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Jüdische Korrespondenz · 1918-06-13 · 20 (13.6.1918) · page 3

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
4 (1918)
Issue
20 (13.6.1918)
Date
1918-06-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 20 Jüdische Korrespondenz. Seite 3 Die biblisch-talmudische Gesetzgebung gegen den i'ebensmiltelwucher. Von Rabbiner Dr. A. Neuwirth (Mainz). In Nr. 5 der Monatsschrist „Im deutschen Reich", Organ der Z. V. deutscher Staatsbürger südlichen Glaubens, veröffentlicht Rabbiner Dr. Neuwirth folgenden zeitgemäjfen Aufsatz. Eine der traurigsten Erscheinungen unserer großen Gegenwart ist der weitverbreitete Wucher mit den unentbehrlichsten Nahrungsntitteln. Die begeisterte Erhebung aller Volksstamme Deutschlands vermochte gewisse Kreise, die dem „heiligen Egoismus" verschrieben sind, nicht davon abzuhalten, ans der Knappheit in gewissen Nahrungsmitteln wucherischen Nutzen zu ziehen. Alle gesetzgebenden Körperschaften sind mit aller Kraft bemüht, dieses Verbrechen gegen die allgemeine Lpsersreudigkeit sowie gegen die gesunde und kräftige Erhaltung des Volkslebens rifit den schärfsten Maßnahmen zu bekämpfen. Dieses Verbrechen begehen die Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Unterschied. Dennoch bemüht man sich von mancher Seite, das ganze Verbrechen den Juden zuschulden zu schreiben. Eine derartige Erscheinung ist nicht neu. Sie zeigt sich imnier und überall, wo gewisse Kreise den Zorn des Volkes von sich ablenken ivollen. Diese neueste Beschuldigung des Judentums dürfte jedoch als Anlaß dienen, auf einen Zweig der biblischen Gesetzgebung näher einzugehen. Dabei wird sich ergeben, daß die biblisch-talmudischen Verordnungen gegen den Lebensmittelwucher sowie gegen jedwede künstliche Beschränkung der Nahrungsmittel als ein Ruhmesblatt des Judentums bezeichnet werden darf. Wenn ferner die Nützlichkeit und die Wirkung eines Gesetzes danach beurteilt werden darf, wie tief dasselbe die Gemüter ergriffen, so darf gerade hier gesagt werden, daß die biblisch-talmudische Gesetzgebung gegen den Lebcnsmittelwucher von großen Erfolgen begleitet war. Bevor wir die Grundsätze und Ansichten von Bibel und Talmud über das Verhalten gegen den Lebensmittclwucher besprechen, mochten wir noch eine Frage beantworten. In Bibel und Talmud stehen gewisse Gesetze, die oft schon mißverstanden wurden; sie wenden sich nämlich gegen Nichtjuden. Den Ursprung dieser Bestimmungen dürsten wir heute besser als sonst begreifen. Wir bemerken heute, daß in allen kriegführenden Ländern Gesetze gegen die feindlichen Ausländer erlassen werden. In der Zeit, wo die biblisch-talmudischen Gesetze entstanden, waren die Heiden, gegen die sich diese Bestimmungen wenden, ausgesprochene Feinde des Judentums. Dieser heidnische Haß wurzelte, weil er religiöser und nationaler Natur war, viel tiefer als der heute von der Leidenschaft des Nationälitätenkampfes erzeugte. Wir begreifen somit den historisch-psychologischen Grund für die Entstehung dieser Gesetze. Auch ergibt sich hieraus, daß die betreffenden Gesetze für die heutigen Juden von keiner Verbindlichkeit sind. Dagegen ist wohl die Frage berechtigt: ob die biblisch-talmudischen Verordnungen gegen den Lebensmittelwucher auch Nichtjuden gegenüber Anwendung finden. Stehen doch die Schutzgesetze in derselben Bibel, im selben Talmud, in dem, aus erwähntem Grunde, 4! i gegen Nichtjnden gewisse Ausnahmegesetze enthalten sind. Ganz besonders möchten wir untersuchen, ob die strengenbiblisch-talmudischen Verordnungen gegen den LebenSnnttelwucher auch heute noch für die Bekenner des Judentums bindend sind. Wird doch gegen Juden und Judentum immer wieder der Vorwurf erhoben, daß ihre Gesetze nur auf sie Rücksicht nehmen. Der biblisch-talmudische Standpunkt zum Lebensmittelwucher läßt sich kurz in folgende Worte ausdrücken: Tie zivile und religiöse Behörde wende jegliches Mittel an, um den Lebensmittelwucher zu bekämpfen. Die Stellung des praktischen Judentums zur Versorgung aller Schichten sämtlicher Bekenntnisse mit Lebensmitteln ersehen wir aus den täglichen sowie den Fcstgebeten. Der Jude betet tagtäglich dreimal: „Segne uns, Gott, unser Gott, dieses Jahr und alle Arten seines Ertrages zum Guten, und gib Tau, Regen und Segen über die Fläche der Erde, sättige uns von deinem Gute und segne unser Jahr wie die guten Jahre." Die Fassung dieser Benediktion gibt schon dem Talmud und vielen späteren Kommentatoren zu der Erklärung Anlaß, ein Jahr kann gesegnet sein und doch uns keinen Segen bringen und demnach auch für uns kein gesegnetes sein. Es mag alles im Felde und Acker gedeihen und doch dem Menschen kein Heil daraus erblühen. Es kann alles in Hülle und Fülle sein und doch durch außergewöhnliche Ereignisse Teuerung und Mangel herrschen und das Leben der Menschen verkümmern. Darum beten wir um Segen der Fluren, zugleich aber auch um segengestaltcnden Gang der Verhältnisse, damit der Jahressegen auch für den Menschen gesegnet sei und die Ernten auch Glück und Heil den Häusern und Hütten der Menschen bringe. (Vgl. b. Meg. 17 b.) Eine Gemeinschaft, die tagtäglich dreimal derartige Bitten an ihren Gott richtet, wird unbewußt dazu gedrängt, jedweden Lebensmittelwucher zu meiden und zu bekämpfen. — Wie sehr das Judentum darauf bedacht war, daß der einzelne diesen Segensspruch im Ernst und aus der Tiefe des Herzens sprechen solle, ersieht man aus den vielen rabbinischen Bestimmungen, die besonders bei dieser Benediktion zu beachten sind. Einen ähnlichen Zweck wie das erwähnte Gebet erstreben auch verschiedene Benedektionen der Festtage. Selbst am Versvhnungsfeste, dem höchsten Feiertage des Jahres, wird ein Gebet derartigen Inhalts gesprochen. Diese Gebete dürfen aber auch als Beweis dafür gelten, wie sehr das Wesen des jüdischen Volkscharakters der Arbeit des Bodens zugewandt ist und demnach auch der Handel und Schacher, der von gegnerischer Seite immer wieder dem Juden zugeschrieben wird, ihm tatsächlich wesensfremd ist und er nur durch die Verhältnisse dazu gedrängt wurde. So wird am Versöhnungsfeste das Gebet des Hohenpriesters, das er beim Verlassen des Allerheiligsten betete, jährlich wiederholt und in dem es folgendermaßen heißt: „ Sei Dein Wille, Ewiger unser Gott, und unserer Väter! daß dieses Jahr, das anhebt, ein Jahr sei, in dem Du Deinen Segensschatz auftust, ein Jahr der Fülle, des Segens, des Getreides, Mostes und Oeles, ein Jahr der Billigkeit, ein Jahr des Ueberslusses, ein tau- und regenreiches Jahr bei Sonnenhitze, ein Jahr, in dem Feldfrüchte ihren Säst voll Süße spenden, ein Jahr, in dem unser Brot und Wasser gesegnet, ei» Jahr der Sättigung, in dem Du die Erdfrucht segnest usiv." In diesem, „Aboda" genannten Gebete, ivird nur noch um Sühne und Reichtum gebetet. Ist es nun möglich, daß der einzelne odergar ein Volk, das an seinem allerheiligsten Feste derartige Gebete betet, anderseits versuchen soll, durch Spekulationen mit den allernotivendigsten Lebensmitteln Not und Mangel herbeizuführen, um sich dadurch zu bereichern? Bon einzelnen Ausnahmen, für die aber die Gesamtheit nicht verantwortlich ist, muß selbstredend abgesehen loerden. Und dann feiert das Judentum zwei Feste, die ausgesprochen agrarischen Charakters sind und an denen noch heutigentags ähnliche Gebete, wie die angeführten, gesprochen ivcrde». Die Tage der Feste, an denen diese Gebete gesprochen werden, werden sogar nach ihnen benannt. Es ist dies der erste Tag des Passahfestes, „der Tag des Taues", und der achte Tag des Lanbhüttenfestes, „der Tag des Regens". Im Gebete des Passahfestes fleht der Jude, „unaufhörlich werde ich bitten, unaufhörlich werde ich flehen, damit das Getreide tvohl gedeihe, die Ernte ersprießlich werde. Auch darin möge Gott mir willfahren, die Flut des Regens abzuhaltcn, denn die Zeit des Regens ist vorüber. Möchte er mir doch die Wolken des Taues aufschließcn, damit die Hitze keine Dürre verursache. Gib Fülle an Most und (betreibe; die Früchte dieses Jahres mögen wohl gedeihen usw." (Fortsetzung folgt; Generalveriammlunq der „Adaß Jisroel" iSchiffschul». Sonntag, den 9. d. M., uin 4 Uhr nachmittags, fand im L-aale des Beth-Hamidrasch, U., Große Schiffgasse 8, die Generalversammlung der „Adaß Jisroel" (Schiffschul) statt. Die Beteiligung der Mitglieder war eine verhältnismäßig sehr rege und es wurde dieser, seit Kriegsausbruch ersten Generalversammlung ein lebhaftes Interesse entgegengebracht. In Abwesenheit des Präsidenten Herrn Ignatz Back, der infolge eines Unwohlseins am Erscheinen verhindert war, eröffncte Vizepräsident Herr Dr. R e i n i n g c r die General' Versammlung mit einem tiefempfundenen Nachruf für weiland Kaiser Franz Joses, dessen Andenken jedem Inden teuer ist und dessen glorreiche Regierung alle» Böllern der Monarchie, besonders aber den Juden, denen dieser Herrscher so viele Beweise von Huld und Gnade geliefert hat, in ewig dankbarer Erinnerung sein wird. Die Treue und Anhänglichkeit, die die Inden der Monarchie weiland Kaiser Franz Josef entgegcnbrachten, werden sie auch seinem Nachfolger, dem Kaiser Karl 1., fernerhin bewahren, der allen seinen Völkern ein gerechter Fürst sein will und dessen eifriges Bemühen um die Herbeiführung eines baldigen Friedens von den heißesten Wünschen aller Bevölkerungsklassen begleitet wird. Redner schloß mit einem Hoch! ans den Kaiser, in das die Versammelten lebhaft einstimmten. Hierauf widmete der Vorsitzende den im Laufe der letzten Jahre verstorbenen Mitgliedern der „Adaß Jisroel", besonders den aus dem Felde der Ehre Gefallenen, einen warmen Nachruf und erklärte, daß die Kriegs-

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