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Jüdische Korrespondenz · 1918-07-25 · 24 (25.7.1918) · page 2

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
4 (1918)
Issue
24 (25.7.1918)
Date
1918-07-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seile L Jüdische Korrespondenz. Nr. 24 Dieser Stand der Tinge bedeutet sicherlich einen sehr wesentlichen Fortschritt hi der Palästinasache.-Ohue unerfüllbare Versprechungen, wie dies die Entente tut, 311 machen, ist die Türkei bereit, den Juden dasjenige Entgegenkommen zu beweisen, das die Schaffung eines jüdischen Zentrums wirtschastlicher und religiös-kultureller Natur im Heiligen Laude ermöglichen ivürde. Hinzugefügt mag noch wcrden, das; all diese Bemühungen seitens der Diplomatie der Mittelmächte eisrigst gefordert ivurden. Es ist überaus freudig zu begrüßen, daß die Orthodoxie an diesen Verhandlungen einen so wesentlichen Anteil genommen hat. Es ist dies der sicherste Weg, um die religiösen Interessen im neuen Iischutv zu wahren. Bei dieser Gelegenheit »vollen wir noch eine Frage kurz streifen. Bon der Jngendgruppe „Haschachar" in Czernowitz erhielten wir folgende Zuschrift: „Als wir den Leitartikel in Ihrem geschätzten Blatte vom 11. d. Ni. lasen, in dem Sie behaupten, daß Palästina nur dann bestehen wird können, wenn wir rückhaltslos zur jüdischen Religion zurückkebrcn werden, wunderten (?) wir uns sehr. Da wir uns schon oft mit dieser Frage beschäftigt haben und noch zu keinem positiven Resultat gekommen sind, ivürde es uns sehr freuen, wenn Sie uns in einem Artikel in Ihrem geschätzten Blatte klarlcgen wollen, wie Sie sich das jüdische Religionsleben in Palästina vorstellen." Wir »vollen annehmen, daß es sich da um eine ernste Anfrage handelt und werden uns erlauben, in unserer nächsten Nummer den Wunsch der Czeruowitzer Jngendgruppe zu erfüllen. Heute begnügen »vir uns, die Interpellanten auf die jüdische Geschichte zu ver- »veisen, die sie doch sicherlich näher kennen diirfte»». Es dürfte ihnen nicht schwer fallen, aus der Geschichte sich vorläufig selbst die Aulrvort zu holen. Kurz gesagt: das jüdische Leben in Palästina soll eben jtidisch in des Wortes weitgehendster Bedeutung sein. Der Nationalismus allein kann da nicht genügen. Es genügt nicht, bloß die Sprache der Bibel hochzuhalten, auch der Inhalt derselben muß das Leben beeinflussen. Es genügt nicht, die Heldentaten der Makkabäer zu feiern, man muß auch die Ideale im täglichen und im öffentlichen Leben verwirklichen, für die sie gekämpft haben. Es genügt nicht, die äußeren Merkmale des jüdischen Nationalismus zu betonen, man muß eben den unverfälschten (seist des Judentums Hochhalten, des Judentums, für »velches unsere Vorfahren so viel gelitten und gestritten haben, und das sicherlich ein anderes war, als das, was man heute unserer Jugend als Judentum kredenzt. Wenn sich die Interpellanten all das vor Augen halten, daun werden sie sich schon darüber einen Begriff machen könne»», »vas man unter einem religiösen Leben im Heiligen Lande versteht, das einzig und allein den Bestand des neuen Jischmv sicherstcllen kö»»nte. Das Ende des Lx-Zaren. Nikolaus Romanow sollte denn doch seinem Schicksale nicht entgehen. Es mag fraglich sein, ob die Strafe für ibu größer wäre, »vciterhin am Leben geblieben und zugesehen zu haben, »vie das große russische Reich, das er noch größer machen wollte, in Scherben geschlagen tvurde und »vie die Lenin und Trotzki seine Stelle einnehmen, oder ob seine Hinrichtung die richtige und endgültige Sühne bedeutet. Jedenfalls mußte er den bitteren Kelch bis zur Neige leeren. Vom Thron verjagt, als Gefangener nach Sibirien verschleppt, Wochen und Monate hindurch dem Tode ins Auge schauend - um schließlich von einigen Bleikugeln durchbohrt zu werde»»: das ist ein völliges Erleiden sämtlicher Qualen der Hölle. Ein Schicksal, »vie es dieser Tyrann so ehrlich verdient hat. Menschenmord ist nie zu billigen. Aber man kam» Nikolaus Romanow unmöglich jenes Mitgefühl entgegenbringen, das jedes Menschenschicksal verdient. Im ganzen Leben dieses Schwächlings und Turanuen gibt cs keinen edlen Zug, keine Lichtseite. Selbst der Gedanke der Friedenskonferenzen im Haag, der von ihm ausgegangen war, war nichts anderes als elende Heuchelei. Die Konstitution, die er feinem Volke gab, mußte ihm abgerungen »verden und das berüchtigte Oktobermanifest »vnrde mit Blut beschmutz», im Zeichen wilder Pogrome geboren. Ex-Zar Nikolaus war sicherlich einSchwächling, ein willenloses Werkzeug in den Händen der russischen Bureankratie — aber er war trotzdem nicht unschuldig an all den Greuellaten, die in seinem Namen begangen wurden. Die seither veröffentlichten Doknniente lehren hinlänglich, daß gar viele der Scheußlichkeiten, die in Rußland geschehen, seiner Initiative zuzuschreiben waren. Die Tausende »p»d Abertausende, die im Laufe der letzten Jahrzehnte . in Rußland geblutet, auf den Galgen ihr Leben gelassen, zu 4.ode gepeitscht oder in Sibirien elend zugrunde gegangen sind, sie waren die Opfer des Hingerichteten Ex-Zaren. Er wußte nicht alles, »vas in Rußhand geschah, aber er »vnßte vieles und billigte cs. Ihm gegenüber hält das menschliche Empfinden stille, es ist schiver, ihn zu bemitleiden. Nikolaus Romanow hat so lange mit Menschenleben sein Spiel getrieben, bis er den blutigsten aller Kriege angezettelt hatte, der ihn zuerst den Thron und nunmehr den Kopf kostete. Die Opfer von Kischenew, Mach, stok und Liedlce, sie sind gerächt. Nikolaus Romanow bat sein Schicksal verdient. Oer Vorentwurf des rumänischen Iudengesetzes. Ans Bukarest wird gemeldet: „Renasterea" veröffentlicht den Wortlaut des Borentwurses des Iudengesetzes, das im Smne des Friedens- Vertrages vor der Ratifizierung erlassen »verden muß. Der Vorentrvurf kennt, wie die übrige rumänische Gesetzgebung, das Wort „Jude" nicht. Das Gesetz »vird für Fremde ohne Uirterschied der Religio»» erlassen, die in Rumänien leben und sonst keinem Staat angehören. Zu rumänischen Bürgern »verden sie ernannt, »venn sie folgenden Kategorien angehören: 1. Jene, die in diesein Kriege unter den Fahnen standen. 2. Jene, die in Rumänien ansässig sind und von Eltern geboren wurden, die selbst im Lande geboren und ansässig sind. 3. Eltern, Witwen und Kinder auf dem Schlachtfeld Gefallener und Gestorbener. 4. Jene, die bis zum rnmämichm Krieg zur Armee gehörten. 5. Mobilisierte des Jahres 1916, die nicht einberusen »vurden. 6. Jene, die bis Ausbruch des rumänischen Krieges mindestens 10 Jahre im Lande ansässig »varen und folgenden Berusszweigen angehören: Freie Berufe ans Grund der Absolvierung von Universitäten des Landes oder vom Staate anerkannten höheren Schulen, Leiter von Betrieben mit wenigstens hundert Arbeitern, Direktoren von Handels- oder finanziellen Gesellschaften »nit wenigstens fünfMillionen Kapital. Der Aufenthalt von zehn Jahren zählt vom Beginn der Ausübung der genannten Berufe. 7. Ausgenommen bleiben ivegen ehrenrühriger Vergehen und Verbrechen Verurteilte. 8. Frauen: legitime und minderjährige Kinder erhalten das Staatsbürgerrecht des Familienoberhauptes. 9. Der vorige Artikel erhält rückwirkende Kraft für die vor dem Kriege natikralisierten Fremden. 10. Pfadfinder, die mit der Armee in die Moldaiva gezogen sind, erhalten das Bürgerrecht in dem Jahre nach erlangter Großjährigkeit. Für die Zeit vorn 1. September bis Ende des Jahres »vird eine Naturalisierungskommission eingesetzt, der die Untersuchung und Feststellung der angesprochenen Rechte obliegt. Die Komlnission »vird in jedem politischen Bezirke zusammengesetzt ans dem Gerichtspräsidenten und je einen Vertreter des Ministeriums des Innern und des Aeußern. D»e Kornmission fällt ihre Entscheidung sodann innerhalb eines Monats nach Einbringung des Ansuchens. Der Staatsanwalt kann sich dem Wunsche nach Naturalisierung widersetzen. Die Kommission entscheidet sodann innerhalb zehn Tagen, nachdem sie beide Parteien angehört hat. Beiden Parteien steht das Recht'der Berufung an den Kassationshof zu, der endgiltig ohne Aufschub entscheidet. Als Nachweise für einen zu Recht bestehenden Anspruch auf Naturalisierung gelten in erster Linie schriftliche Beweise, dann Zeugenaussagen und Mutmaßungen. Wer bis zum 1. November seinen Anspruch nicht anmeldet, kann dies beim zuständigen Gerichte innerhalb von fünf Jahren nach Kundmachung dieses Gesetzes tun. Amerika und die litauischen Juden. Aus Wilna wird der „N. I. N." geschrieben: Bekanntlich hat die amerikanische Regierung vor kurzer Zeit die Sendung der Hilssgelder der amerikanisch-jüdischen Wohltätigkeitsorganisationen für die litauische Judenheit untersagt. Das Ausbleiben der amerikanischen Gelder bedeutet für die litauische Judenheit geradezu eine Katastrophe. Eine große Anzahl von wohltätigen Institutionen existiert nur von diesen Geldern, und tausende jüdischer Familien existieren dank der Unterstützung, die ihnen aus diesen Geldern gewährt wird. Bon verschiedenen jüdischen Seiten sind Schritte eingeleitet worden, um die amerikanische Regierung zu veranlassen, das Verbot auszuheben. In der Tat besteht kein berechtigter Grund für dieses Verbot, da aus Grund der vor einiger Zeit dnrchgeführten Neuorganisation der Verteilung der Hilfsgelder dieselbe ganz in die Hände jüdischer Komitees gelegt ist, die vollkommen selbständig arbeiten, so daß Garantie gegeben ist, daß die Gelder in der Tat lediglich der armen jüdischen Bevölkerung zugute kommen. Die Beinühungen, die ameri-

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