Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 31 (1.11.1918)
- Date
- 1918-11-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Jüdische Korrespondenz. Nr. 31 die in der Vergangenheit in gleicher Weise von Juden und Arabern entwickelt wurde, als auf die Errichtung eines neuen Staatswesens." Freundlicher schreibt der Herausgeber der Zeitung „As-Sayeh": „Es wäre nicht richtig, Palästina von Syrien zu trennen. Ich habe nichts gegen die Juden in Palästina zu sagen, aber es ist nicht richtig, sie Juden zu nennen, weil sie eben Syrier!?) sind. Natürlich müssen sie volle Gleichberechtigung in unserem Lande haben, und wv sie in der Majorität sind, muffen sie auch lokale Autonomie haben. Ich möchte Syrien als eine große Republik sehen, aber meiner Meinung nach ist das Land noch nicht reif für eine solche Regieruugssorm. Ich würde daher vorziehen, Syrien und Palästina unter dem Protektorat der Alliierten zu sehen, am liebsten Frankreichs, weil dieses Land mehr Interessen in Syrien hat, als irgend eine andere Macht." (Ans diesen Pressestimmen ist zu ersehen, daß das „arabische Problem" in Palästina immerhin eine sehr komplizierte Sache ist, die eine vorsichtige Behandlung erfordert.) Zur Durchführung des rumänischen Iudengefetzes. In der Sitzung vom 6. August 1918 hat das Zentralkomitee des „Verbandes der einheimischen Juden in Rumänien" die folgende Vorlage zur Schaffung eines Rechtsbeistandsdienstes angenommen. 1. Für die Durchführung des Naturalisierungsgesetzes wird ein Dienst gebildet, genannt „Rechtsbeistanddienst des Verbandes der einheimischen Juden", der sich aus den Orts-, Bezirks- und Provinzial-Rechtsbureaus sowie einem ausführenden Zentralausschuß zusammensetzt. 2. Zweck dieses Dienstzweiges ist die Erleichterung der Beschaffung der vom Gesetz verlangten Akten und die Ucberwachung der Einreichung und Unterstützung der Gesuche vor den zuständigen Behörden sowie bei der Ausfolgung der Diplome und der Eintragung der Berechtigten in die Wahllisten. 3. In jedem Orte, wo eine Sektion des „Verbandes der einheimischen Juden" vorhanden ist, wird ein Orts-Rechtsbureau gebildet, das sich aus den Mitgliedern des Ortsausschusses zusammensetzt. Seine Kompetenz ist die Beschaffung von Akten bei den Ortsbehörden für die Ortseinwohner oder für Einwohner anderer Ortschaften. Die Akhn jener, die in anderen Gemeinden des Bezirkes zu beschaffen sind, werden direkt oder durch das Bezirks-Rechtsbureau beschafft; die Akten aus anderen Bezirken werden nur durch das Bezirks- Rechtsbureau beschafft. 4. Das Bezirks-Rechtsbureau befindet sich in jeder Bezirkshauptstadt und setzt sich aus fünf Mitgliedern des Ortsausschusses des „Verbandes der einheimischen Juden" zusammen. In Jassy und Bukarest wird der Ausschuß neun Mitglieder zählen und das Recht haben, auch andere Persönlichkeiten zu kooptieren. Seine Kompetenz ist die Beschaffung von Akten bei den Ortsbehörden für die Einwohner der Bezirkshauptstadt oder für Einwohner anderer Ortschaften. Die Akten, die in anderen Gemeinden desselben Bezirkes zu beschaffen sind, werden direkt oder durch die Orts- Rechtsbureaus beschafft werden; Akten aus anderen Bezirken werden nur durch das Provinzial-Rechtsbureau beschafft. Das Bezirks-Rechtsburcau wird Advokaten anstellen, um die Gesuche aller Bezirkseinwohner vor den Bezirkskommissionen zu unterstützen und um die Berechtigten beim Gericht und in den Wahllisten einzutragen. 5. Provinzial-Rechtsbureaus des „Verbandes der einheimischen Juden" sind zwei vorhanden, und zwar: eines für das besetzte Gebiet in Bukarest und eines für das unbesetzte Gebiet in Jassy. Diese Bureaus sind zusammengesetzt: in Bukarest aus den Mitgliedern des Zentralausschusses und in Jassy aus fünf Mitgliedern, gewählt aus der Mitte des Jassyer Sektionsausschusses. Die zwei Provinzial-Rechtsbureaus werden den Bezirksbureaus die Ansuchen um Akten aus anderen Bezirken zuweisen und deren Uebersendung besorgen. Sie werden alle Beschwerden cntgegennehmen und alle Anleitungen für dessen Gebiet geben; sie werden als Vermittlungsorgaue zwischen dem ausführenden Zentralausschuß und den Bezirksbureaus dienen. 6. Der ausführende Zentralausschuß des Rechlsbeistandes des „Verbandes der einheimischen Juden" setzt sich aus neun Delegierten, Mitgliedern des Zentralkomitees des Verbandes, zusammen und ist berechtigt, auch andere Mitglieder zu kooptieren. Sein Zweck ist die Organisierung und Leitung der Rechtsbureaus im ganzen Lande, die Besorgung und Unterstützung der Rekurse, die Sorge um die Ausstellung der Diplome sowie die Unterstützung der verschiedenen Sektionen. 7. Zur Deckung der notwendigen Ausgaben sowie zur Unterstützung der gänzlich Mittellosen, insbesondere der Invaliden, Witwen und Waisen, wird ein Fond gebildet, genannt Zentral-Rechtsbeistands-Fond. Die Ausschüsse werden zu diesem Zwecke Sammlungen bei der Ortsbevölkerung machen. Die so gesammelten Beträge werden dem Bukarester Zentral-Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt, der sie nach Bedarf verteilt. Die bei jenen, denen man Akten verschafft, gesammelten Beträge werden den Fond des Orts-Rechtsbureaus bilden. Aus polen. (Judenkrawalle in Warschau.) Am 23. d. wiederholten sich in Warschau die Angriffe gegen die Juden. Diesmal fanden Schlägereien zwischen jüdischen und christlichen Trägern am Grojecer Kleinbahnhof in der Warschauer Vorstadt Mokotow statt. Nach den Berichten der Zeitungen, welche sich dem amtlichen polnischen Polizeibericht anlehnen, entstanden daraus größere Exzesse. Ungefähr 2000 Personen beteiligten sich an den Ausschreitungen. Eine jüdische Kafseewirtschaft wurde zertrümmert, die Wirtsleute und Gäste mißhandelt und beraubt. Jüdische Läden und Wohnungen wurden durchsucht und verwüstet und auch zu Messerstechereien kam es. Die jüdische Bevölkerung Mokotows lebte in großer Angst. Kein Jude wagte sich nach Anbruch der Dunkelheit mehr auf die Straße. Eine Zeitung schreibt, wenn auch noch kein Progrom im großen Stile vorgekommen ist. so herrsche doch unzweifelhaft eine Pogromstimmung in Warschau, woran die jahrelange Aufhetzung der niederen polnischen Bevölkerung gegen die Juden schuld sei. Die jüdischen Blätter verzeichnen mit Empörung die absichtliche Hinausschiebung der Beratung des jüdischen Antrages betreffend die Pogromhetze in der Warschauer Stadtverordnetenversammlung, dessen Verzögerung das Treiben der Dunkelmänner und die Zunahme der Judenexzesse begünstigt hätte. ((*ttt Appell der Juden i« Polen an Wilson.) Dem Jüdischen Korrespondenzbureau wird aus Ncw-Avrk telegraphiert, daß der Bericht, wonach die Polen die jüdischen Versammlungen verbieten, in denen die Juden das Selbstbestimmungsrecht des jüdischen Volkes sondern, unter den Juden der Vereinigten Staaten die heftigste Erregung hervorgerufeu habe. Die jüdische Presse in Amerika erhebt gegen den Versuch der Polen, das jüdische Volk in Polen, das drei Millionen zählt, zu vergewaltigen, Protest und richtet an den Präsidenten Wilson den Appell, die Polen davor zu warnen, daß sie ihre Befreiung mit der Unterdrückung der nationalen Minderheiten in ihrem Lande verbinden. (Juden und Armee.) Moment Nr. 177 vom 20. Oktober führt aus, daß in dem Ausruf der polnischen Regierung, der zum Eintritt in das Heer aufsordere, die Forderung aufgestellt sei, daß die Freiwilligen polnischer Nationalität sein müßten. Die Mehrzahl der Juden, die jüdisch-national fühlten, stünden damit vor der Alternative, entweder das jüdische Volk zu verraten oder vom Heeresdienst ausgeschlossen zu sei». Diese Benachteiligung der Juden habe einstweilen, solange das Heer sich nur aus Freiwilligen zusammensetze, keine große Bedeutung. Es sei aber zu befürchten, daß die Juden auch späterhin bei der Schaffung einer Armee durch Zwangsrekrutierung ausgeschlossen sein würden. Wer nicht zum Militärdienst zugelassen sei, ginge eines der wichtigsten Bürgerrechte verlustig und werde mit Recht als Ausländer angesehen. Die Juden müßten energisch dagegen protestieren, daß ihnen so die Möglichkeit genommen sei, in der polnischen Armee ihrer Militärpflicht zu genügen. (Ein jüdischer Bizeminifter.) Der „Hajnt", „Moment" und das „Jüdische Wort" vom 20. Oktober bringen die Nachricht, daß in jüdischen Kreisen der Gedanke entstanden sei, von den polnischen Faktoren zu verlangen, daß beim Kultusministerium das besondere Amt eines Vizeministers für jüdische, religiöse und Bildungsangelegenheiten geschaffen werde. Das Amt des ersten Referenten, der bisher dem Vizeminister des Kultusministeriums unterstanden habe, solle damit ausgehoben werden. Der jüdische Bizeminister solle direkt dem Minister unterstehen und das Recht haben, an den Vollsitzungen des Ministerkabinetts teilzunehmen. (Referat für jüdische Wohlfahrtspflege.) Der „Hajnt" und das „Jüdische Wort" melden, daß im Ministerium für öffentliche Arbeiten und Volksgesundheit ein neues jüdisches Referat eingerichtet sei, das die Tätigkeit der jüdischen Wohltätigkeitsvereine in Warschau und der Provinz sowie die Wohlfahrtspflege der Gemeindeverwal- (Fortsetzung auf Seite 6.)