Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 24 (25.7.1918)
- Date
- 1918-07-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 24 Jüdische Korrespondenz. Seite 3 kanische Regierung zur Aufhebung des Verbots zu veranlassen, haben bis jetzt noch zu keinem Ergebnis geführt. In diesem Monat sind bereits die amerikanischen Gelder ausgeblieben, wodurch tausende jüdischer Familien in die furchtbarste Not geraten sind. Dieser Zustand hat nun den Oberbefehlshaber Ost veranlaßt, dem jüdischen Zentral-Unterstützungskomitee in Wilna zu Händen des Wilnaer Oberrabbiners Rubinstein den Betrag von 200.000’— Mark zur Verfügung zu stellen, um der dringendsten Not steuern zu können. Diese Maßnahme der deutschen Verwaltung bedeutet einen Akt hochherziger Sympathie für die jüdische Bevölkerung Litauens und ist geeignet, ihr den Dank des litauischen Judentums zu sichern. wie England Ioldaten preßt. Ein Freund der „Kölnischen Zeitung" teilt dieser folgendes mit: Vor ungefähr sechzehn Monaten wurden in kurzen Zwischenpausen Gruppen von russischen, polnischen und rumänischen Juden im Alter von 16 bis 18 Jahren in die Gefangenenlager von Knockalde, Jsle of Man, unter die dort internierten Deutschen, Oesterreicher und Ungarn eingeliefert. Aus in Deutsch an sie gerichtete Fragen wurde nicht geantwortet, doch wurden die Leute zutraulicher, als man sich in Jiddisch an sie wandte. Ihre Geschichte war fast ohne Ausnahme die gleiche. Nach Erklärung des uneingeschränkten U-Boot-Krieges desertierten die Neutralen wie die Engländer zu Hunderten von ihren in amerikanischen Häsen liegenden Schiffen. Viele Schiffe konnten wegen Mannschaftsmangel nicht auslausen; da griff John Bull zu einem alten bewährten Mittel: man schickte „Preßgangs" (Anwerbungsbanden) in das New Parker Ghetto. Durch Versprechen einer Löhnung von 15 bis 25 Pfund Sterling für die einfache Reise nach Liverpool und zurück lockte man die jungen Leute, die nichts vom Seeberuf verstanden und sich der Gefahren nicht bewußt waren, aus die Schisse. Einmal dort, mußten sie die ihnen übertragenen Arbeiten ausführen, so gut oder schlecht es möglich war. Alle trösteten sich aber mit der baldigen Rückreise und dem guten Verdienst. Sofort nach dem Einlaufen in den Liverpooler Hasen wurden die Leute von der Polizei von Bord geholt und in die Polizeizellen gesteckt, um nach einigen Tagen ohne ihre Sachen nach der Jsle os Man geschickt zu werden. Die versprochene hohe Löhnung wurde nicht ausbezahlt; infolgedessen waren die Leute auf die Mildtätigkeit ihrer deutschen und österreichisch-ungarischen Mitgefangenen angewiesen. Briese an das russische, rumänische und amerikanische Konsulat waren ohne Erfolg. Nach einigen Monaten wurden einige Leute, darunter solche aus Ploeschti und Braila sowie aus Lodz neu eingekleidet und abtransportiert, wie wir und auch sie selbst dachten, nach den Vereinigten Staaten. Nach einiger Zeit jedoch kehrten sie wieder zurück, ihrer neuen Kleidung beraubt, und erzählten uns, daß man sie sreundlichst eingeladen hätte, in die englische Armee einzutreten. Nur wenige haben sich dazu verleiten lassen. Einigen gelang es, nach Jahr und Tag durch die Bemühungen von Verwandten wieder zurück nach Amerika zu kommen. Die Mehrzahl leistet den noch immer internierten Argentiniern, Brasilianern und Chilenen Gesellschaft, welche sich die Finger wund schreiben an Briefen, die nie ihren Bestinimungsort erreichen. Line Erklärung über die Iudenfrage in Litauen. Wie die Berliner „Neuen Jüdischen Monatshefte" mitteilen, hat der Herr Reichskommissär für die Ostseegebiete und Litauen, Exzellenz v. Falkenhausen, am 6. d. Ai. die Herren Dr. Adolf Friedemann und Pros. Dr. Moritz Sobernheim vom „Komitee für den Osten" empfangen und ihnen folgendes erklärt: Wir verkennen nicht die große Wichtigkeit des Ostjudenproblems. Grundsätzlich überläßt die Kaiserliche Regierung dem soeben anerkannten litauischen Staate die endgültige Regelung seiner inneren Verhältnisse. Das schließt indessen nicht aus, daß sie beim inneren Ausbau gemäß den Wünschen des Landesrates mitwirkt und ihren Einfluß für die Erfüllung der berechtigten Wünsche des Judentums einseyt, wie sie dies übrigens auch bisher getan hat. In dem Litauen größeren Umsanges, das voraussichtlich bei der endgültigen Regelung der Verhältnisse im Osten entstehen wird, muß allen nationalen Minoritäten ihr Recht aus bürgerliche Gleichberechtigung, freie Religionsübung und Pflege ihrer Eigenart und Ueberliescrung voll bewahrt werden. Deshalb soll auch der jüdischen Nationalität das Recht aus selbständige Ordnung ihrer kulturellen Angelegenheiten, also eine weitgehende kulturelle Autonomie, zustehen, und sie kann darüber hinaus aus Zugeständnisse, z. B. auf dem Gebiete der Selbstbestcuerung für ihre eigenen Angelegenheiten rechnen. Die Regierung verfolgt die nach dieser Richtung hin geäußerten Wünsche mit ihrer vollen Sympathie. Sie teilt auch die aus berufliche Umschichtung der Juden Litauens gerichteten Wünsche und ist bereit, die auf landwirtschaftliche Betätigung gerichteten Bestrebungen nachdrücklich zu fördern. Der Herr Reichskommissür wies dann noch darauf hin, daß schon die gegenwärtige Verwaltung Litauens ihr Wohlwollen für die jüdische Bevölkerung durch zahlreiche Maßnahmen erwiesen, sogleich bei Beginn ihrer Tätigkeit die volle Gleichberechtigung mit der übrigen Bevölkerung verkündet und alle einschränkenden Bestimmungen der russischen Judengesetzgebung außer Kraft gesetzt habe. Ein besonderes Referat für jüdische Angelegenheiten sei errichtet und aus dem Gebiete der Schulen der jüdischen Eigenart nach Möglichkeit Rechnung getragen worden. Ter Arbeitersürsorge und den Wohlsahrtsbestrebungen der jüdischen Komitees werde volles Interesse zugewendet. Der Herr Reichskommissär gab zum Schlüsse seiner Hoffnung Ausdruck, daß es bei gegenseitigem Entgegenkommen aller litauischen Nationalitäten bald gelingen werde, die durch den Krieg geschlagenen Wunden zu heilen und das an Hilfsquellen reiche Land einer freundlichen Zukunft entgegenzusühren. Die biblisch-talmudische Gesetzgebung gegen den Lebensmittelwucher. ' Von Rabbiner Dr. A. Neuwirth (Mainz!. (Schluß.) Diese Verordnungen hatten für jedermann Gültigkeit. Dem edelgesinnten Manne wurde noch besonders anheimgestellt, zu einer Zeit, in der das Getreide sehr billig war, viel davon zu kaufen, um dann, wenn es eventuell teuer würde, billige Lebensmittel an Arme abgeben zu können. Ebenso erwartete man von ihm, daß er sein eigenes Getreide bis zu einer Zeit aufbewahre, wo ein hoher Preis dafür zu erlangen wäre, damit er es an jedermann, besonders aber an Arme für billiges Geld abgebc. Erst wenn jemand aus diese edelgesinnte Weise wiederholt verfahren hatte, wurde er für das Ehrenamt eines Armenverwalters für würdig gehalten. (Baba b. 90b). Neben diesen polizeilichen Verordnungen wurden, wie bereits errvühnt, religiöse Maßnahmen gegen jedwede Preistreiberei in Anwendung gebracht. Und eine Vorstellung von der ungeheuren Wirkung, die die religösen Bestimmungen auf alle Schichten der Bevölkerung hatten, wird man sich nur dann machen können, wenn man die bedingungslose Autorität der geistigen Führer der talmudischen Zeit genau kennt. Ihre Aeußerungen wurden wie himmlische Verlautbarungen betrachtet. Zunächst wurde das Gebet gegen die Preistreiberei angewendet. Das Hauptgcbet der Juden ist das sogenannte Achtzehngebet. Davon ist nun die neunte Benediktion besonders charakteristisch. Diese beginnt, wie erwähnt, mit einem Flehen um viel Getreide, um billige Lebensmittel zu bekommen. In öffentlichen Versammlungen wurde nun besonders daraus hingewiesen, daß diese Benediktion daher die neunte Stelle erhalten, um zugleich Psalm „neun" dem Volke in Erinnerung zu rufen. Hier ist nämlich ein Fluch über die Frevler ausgesprochen: dies sollte eine Verwarnung gegen diejenigen sein, die alles Getreide auskausen und damit die Preise in die Höhe treiben können. Diese Benediktion und somit auch die Verwarnung gegen den Lebensmittel wucher wurde dreimal täglich gesprochen. (Megilla 17 b). Interessant ist auch folgende religiöse Einrichtung gegen die Preistreibereien. Das Gemeindesasten >var in der talmudischen Zeit sehr verbreitet. Bei jeder Landesplagc wurde als Abwehrmittel ein Gemeindefasten, verbunden mit Gebet, angeordnet. Die religiöse Behörde hatte nun das Recht, für welchen Tag in der Woche auch immer, ein Fasten anzuordnen. Jede Fastenbestimmung war aus drei, mit je zwei, beziehungsweise drei Tagen Unterbrechungen, Fasten, ausgedehnt. Von diesen drei Fasten durste niemals der Donnerstag der erste Tag sein. Als Grund für die Ausnahme des Donnerstag wird die Furcht vor Preistreibereien im Talmud angegeben. Donnerstag war ein Tag, wo man für den Sabbat Einkäufe zu machen pflegte. Wenn nun der Donnerstag als Beginn einer Fastenordnung anberaumt worden wäre, so könnten die Händler, die sehen, wie die Kunden große Einkäufe für den Abend des Fastens und .für den Sabbat machen, in der Befürchtung, diese großen Einkäme geschehen mit Hinblick aus eine bevorstehende Hungersnot, die Preise in die Höhe treiben. Daher mußte man mit