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Jüdische Korrespondenz · 1918-06-27 · 22 (27.6.1918) · page 6

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
4 (1918)
Issue
22 (27.6.1918)
Date
1918-06-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Jüdische Korrespondenz. Nr. 22 und C. C. Asion drückten Herrn Tr. Beck ihren Dank an Ort und Stelle aus, die Glaubensgenossen beglückwünschten ihn, daß er es verstanden habe, den maßgebenden Herren in höflicher Weise zu sagen, daß unsere bcssarabischen Glaubensgenossen nachträglich nur dann die Bereinigung gutheißen werden, wenn die durch den Friedensvertrag in Aussicht gestellte Emanzipation der rumänischeu Juden in loyaler Weise verwirklicht wird. (Die Wahlen in Warschau.) Die Wahldelegation in der jüdischen Gemeindeverwaltung hat nunmehr die Wählerlisten unter Berücksichtigung aller alten Steuerzahler und derer, die sich zur Entrichtung des Steuerminimums von einer Mark verpflichtet haben, fertiggestellt. Danach erhalten 21.005 Personen das Wahlrecht, und zwar 20.090 in der zweiten und 615 in der ersten Wahlkurie. In der genannten Zahl sind 4500 beständige Steuerzahler enthalten, der größere Rest von 16.500 Wählern ist mit dem Minimum neu hinzugekommen. 3508 Wahlrechtsanmeldungen wurden nicht anerkannt, zum weitaus größten Teile aus dem Grunde, weil die betreffenden Personen öffentliche Unterstützungen angenommen Hütten. Als Analphabeten wurden nur 124 Personen zurückgewiesen. Nach diesen Liften lassen sich bereits einige Ausblicke in den Gang der Wahlen gewinnen. Von den 16.500 Neuanmeldungen gingen ca. 9000 durch das orthodoxe Wahlkomitee. Von den 4500 alten Steuerzahlern zählt aber ebenfalls weit über die Hälfte zu den Gesetzestreuen, die geschlossen für die orthodoxen Wahllisten eintreten werden. (Die russischen Juden in England.) Auf eine Interpellation des Abgeordneten King gab Macpherson, Staatssekretär im Kriegsministerium, folgende Erklärung ab: Die Regierung hat beschlossen: alle russischen Untertanen, die jetzt rekrutiert werden, nicht an der Front zu verwenden, sondern nur zu Hilfsdiensten heranzuziehen. King interpellierte dann den Minister für innere Angelegenheiten, ob ihm bekannt sei, daß die russische Regierung die militärische Konvention gekündigt habe und die russischen Untertanen nicht mehr verpflichtet wären, in England zu dienen. Der Minister für innere Angelegenheiten, George Cave, antwortete, daß die englische Regierung vom russischen Botschafter Litwinow befragt wurde, welche Maßnahmen sie im Hinblick auf die Konvention zu ergreifen gedenke. Weder die Telegramme der russischen Regierung noch die Anfrage Litwinows enthieten eine Ungültigkeitserklärung der Konvention. (Die Juden in Rußland.) In der jüdischen Abteilung des Kommissariates für nationale Angelegenheiten beim Moskauer Kommissariat des Aeußern arbeiten einige jüdische Kommissionen; n. a. bearbeitet eine die Vorschriften für das jüdische nationale Leben und die Beziehungen zwischen den jüdischen nationalen Organisationen und den Volksräten ans, eine andere beschäftigte sich mit den Fragen sozialer Hilfeleistung, eine dritte sei bestimmt, den Kampf gegen den Antisemitismus und die Judenpogrome zu führen. (Ein jüdischer Handwerkerkongrcst) soll in Warschau im August tagen. Die Vorarbeiten, die eine Spezialkommission des Warschauer jüdischen zentralen Handwerkervereines besorgt, sind bereits so weit gediehen, daß eine starke Beteiligung aus ganz Polen zu erwarten ist. (Großer Brand im Judenviertel von Tomaszow.) Lubliner Blätter berichten über einen großen Brand in der Kreisstadt Tomaszow im Lubliner Lande. Das Feuer brach nachts in einer Spiritusbrennerei nächst der Synagoge aus und verbreitete sich rasch über das ganze Viertel. Es griff auf die innere Stadt über und vernichtete an 200 Wohnhäuser, meist Holzbauten. Mehrere tausend, fast ausschließlich jüdische Einwohner, sind obdachlos. (Ein jüdisches Heim in Zürich.) Mit der Entwicklung des jüdischen kulturellen Lebens in der ganzen Welt hält auch das schweizerische Judentum Schritt und hat, der Zeit entsprechend, die Idee zur Errichtung eines jüdischen Heims in Zürich verwirklicht. Das Heim bezweckt, für das gesamte Judentum in der Schweiz ein geistiges und kulturelles Zentrum zu werden. Dieses Ziel sucht es durch Errichtung einer öffentlichen Lesehalle und Bibliothek, Abhaltung von Sprach- und Lehrknrsen, Bereithaltung von Vereinslokalitäten für Versammlungen und Veranstaltungen sowie durch Schaffung einer Auskunftsstellefürjüdische Angelegenheiten und Führung eines rituellen Restaurants zu erreichen. (Der Brand von Stambul.) Anläßlich der Brandkatastrophe von Stambul wendet sich das Konstantinopler jüdische Blatt „L'Aurore" an die Judenschaft der mit der Türkei verbündeten Länder, insbesondere an die großen jüdischen Organisationen, mit einem warmen Appell, zur Linderung des Unglückes durch Geldspenden beizntrageu. „L'Aurore" gibt der Ansicht Ausdruck, daß die Hilfe der Juden nicht nur eine Pflicht der Menschlichkeit, sondern auch ein Beweis der Sympathie für die stets judenfrcundliche Türkei sein soll, und fordert die jüdischen Zeitungen auf, für diese Hilfsaktion einzutreten. (Sokolows Freude!) Der Londoner Korrespondent des jüdischen Korrespondenzbureaus im Haag berichtet: Nahum Sokolow sandte an Professor Weizmann, den Leiter der Palästinakommission ein Telegramm, in welchem er seiner Genugtuung über die Befreiung einer Anzahl Armenier durch arabische Truppen und der Hoffnung Ausdruck gibt, daß das Komitee alles tun werde, um die Not der Armenier zu mildern. Einige Bemerkungen zur Geschichte der Schreiber. Von Rabbiner Dr. E. Landau (Strakonitz). Das Wort Sofer, dessen Bedeutung im Laufe der Zeiten eine Umwandlung erfahren, bezeichnet in biblischen Schriften zuerst königliche Amtspersonen, Schreiber und Staatssekretäre, Militärbeamte, die im Namen ihres Herrn Befehle schriftlich auszusertigen, Listen der im Heeresdienst Geeigneten anzulegen' hatten (II Könige, 25, 9) und die in der Erledigung ihrer anderen Obliegenheiten des Schreibens nicht entraten konnten. Von den Soferim, die dieser Kategorie angeboren, werden in den historischen Büchern der Bibel mit Namen angeführt: Seraia, Schemaja, Josua, die Soferim des Königs David (S., II, 6, 17); Schebna, der Sofer des Königs Chiskia' Schojan, der Sofer des Königs Josia; Elisaref und Achija unter Salomo. Ohne Nennung des Namens wird je ein Sofer unter Joasch und Zedekia erwähnt (K., II, 12, 1 und 25, 19) und die Sekretäre des Königs Ahasveros in der Estherrolle (3, 12, 8, 9) mit diesem Titel belegt. Nach Auslegung des Talmuds macht das V. M. 31, 19 jedem'Israeliten zur Pflicht, sich eine Abschrift der Thora anzuferligen. Die Erfüllung dieser Pflicht, die eine Verbreitung der Kenntnis der Schrift zur Voraussetzung hat, die selbst heute noch bei den gebildeten Völkern nicht erreicht ist, war zu jeder Zeit ein frommer Wunsch geblieben. Wir wissen vielmehr, daß die Schriftfertigkeit, die in alter Zeit weniger das Zubehör der Bildung, als eine Technik, die berufsmäßig ausgeübt war, selbst bei den Mitgliedern des Synhendrions nicht immer vorausgesetzt war. (Sanh. 17 a, Mischnah Sanh. 2, 1—6.) So durfte der Stand der Lohnschreiber, der auch Privaten zur Verfügung stand, einem allgemein empfundenen Bedürfnisse entsprechen und sehr alt fein. Der erste in der Bibel erwähnte, um so zu sagen, bürgerliche Schreiber, ist Baruch, der Sekretär des Propheten Jirmijahn. Das biblische Kirjat Sefer wird von vielen für den Sitz einer Schreiberzunft gehalten, für Jabez bezeugt dies die Schrift selbst. Das Lohnschreiben, die Ausstellung von Privaturkunden dürfte zuerst von den beamteten, bei Munizipien und Gerichtshöfen festangestellten Soferim im Nebenberuf ausgeführt^worden sein. Zu den in Sanh. 17 b aufqezählten zehn Kriterien einer Stadt gehört auch der Schreiber (Sofer mata), der für die von ihm ausgestellten Aktenstücke verantwortlich war und wegen Versehen und Jrrtümern seines Amtes verlustig erklärt werden konnte (Baba mez. 109 b). Gerichtsschreiber, von denen es zwei, nach manchem drei an jedem Gerichtshof gab, waren erfahrene, im Gesetze bewanderte Männer. Ihr Geschäft war es, die über die Schuldfrage abgegebenen Stimmen der Richter zu zählen, das selbständige Aufsetzen von Urkunden oder das Diktat des Vorsitzenden aufs Papier zu bringen (Sanh. 60 b). In chronologischen Dingen wendete man sich an sie um Auskunft. Sie zählten nach der Seleukiden-Aera und dem Tannaiten, der nach Tempelzerstörung zählte, wurde für den Fall, daß er hinsichtlich der Zehner und Einer seiner Zählung in Zweifel war, empfohlen, sich an den Gerichtsschreiber zu wenden, um zu dessen Datum die Zahj 20 hinzuzufügen und die entsprechende Jahreszahl der lannaitischen Aera zu erhalten (Gittin 2d und B. m. 16 b). Ihre Orthographie war die klassische, d. h. die bereite Schreibart der Bibel lAboda zarah 9 a). Zu den beamteten Soferim gehören auch die Äibelkorrektoren, die in Jerusalem ihren Sitz hatten, aus dem Tempelschatz bezahlt wurden und jedem zur Verfügung stehen mußten, der sein Thoraexemplar auf seine Korrektheit prüfen lassen wollte. Die fremdsprachliche Bezeichnung des Sofer mit libellarius (Lablar) ragt in die Zeit des Tempels hinein, wie dies der in Pea 2—6 erwähnte Nahum, der Libellarior, bewerft. Blau ist der übrigens nicht belegten und von Kraus bekämpften Ansicht, daß der hebräische Sofer ein Beamter, der, wie wir dargelegt, auch Privatkundschaft bediente, der Libellar hingegen nur Lohnschreiber war. Zu der Ausübung des Schreiberberufes, soweit sie nicht Kulturelles ober Urkunden, die gesetzliche Giltigkeit beanspruchten, betraf, war jeder zugelassen. Wir begegnen Frauen, Kindern, Sklaven, Heiden, Haeretikern und Abtrünnigen als Schreiber, voch waren die Aufgezählten zur Verfertigung von Phylakterien, Mezuzoth und Thorarollen nicht qualifiziert (Gittin 45 b), Ein von einem Taubstummen oder Irrsinnigen geschriebener Scheidsbrief war nur dann giltiq, wenn ein Vollsinniger dabei assistierte (Gittin 2, 5, 23 a). Sonst würde vom Sofer nur verlangt, daß er geschickt (Aman) und in ritueller Hinsicht verläßlich Mumcha sein soll. Besondere Geschicklichkeit in der kalligraphischen Ausstattung der Buchstaben trug dem Schrciher den ehrenden Beinamen eines „Dukna" ein (Sabb. 133 b, Mena. 24 b). Nach dem Grundsatz, wer mit der Ausübung eines göttlichen Gebotes beschäftigt i st, von einem anderen befreit ist, brauchten die Schreiber von Ritualien in ihrer Arbeit sich durch keine religiöse Pflicht stören zu lassen, sie waren vom Gebet und vom Lesen des Schemas dispensiert (j. Ber. 1, 50 e). Das Niederschreiben des Gottesnamens hatte der Schreiber mit der tiefsten Intention und Andacht vorzunehmen und durste er selbst den Gruß des Königs nicht erwidern (tos. Ber. 3, 22). Das Abschrerben der zu rituellem Gebrauche bestimmten Skripturen erfolgte nach einer Vorlage. Das R. Meir eine Estherrolle aus dem Gedächtnis schrieb, wird mit dem Mangel einer Vorlage entschuldigt. (Fortsetzung folgt.)

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