Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 21 (20.6.1918)
- Date
- 1918-06-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 21 Jüdische Korrespondenz. Seite 3 fänden, und deren in „den 18. Grad" emporgerückte jüdische und nichtjüdische Mitglieder durch diesen Akt selbst Mitglieder der Alliance werden. Kurz, dem Zaren wurde als ernster, aus Tatsachen gestützter Bericht eine alte antisemitische Mär aufgetischt, uni die innere und auswärtige russische Politik in reaktionäre Bahnen zurückzulenken. Die reaktionäre Clique um den Dhron hat die Mentalität des Zaren richtig eingeschätzt, denn der alleinherrschende Schwachkopf vermerkte auf dem Dokument eigenhändig: „Man muß ohne Verzug in die Verhandlungen treten; ich teile ganz die hier geäußerten Meinungen." Damit hat der Zar nicht nur die von Lambsdors empfohlenen Verhandlungen mit der deutschen Regierung und dem Papst wegen eines gemeinsamen Kampfes mit der „sozialrevolutionären Partei", das heißt mit den Juden, sanktioniert, sondern zugleich auch den konterrevolutionären antisemitschen Kurs, den die innere Politik Rußlands wieder einschlug. Lambsdorss Denkschrift an de» Zaren und die Ausnahme, die sie bei diesem gesunden hat, enthüllen tatsächlich die Triebfedern der inneren Politik Rußland in der letzten Periode vor dem Kriege. Sie werfen aber gleichzeitig auch ein Licht aus manche Vorkommnisse der internationalen Politik, die man bisher inehr als zufällige Erscheinungen anzusehen geneigt mar. Das Schriftstück ist in jüdischer und allgemein politischer Hinsicht ein höchst interessantes Dokument. von den Inden in Leflarabien. Die erste Tat der selbständig gewordenen Moldauer Bessarabiens war die Annullierung der bisherigen Ergebnisse der bis dahin geltenden offiziellen Volkszählung als Grundlage für die Bestimmung der Vertreterzahl der Bessarabien bewohnenden Nationalitäten im bessarabischen Parlament. In aller Eile ivurde von den neuen moldauischen Behörden eine neue „Volkszählung" zusammengestellt, die den Moldauern 49 % und den Juden nur' 13 °0 der gesamten Bevölkerung zuerkannte. Aber selbst diese Proportion, die von den Moldauern in aller Eile konstruiert war, wurde bei der Verteilung der Sitze int Parlament — im „Ssatul Zeriy" — nicht innegehalten. Von den 150 Abgeordneten nahmen die Moldauer sich 103 Plätze und gaben den anderen nationalen Minoritäten, die selbst der neuen moldauischen Statistik zufolge 51" „ der Bevölkerung ausmachen — insgesamt nur 45 Plätze, von denen die Juden nur 14 erhielten. Charakteristisch war auch hierbei die Art der Verteilung dieser Sitze unter den jüdischen Parteien. Wahrend der Verteilung des Bodens hatte einer der bundistischen Lokalsichrer eine breite agitatorische Tätigkeit in den bessarabischen Dörfern geführt und für den Zusammenschluß des moldauischen Bauerntums gearbeitet. Dadurch gewann dieser bundistische Redner das Vertrauen der Moldauer. Er wurde daher auch beauftragt, die 14 jüdischen Sitze nach seinem Ermessen unter den Juden zu verteilen. Wie diese Verteilung unter solchen Verhältnissen ausfiel, bißt sich leicht denken: der Bund erhielt 10 Litze, die „Vereinigten Sozialisten" bekamen zwei und alle sonstigen bürgerlichen Parteien zusammen zwei Sitze. Der Vertreter der Zionisten in der Stadtroda zu Kischinew, Tr. Kolian- Bernstein, legte gegen diese Art der Verteilung Vertvahrung ein, die aber ohne Erfolg blieb. Im Namen der Zionisten Bessarabiens, der Bolkspartei, der Orthodoxie und der jüdischen Delegierten des zu jener Zeit tagenden allbessarabischen Kongresses der Städte ivurde daranshiu ein Memorandum an das „«Statut Zerip" gerichtet, in dem klargelegt wurde, daß die Juden gemäß ihrer Zahl das Recht aus 19 Vertreter besitzen. Dabei nrüßten diese jüdischen Sitze aus folgende Weise verteilt werden: die sieben jüdischen Bezirksstädte Bessarabiens müßten je einen Vertreter und jede der vier int Lande wirkenden jüdischen Parteien — Zionisten, Bund, Orthvdorie und Volkspartei — je drei Sitze erhalten. lieber das Resultat dieser jüdischen Eingabe liegen noch keine Nachrichten vor. Besonderes Befremden erregte die Tatsache, daß im Ministerkabineit der neuen Regierung kein einziger Jude vorhanden ist, trotzdem die Inden die zahlreichste nationale Minorität sind und die besten Kräfte der Intelligenz besitzen. Der Premier der Republik, Dr. Tschegorjak erklärte in einem (Gespräch mit dem Berichterstatter der in Kiichinew erscheinenden Tageszeitung „Bessarabskaja Shisn": „Tie Tatsache, daß im Kabinett kein jüdischer Minister vorhanden ist, erklärt sich lediglich dadurch, daß das Kabinett noch vor der Beteiligung der Juden am Parlament zusammengesetzt wurde." Gegenwärtig aber, nachdem das Kabinett seine Form erhalten habe, sei cs unmöglich, so versicherte der Premier, die Frage anszuwersen. Die biblych-talmudische Gesetzgebung gegen den Lebensmittelwucher. Von Rabbiner Dr. A. Neuwirth (Mainz). (Fonj-Sling.! , Aehnlich heißt es im Gebete des Tages des Regens: „Den Bäumen und Gewächsen gib Gedeihen, daß sie zilin Wvhlgenusse erblühen. Den Tälern spende Fülle des Ertrages. Möge nimmer der Geschöpfe frevelhaftes Beginnen — Krieg und Spekulationen — den Ebenen die Fruchtbarkeit entziehen. Laß durch Wässerung der Weinberge Trauben sich versüßen usw." Ties sind alles Gebete, die den einzelnen und die Gcsammtheit von jedivedem Treiben, das die Lebensmittel irgendtvie einschränken könnte, abzuhalten geeignet sind. Neben diesen festgesetzten und jährlich wiederkehrenden Gebeten, die alle Gott um reichen Segen von Lebensmittel entstehen, kennt das Jndentnm noch Benedikiionen ähnlichen Inhalts für außergewöhnliche Fälle. Es rvird dem Juden von Religions wegen zur Pflicht gemacht, zur Zeit der Not und Dürre oder der überflüssigen und schädlichen Regenszeit allgemeine Fasten mit Gebet anzuordnen. Daß Fasten und Gebet wegen Befürchtung vor Mangel an Lebensmitteln ungeordnet werden, gehört nicht zu den Seltenheiten. Derartige Einrichtungen beweisen mehr als alles, daß der Jude von Religions wegen dazu gedrängt wird, jede Handlung und jedes Unternehmen zu unterlassen, welches irgendwie die Bolksnahrnng beschränken könnte. Tenn die Beeinträchtigung der Volksernährung widerspricht beim Juden seiner religiösen Anschauung und seinem Gebete. Wir sprachen bis min über die religiöse Ltellungnabine des heutigen Inden zum Lebensmittelwncher. Wir dürsten hieraus folgern, daß auch die Behandlung des Heiden seitens des Talmuds in der Ernährnngssrage keine inhumane sein kann. Für die hochherzige Bersorgliiig der Heiden mit Lebensmitteln sprechen aber noch andere Momente. Zunächst die allgemeine Verordnung: „Man unterhält die heidnischen Armen gleich den jüdischen" iGitkin 61 ri, Schnlchan Arnch Chvschen Mischpet 251,1). Diese Bestimmung bezieht sich besonders aus die Versorgung mit Nahrungsmitteln. Dies ersieht man aus einer anderen Verordnung dcr Braitha. Im siebenten Jahr war nämlich jedtvede Bearbeitung des Bodens strengstens untersagt ivgl. Leviticns 25,4 f). Selbst eine indirekte Bearbeitung des Ackers war verboten lSchebiith 3,1 ft. Die Früchte, die an Bäumen und aus den Feldern von selbst wuchsen, mußten für herrenlos erklärt tverde» lLedit. ibid. Vers i>f>. Nur dem Heiden war selbst in Palästina <Maimonidcs 4,29) gestattet, seine Felder zu bestellen. Weint nun der stiegen im siebenten Jahr zur ertvarteten Zeit noch nicht ein getrosten war, so ivurde cm allgemeines Fasten ungeordnet. Man betete und flehte :tm Regen. Ter Talmud meint nun, daß der Zweck dieses Fastens vornehmlich der war, Regen für die Felder der Heiden ztl erflehen. Denn der Jude ist verpflichtet, auch für die Nahrung des Heiden Sorge zu tragen i jer. Tanith 3,1 f., Tastphta^ Tatiith 2,31. Ter Jude sollte selbst in dem Heiden zwar ein irrendes, aber immer doch ein Gottesgeschvpf ersehen, das erhalten werden muß. In ähnlichem Sinne bestimmt auch die Mischnah, daß der Jude dem Heiden am siebenten Jahre behilflich sein kann bei Bereitung der Speisen. Dagegen ist es verboten, dem Israeliten, der die Bestimmtingen des siebenten Jahres niclit halt, irgendwelche Hilfe zu leisten lSchebiith 4,3). Der Talmud bekämpft in dem Heiden nur das Heidentum, nicht aber den Menschen. Nebst den bis mm erwähnten Bestintinnngen zugunsten der Versorgung von Nichtisraeliren und Heiden mit Lebensmiiteln untren, solange der jüdische Staat bestand, für die Bekenner ber_ theokraiischcn <'>cieße Palästinas noch verschiedene Einrichtungen zu demselben Zwecke ctngesuhrt. In Palästina kam die Lebensmittelknavpheit oft vor. Tenn zunächst ruhte jedes siebente Jabr die ganze Feldarbeit und jedes sünfzigste Jahr sogar zwei Jahre: nennnndvierzig und fünfzig. Damit fiel viel Getreide ans. Ebenso pflegten oft natürliche Plagen: wie Ausbleiben des Regens, Henschrcckcnschtvärme und Vertviistnngen der Laat durch feindliche Freischaren. Palästina heimznsuchen. Tie Umstände bewirkten, daß bereits in den frühesten Zeiten des Jüdischen Volkstums danach gestrebt wurde, das Volk vor Verarmung und Ausbeutung zu schützen. Sv finden wir religiöse Ermahnungen und gesetzliche Bestimmungen, die alle sich gegen die künstliche Beschränkung von Lebensmitteln wenden. Von den vielen diesbezüglichen Ermahnungen möchten wir nur zwei anfichren. „Wenn Mangel an Lebensmitteln ist, io soll sich der Reiche dem Armen gleich aut das möglichste Maß einschränken, damit ein Teil von den vorhandenen Nahrnngsmitteln an jeden komme"