt ein zentrales Gericht, das aus von verschiedenen Kolonien gewählten Richtern besteht und in zu bestimmenden Sessionen Streitstagen zwischen Privatpersonen und der Kolonie, zwischen Privatpersonen und einer öffentlichen Anstalt, zwischen Kolonien oder — bei größeren Beträgen — zwischen Privatpersonen untereinander, regelt. Berufungen sind zulässig: für Privatpersonen bei einem Mindestbetrage von 20 Lyra, für Kolonien bei einem solchen von 200 Lyra. Die Berufungen werden bei dem obersten „Mischpat haschalom" eingelegt. 3. Der oberste jüdische „Mischpat haschalom". Er besteht aus neun Mitgliedern: aus dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des städtischen Gerichtes, dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des zentralen Kolonie- Gerichtes Judäas und aus fünf gewählten Richtern. Der oberste „Mischpat haschalom" regelt die Berufungsprozeffe und Prozeße von prinzipieller und öffentlicher Bedeutung. Er überwacht alle Gerichtsinstitutionen im Lande. An diesem Gerichte soll sich mindestens ein Jurist und ein Rabbiner beteiligen. Dieser Vorschlag rief einen äußerst lebhaften Meinungsaustausch hervor. An der Debatte beteiligten sich: Dr. I. Thon, A. Jaffe, I. Wilkanski, H. Slonim, Rabbiner Ostrowsky und der Chacham-Baichi Usiel. Die Vorschläge des Referenten mit den Zusätzen und Aenderungen der Debattierenden wurden einer Kommission übergeben. Die gefaßten Resolutionen liegen noch nicht vor. M. Hoofien übermittelte den Beschluß der Regierung bezüglich der Gerichtsstage. Die Regierung wird dem „Mischpat haschalom" das Recht eines Schiedsgerichtes zuerkennen. Die Gerichtsbarkeit des Rabbinatsgerichtes wird in Uebereinstimmung mit den bestehenden Landesgesetzen bestimmt werden. _ Der „Lherem" in Suwalki. Ueber den Bannfluch gegen die Lebensmittelaussuhr in Suwalki (Litauen) berichtet ein Augen- und Ohrzeuge: Einer ganz eigenartigen Feier durfte ich in Suwalki beiwohnen, der Verkündigung des großen Cherem, des großen Bannfluches. Wie überall, so sind auch in den Städten Litauens die Lebensmittelpreise horrend gestiegen. Namentlich in der letzten Zeit hat die massenhafte Ausfuhr nach solchen Stützten des besetzten Gebietes, in denen Lebensmittelknappheit herrscht, überhand genommen, und die Preise sind stark in die Höhe gegangen. So haben denn in verschiedenen Städten des Ostens die Rabbiner zu einer beinahe mittelalterlich anmutenden jüdtsch-religiösen Maßnahme gegriffen, um ein Gegengewicht gegen die Verteuerung der Lebensmittel zu schaffen. Wie vor kurzem in Bialystock, Wilna und Grodno, so sind nun auch die Rabbiner des Suwalkier Kreises übereingekommen, den Bannfluch, und zwar den schwersten, gegen solche Händler auszuspreche», die nicht nur durch Ausfuhr, sondern auch durch Spekulation zu weiterer Erhöhung der Wucherpreise und zur Verminderung der Vorräte beitragen. Die Feier fand am 13. Oktober vormittags statt. Alle jüdischen Läden waren wie am Sabbat geschlossen, die Stadt stand in Erwartung der großen und heiligen Feier. Tausende sah man zum alten Gotteshause wandern, das ein säulengeschmücktes Gebäude ist von großen Dimensionen, umgeben von einem breiten Schulhof. Schon beim Betreten dieses Hofes wurde man auf etwas ganz Gewaltiges vorbereitet — die beiden Leichenwagen der Gemeinde hatten dort Ausstellung genommen, um alle an den Ernst der Lage zu erinnern. Das geräumige Gotteshaus mit den Kopf an Kopf drängenden Tausenden — im Hintergründe in zwei Stockwerken die Frauenabteilung — war zum Zeichen der Trauer mit schwarzen Behängen ausaeschlagen, das Allerheiligste schwarz behängt, die Kandelaber schwarz umhüllt und die Lichter des siebenarmigen Leuchters schwarz angestrichen. An der Hauptwand waren in großen schwarzen Lettern die Worte zu lesen: Oberem hagodaul. Dem Ernste der Situation entsprechend stand die Gemeinde in schweigender Erwartung da und wartete auf den Beginn der Feier, der außer den Rabbinern der Umgegend auch die Spitzen der deutschen Behörden sowie des polnischen Komitees beiwohnten. Eine gewaltige Bewegung ging durch die Menge, als die sechs Rabbiner, alte, ehrwürdige Männer, den Kanzelraum bestiegen, angekleidet mit Sterbekleidern, die ganze Gestalt umhüllt mit Gebetmänteln. Auf dem mittleren Betraum hatte der Vorbeter mit seinen Begleitern Platz genommen. Die Feier begann mit der Rede des greisen Zweiten Rabbiners, der in eiferndem Tone in der für diese Gegend typischen jiddischen Sprechweise, die leider unserem Ohre ziemlich fremd klingt, eindringlichst das Wesen und die Art des großen Bannfluches kundtat, seine Wirkung, seine Anwendung und seine Begründung aus den Schriften der Alten. Nach einem herrlich vorgetragenen Psalm durch den Oberkantor der Gemeinde, der, in echt jüdischer Weise mit vielen Modulationen verziert, die Herzen der Zuhörer so gerührt hatte, daß in den Frauenreihen bereits Weinen der Ergriffenheit bemerkt wurde, betrat der Oberrabbiner der Gemeinde, Rabbiner Altmann, das Rednerpult. Der ehrwürdige Hirt der Suwalkier Judenschaft mit dem feingeschnittenen Gesicht und den durch Lernen und Lehren durchfurchten Zügen sprach leise, zunächst belehrend, wie ein Vater zu seinen Kindern. Indem er von dem Bann ausging, den einst Josua ausgesprochen, führte er der Gemeinde vor Augen, wie in der jetzigen schweren Kriegszeit ein jeder das Recht hätte zu leben, nicht nur der Reiche, sondern auch der Arme. Er zeigte ihnen, was rechte Frömmigkeit, Gottesfurcht, Liebe zu Gott und den Menschen bedeute an der Hand eines Psalmenverses, den er nach der hier üblichen Art durch Anführung der Meinungen der verschiedensten alten Lehrer deutete. Dann kam er auf die Wichtigkeit des Bannspruches, und mit erhobener Stimme und feuereiser verfluchte er die, die aus der Not der eit und der schweren Lage der Juden Vorteil ziehen wollten, die nur dem Reichen gestatten wollten zu leben und den Armen der bittersten Not preisgeben, und ermahnte die Gemeinde, treu u bleiben und den Cherem zu halten, damit sie eben könnten und nicht untergehen und damit auch das Staatsgesetz zur Geltung käme. Die schwersten Verwünschungen und den Bann sprach er aus über den, der dieses Gesetz überträte; sowohl er wie seine Helfer und ihre Familien wären verbannt und geächtet. Mit einem lauten Omein antwortete die Gemeinde auf die begeisterte Ansprache des Rabbi. Nach Oeffnung des Allerheiligsten nahm jeder der sechs Rabbiner eine Thora, zu je drei standen sie am heiligsten Orte, der geöffnet war, und zwischen sie trat der Bevollmächtigte der Gemeinde, der mit lauter Stimme den folgenden Bann öffentlich vorlas: „Wir, das Rabbiner-Kollegium von Suwalki, rufen mit Zustimmung der Bevölkerung der Stadt Suwalki und der Rabbiner der Umgegend einen feierlichen Bannspruch aus, mit Trompetenklang und mit Trauerlicht. Mit einem strengen Befehl, mit den Worten der Heiligen fluchen und beschwören wir laut dem Gebot des Allmächtigen, laut dem Wunsch der Versammlung, durch die heilige Schrift, durch die 613 Gebote, ebenso wie der Bannspruch gegen Jericho ausgesprochen worden ist, wie Elitär seine schlechten Kinder ver.

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