Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 38 (19.12.1918)
- Date
- 1918-12-19
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 Jüdische Korrespondenz. Nr. 38 Verstorbene wurde an der Seite ihres schon früher verstorbenen Watten beigesetzt. Eisner ist Berliner von Geburt. — Kurt Eisner selbst ist, wie wir ans sicherer Quelle hören, aus dem Judentum ausgetreten, was aber nicht verhindert, daß die ganze Hetze gegen ihn „den Juden Eisner" im Auge hat. (Die Haltung der Juden in Deutschland.) Ans Nürnberg wird berichtet: Am letzten Samstag wurde beim Hauptgottesdienst in der Synagoge eine Erklärung des hiesigen Rabbinats bekanntgegeben: „Das Judentum als solches kann in die Stellungnahme seiner einzelnen Bekenner zu den politischen Fragen nicht eingreifen. Seine Ziele sind ausschließlich religiöse und sittliche. Den politischen Gestaltungen gegenüber bestehlt es, einfach die Worte der heiligen Schrift zu erfüllen: „sorget für das Wohl des Staates, darin ihr wohnet, und betet dafür, denn sein Wohl ist auch euer Wohl", und sich nach der Vorschrift des Talmuds zu richten: „Landesgesetz ist Religionsgesetz". Dies gilt ohne Unterschied in jedem Staatswesen, dem Bekenner Israels angehörcn, und für jede Landesregierung, der Juden unterstehen. So handeln wir denn ganz nach den Geboten unserer Religion, wenn wir Juden auch aus dem Boden der veränderten Verhältnisse wie bisher uns mit allen unseren Kräften dem Wohle des Vaterlandes zur Verfügung stellen. (Schächtverbot in der Schweiz.) Aus Bern wird der „I. P. Z." gemeldet: Bei der Besprechung des zehnten Neutralitätsberichtes kam auch das Schächtverbot zur Sprache. Der Kommissionsreferent billigte den Bundesratsbeschluß über das zeitweise Aufheben des Schächtverbotes unter Kautelen. In der Diskussion, in welcher zwei Redner Boop (Wilder) und Zürcher (Demokrat) das Vorgehen des Bundesrates kritisierten, rechtfertigte Bundesrat Müller den Beschluß durch den Hinweis auf die außerordentliche Lage. Ueber die beschränkte Handhabung des Beschlusses waren auch nicht viele Klagen zu vernehmen. Er erklärte aber, daß der Bundesrat selbstverständlich (?) sobald wie möglich seine Bewilligung wieder zurückziehen werde. (Die Notlage der Juden in Damaskus, Beirut und Sidon.) Das Stockholmer Jüdische Preßbureau berichtet: In London traf ein Telegramm aus Palästina ein, welches über die schreckliche Notlage der jüdischen Bevölkerung in Damaskus, Beirut und Sidon berichtet. Die Zionistische Kommission in Palästina organisiert die Hilfsaktion. Große Fonds für Nahrung und Kleidung sind nötig. Kinder sterben Hungers in den Straßen von Beirut. (Der Erzbischof von Upsala gegen die Pogrome.) Das Oberhaupt der schwedischen Staatskirche Erzbischof Nathan Soederbloem in Upsala, der auch als Religionshistoriker und früherer Professor an der Leipziger Universität Weltruf genießt, telegraphierte an den sozialistisch-zionistischen Arbeiterverband anläßlich einer Protestversammlung gegen die Pogrome: „Leider verhindert, Ihrer Versammlung beizuwohnen, will ich hiermit meine warme Sympathie für den Zweck der Versammlung aussprechen. Die Judenverfolgungen waren schon lange genug eine furchtbare Schande. Wenn sie von den Polen wieder ausgenommen.Iperden, so zeugt dies von einer verbrecherischen Verstocktheit, die nichts gelernt hat." (Die Rechtsfragen der rumänischen Inden.) Nach einem Bericht des „American Service" beantwortete Präsident Wilson einen an ihn vom Washingtoner Korrespondenten des „Ainerican Hebrew" gerichteten Brief, in dem er ihm versicherte, er werde in der Friedenskonferenz den Rechtsfragen der Juden in Rumänien seine volle Aufmerksamkeit schenken. (Kongreß amerikanischer Juden.) Das Berwaltungskomitee für den Kongreß der amerikanischen Juden hat beschlossen, am 15. Dezember den Kongreß nach Philadelphia einzuberufen, der namens der amerikanischen Judenheit die Forderung einer jüdischen Heimstätte in Palästina und der Sicherstellung der jüdischen Gleichberechtigung in allen Ländern für die Friedenskonferenz aufstellen soll. _ Personalnachrichten. Wien. Frl. Lola Hofbauer, Tochter des Herrn Bernhard Hosbauer, hat sich mit Herrn Ingenieur Ludwig Kritzler verlobt. Nürnberg. Am 17. Dezember fand hier die Trauung des Frl. Haust Grünbaum, Tochter des Herrn Abraham Grünbaum, mit Herrn Prof. Dr. Eugen Lieben aus Prag statt. _ Vom Vereinsleben. (Humanitärer Verein „Tifercs Bachurim" zur Unterstützung armer Wiener Talmudschüler.) Auf Grund unseres Aufrufes in der vorletzten Nummer, in welchem wir unseren Mitgliedern den Vorschlag machten, stattibrer jährlichen Beiträge unserem Vereine eine einmalige Spende zu widmen, deren Zinserlös den jährlichen Milgliedsbeitrag deckt, sind und nachstehende Beträge zugekommen: Brüder Schiff K 1000, Jakob Pinkas K 500, M. Steinhof K 300, F. Neumann K 250, M. Sternseld K 200, Leop. llllmann X 200, Emil Stroh K 200, Rud. Bermann K 200, S. Danzinger K 200, Julius Steinield K 200, Emanuel Lamm K 200, Leopold Schischa K 200, S. M. Erber K 200, Stern K 200, Albert Breuer K 200, I. Resner K 200, Phil. Fleischmann K 200, Max Gans! K 200. — Wir sprechen den hochherzigen Spendern unseren innigsten Dank aus und hoffen auf eine weitere tatkräftige Unterstützung unserer Aktion. Oie Lage in Rumänien. Die Nachrichten, die über die Entwicklung der Dinge in Rumänien kommen, bestätigen alle Befürchtungen. Die für die Einbürgerung zuständigen Gerichtshöfe verlangen die Erbringung derartig vieler Nachweise von den Petenten, daß ihren Ansprüchen nicht entsprochen werden kann. Während das Gesetz z. B. anordnet, daß Frauen und eheliche Kinder derjenigen, die naturalisiert werden, ohne weiteres mitnaturalisiert werden, verlangen zahlreiche Gerichtshöfe, wie die in Piatra, Neami Tecuci und andere, daß die Parteien einen Heiratsaktauszug für die Frau und Geburtsaktauszüge für die Kinder mitvorlegen, obwohl eine dies anordnende Bestimmung im rumänischen Reglement ausdrücklich aufgehoben worden war, weil diese Verpflichtung im Widerspruch zu dem Naturalisationsgesetz stand. Noch empörender ist es, daß sich Gerichtshöfe, wie z. B der in Galaz, mit dem Nachweis über die Abschließung der Ehe nicht begnügen, sondern außerdein noch verlangen, daß der Gesuchsteller den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ehe seiner Eltern sowie der Rechtmäßigkeit seiner eigenen Ehe erbringt. Es braucht nicht betont zu werden, haß die Amerlegung derartiger Bestimmungen der Aufhebung des Gesetzes absolut gleichkommt. Aber das sind nicht die einzigen Beschwerden, die von den rumänischen Juden heute erhoben werden. Einige Bezirksgerichte verlangen drei Zeugenaussagen, statt der vorgeschriebenen zwei, andere gestatten Zeugenaussagen nur zweimal in der Woche und auch dann Kur von fünf Gesuchstellern an einem Tage, was es in größeren Ortschaften, wie Bukarest, Jassy usw., beinahe unmöglich macht, sich die notwendigen Akten zu verschaffen. In Galaz werden im Widerspruch zu den Artikeln 24 und 57 des Zivilgesetzbuches Verwandte als Zeugen abgelehnt. Eine andere vielbeliebte Schikane gründet sich auf die Verschiedenheit der Namen, weil in letzter Zeit viele Personen ihren Namen rumänisierr haben. Eine weitere Erschwerung besteht darin, daß zahlreiche Gerichtshöfe den Nachweis sowohl von den Zivilwie auch von den Militärbehörden verlangen, daß der Antragsteller nicht vorbestrait ist. Es ist selbstverständlich, daß auch die Beschaffung dieser Bescheinigung die Naturalisation außerordentlich erschwert. Insbesondere sind es die militärischen Behörden, die das Gesxtz in schamlosester Weise umgehen. So hat es der Oberst Jon vom 14. Infanterieregiment gewagt, dem Soldaten Moses Grünberg zehn Tage Einzelarrest zu geben, weil er ein Zeugnis über seinen Fahnendienst, das er zur Naturalisation brauchte, forderte. Als der Oberst vom Divisionsgeneral über die Richtigkeit dieser Angelegenheit befragt wurde, erklärte er, er übernehme die volle Verantwortung und verweigere jede Auskunft unddie Ausstellung eines Aktes. Aehnliche Vorgänge spielten sich beim 16. Infanterieregiment in Folticeni ab. Die vorliegenden Fälle bilden nur einen kleinen Auszug aus dem uns vorliegenden Material, aber auch aus ihnen wird für jeden die elementarsten Rechtsgrundsätze anerkennenden Menschen klar, daß die Friedenskonferenz die Frage der rumänischen Juden in einer Weise lösen muß, die eine Naturalisation ohne Einschränkung auf einzelne Kategorien und ohne Möglichkeit der Umgehung ermöglicht. Man muß natürlich abwarten, ob die heutigen Freunde der Rumänen ihr Wort einlösen werden. Topographische Forschungen im heiligen Lande. Im Verlage von Louis Lamm (Berlin) erschien soeben eine sehr interessante und zeitgemäße Schrift „Palästina, seine Geschichte und Kultur im Lichte der neuesten Ausgrabungen und Forschungen", von A. Schechter (Preis Mk. 4'—). Der Verfasser leitet seine Schrift mit folgendem Kapitel ein: a) Aektere Z-orschungen. In der Geschichte der Palästinaforschung lassen sich zwei Abschnitte erkennen: Die Zeit der rein literarischen Arbeit und topographischen Untersuchungen und die neue Zeit der Ausgrabungen. Das Altertum hatte weder Lust noch Verständnis für archäologische Untersuchungen. Auch das ganze Mittelalter hindurch erfuhr die Palästinaforschung keine Behandlung. Was die Jtinerare von alten Bauten und Denkmälern berichten, geschieht nur nebenbei und ohne jede Kritik; sie geben in der Regel das wieder, was der oft nur zu schlecht unterrichtete Reisende sah und hörte. Denn der Hauptzweck der Reisenden, die zum größten Teile Geistliche waren, war nicht wissenschaftliche Forschung, sondern andächtiges Verweilen an den heiligen Stätten, und so nahmen sie alles, was sie hörten, als traditionelle Wahrheiten auf, ohne die Richtigkeit nachzuprüfen. Unter allen Beiträgen, die das Mittelalter zur Topographie des heiligen Landes geliefert hat, kann höchstens die „descriptio terfae sanctae“ des Burchard vom Berge Sion alswertvolle Darstellung gellen. Burchard ist der einzige Mönch, der nicht mit mönchischen Augen