Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 12 (11.4.1918)
- Date
- 1918-04-11
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12 Jüdische Korrespondenz. Seite 3 Nolle, ob nie etwas von Zwistigkeiten im Hause Hruza bekannt geworden sei. Eine Müllersfrau, namens Schubert, die in unmittelbarer Nähe des Hruzaschen Hauses wohnte, erzählte bei ihrer Einvernahme über ein Gespräch, das sie mit dem Bruder der Hruza geführt hätte und in dessen Verlauf sie gesagt habe: Nur der hat Agnes Hruza ermordet, dem sie im Wege war. Johann Hruza habe darauf stark zu zittern begonnen. Zur Zeit der Ermordung seiner Schwester habe er die eine Hand verbunden gehabt und das Halstuch sehr hoch hinaufgezogen getragen. Aehnüche Angaben machte auch au. Zeuge uameus Aufrecht. Johann Hruza hatte noch im Jahre 1898 Polna verlassen und sein Aufenthalt ist seither unbekannt. Den Mittelpunkt der Piseker Verhandlung bildete die Erörterung, was mit dem Blut der Ermordeten geschehen sei. Dr. Bara verstieg sich soweit, zu behaupten, die Kleider der Agnes Hruza, die als Oorpora delicti auf dem Gerichtstisch lagen, seien jetzt blutiger als früher. Ein Gutachten der medizinischen Fakultät in Prag hätte nämlich erklärt, das Blut, welches in den Kleidern der Hruza vertrocknet aufgefunden worden sei sowie die auf dem Tatorte gefundenen Blutspuren ergeben summiert die Blutmenge, welche der lebende Körper enthalten haben könnte. Die Beschuldigung Dr. Baras von einer nachträglichen Blutdurchtränkung der Kleider sollte natürlich das ins Wanken geratene Ritualmärchen stützen. Je weiter der mehr als drei Wochen währende Prozeß fortschritt, desto mehr gestaltete er sich zu einem politischen. Die Berichte über die Sitzungen des Abgeordnetenhauses aus der damaligen Zeit widerhallen von Anfragen, die im Zusammenhänge mit der Affäre Hilsner gestellt wurden und in denen insbesondere von seiten des Abgeordneten Schneider nnd seiner Parteigenossen immer wieder behauptet wurde, es seien nachträglich alle möglichen Mittel und Beeinflussungen aufqewendet worden, um die Durchführung dieses Prozesses und die Feststellung, daß sich in'Polna ein RitualmorL ereignet habe, zu vereiteln. Endlich fiel auch im Gerichtssaale das Wort Ritualmorü, und es war ein Verdienst des Verteidigers, die Stellung der beiden Vertreter der Privatbeteiligten Dr. Bara und Dr. Pevny in diesem Prozesse entlarvt zu haben, deren Fragestellung sich stets nur auf Blutmenge, Blutbeschaffenheit, auf Schächtmesser, auf Schächterschnitt und andere mit der ritualen Mordtheorie in Zusammenhang stehende Details erstreckte. Am 14. November wurde das Urteil gesprochen. Kreisgerichtspräsident Dr. Winter hatte in einem fünfstündigen Resümee das ungeheure Material, das in dem Prozeß zutage gefördert worden war, in streng sachlicher Form den Geschworne» noch einmal vor Augen geführt. Auch er hatte sich wie Staatsanwalt, Vertreter der Privatbeteiligten und Verteidigung mit der Frage des Motivs befaßt und dabei den Begriff Ritualmord durch den Ausdruck „der von den Vertretern der Privatbeteiligien eingenommene Standpunkt" umschrieben. Die Beratung der Geschworne» war von verhältnismäßig kurzer Dauer. Sie verneinten den Mord an Agnes Hruza einstimmig, bejahte» aber ebenso einstimmig die Frage, ob Hilsner durch entferntere Betätigung zur Vollendung des an Agnes Hruza begangenen Meuchelmordes beigetragen habe. Im Falle Klima wurde Hilsner einstimmig des Mordes schuldigerkannt. Das Urteil lautete auf Tod durch den Strang. Die Erregung, die während der Prozeßwochen in der kleinen tschechischen Stadt im Südwesten Böhmens geherrscht hatte, brach nun nach der Urteilsverkündigung mit einem Schlage durch. Auf dem Marktplatze vor dem Schwurgerichtsgebäude hatten sich mehrere tausend Menschen aus der Stadt und den umliegenden Dörfern angejammelt. Dr. Bara wurde wie ein Triumphator begrüßt, während sich der Verteidiger nur durch eiligste Fahrt in einem bereitgehaltenen Wagen zum Hotel tätlichen Angriffen der Menge entziehen konnte. Der Abend der Urteilsverkündigung brachte stürmische Straßenkundgebuiigen und Demonstrationen antisemitischen Charakters mit Fenstereinschlagen und Schmähungen.. Die Verteidigung brachte die Nichtigkeitsbeschwerde ein, über welche der Kassationshof in öffentlicher Verhandlung am 23. April 1901 entschied. Sie wurde verworfen. In der Begründung verwies die Entscheidung daraus, daß nach dem Gutachten der Prager medizinischen Fakultät, auch nicht der leiseste Grund dafür vorlag. es sei das Blut der Ermordeten zu gewissen Zwecken verwendet worden, daß vielmehr das Motiv der Tat auf einem ganz andern Gebiete zu suchen sei als auf jenem, auf welches ein L-chächterschnitt Hinweisen würde. An einer andern Stelle erklärt die Begründung des Kassationsurteils die Annahme eines Schächterschnittes als hinfällig. Hilsner wurde zuerst in die Strafanstalt nach Pankratz gebracht und später auf seine Bitten in die Strafanstalt in Stein überführt, weil er die Gehässigkeiten der Zellengenossen in Pankratz nicht länger ertragen zu können erklärte. Die Strafanstaltsdirektion hatte über den Häftling keine Ursache zur Klage. Auch in der Strafhaft wurde Hilsner nicht müde, seine Unschuld zu beteuern', er richtete immer und immer wieder Briefe an seine Mutter, in denen er flehentlich bat, man möge die Wiederaufnahme des Verfahrens anstreben, um seine Unschuld klarzutun. Die von seinem ehemaligen Verteidiger diesbezüglich wiederholt eingeleiteten Schritte blieben aber ohne Erfolg. Das letzte Einschreiten zugunsten bilsners. Am 19. März d. I. sprach eine Deputation der „Israelitischen Union" unter Führung des Abgeordneten Dr. Ofner beim Justizminister vor und bat einerseits um die Begnadigung Hilsners, anderseits um eine Wiederaufnahme des Prozesses. Der Justizminister erklärte, das Wiederauinahmegesuch der Generalprokurarur überwJsen zu wollen und sagte zu, das Begnadigungsgesuch an zuständiger Stelle zur Erwägung zu unterbreite». Unsere volksschuliugend und ihre religiöse Erziehung. Wer nicht durchaus Bogclstraußpvlitik spielen, wer seine Augen nicht vor den Tatsachen verschließen will, der muß sehen, daß es mit der religiösen Erziehung der israelitischen Volksschuljugend schlecht bestellt ist und infolgedessen eine Generation heranwächst, deren Herz leer und öde, ohne Piclüt vor dem heiligen Erbe der Väter, deren Geist verschlossen den erhabenen Lehren des Judentums ist. Wer trägt die Schuld an diesem höchst beklagenswerten Faktnni? Aus welchen Quellen fließt der erwähnte betrübende Mißstand? „Elternhaus und Schule", sagt I. Schwanthaler in seinem Buche „Quellen des Heils", „sie bestimmen den Gang der Entwicklungsgeschichte der Menschheit und von ihrem Einflüsse hängt das Wohl und Wehe ganzer Völker ab. Soll jedoch aus beiden sich der Segen entwickeln, daß ihnen solche Geschlechter entstammen, wie Religion und Humanität sie wünschen, bann müssen beide in inniger Verbindung leben und zu dem großen Werke, zu dessen Ausführung die Vorsehung sie bestimmt, sich gegenseitig die Hände reichen, 'schule und Elternhaus sind die gemeinsamen Faktoren auf dem Gebiete der Erziehung und ihrer gegenseitigen Unterstützung verdankt die Menschheit alles Gute, das sich in dem Bereiche der Kunst und Wissenschaft entwickelt. Da aber der Boden aller Kultur die Religion ist, so muß auch das Kind im Hause eine religiös-sittliche Erziehung erhalten nnd die Eltern müssen ihm durch eigenes Beispiel den Weg anbahnen, auf dem es dann weiter zu schreiten hat". Wird.nun jemand behaupten, die Familie gehe mit dem jüdischen Religion« lehrer immer Hand in Hand? Ist es nicht vielmehr, leider, Tatsache, daß viele israelitische Eltern für die profanen Unterrichtsgegenstände Interesse haben nnd nur um den Religionsunterricht sich nicht kümmern, ja demselben entgegenwirken. „Wenn aber das Haus aushört, eine Stätte des Judentums zu sein; wenn die Morgen- und Abendandacht in demselben von Vater und Mutter nicht mehr verrichtet wird; lvenn der Sabbat ans demselben entweicht; wenn das Speisegesetz öffentlich übertreten wird, dann kann sicherlich einem Erfolge des Religionsunterrichtes bei Kindern, die dielen Häusern angehören, gar Fine Rede mehr sein". Run drängt sich aber die Frage aus: „Wieso kommt es, daß auch bei Kindern aus wahrhaft jüdischen Häusern der Religionsunterricht sehr mangelhafte Erfolge anfzuweisen hat?" — Der noch in Kraft bestehende tz 62 der Schul- und Unterrichtsordnung für allgemeine Volksschulen vom 20. August 1870 lautet: „Die einzelnen Lehrgegcnstünde dürfen nicht ohne Beziehung zueinander auftreten, sondern alle sind als ein einheitlicher Bildungsstoff zu betrachten und müssen daher auch in wechselseitiger Beziehung zu einander behandelt werden". Die Konzentration der Lehrgegenstände erleichtert erfahrungsgemäß den Unterricht wesentlich nnd sichert seine Erfolge. „Das erklärt sich", wie wir in Franz Hermanns „Allgemeine Unterrichtsnild Schüler,ziehnngslehre", neu bearbeitet von I. Knappe, lesen, „aus der Beschaffenheit des Menschen. Dieser ist ein organisches Ganzes, au dem wir mancherlei Teile, Kräfte nnd Vermögen unterscheide», die aber alle zu einer Eeinheit verbunden sind, so daß jedes von dem Mannigfaltigen nur mit dem Uebrigen fortdauert und besteht, jedes in steter Wechselwirkung mit allem Uebrigen sich befindet. Je vielseitiger nun die Vorstellungen anfgcfaßt werden, desto klarer und deutlicher können sie auftreten nnd desto leichter aus dem Bewußtsein hcrvorgerufen werden; nnd je mehr Anknüpfungspunkte das Gedächtnis findet, desto treuer bewahrt es auf". Teni Grundsätze der Konzentration ist bei der Organisation der allgemeinen Volksschule, bei den einzelnen Lehrgegcnständen weitgehendst Rechnung getragen. Eine Ausnahme ist nur beim israelitischen Religionsunterrichte zu verzeichnen, indem derselbe eine ganz isolierte Stellung einnimmt, durch keinen der übrigen Gegenstände gefördert wird. Oder fördert es die Bestrebniigen des israelitischen Religionslehrers, daß der Sonntag, nicht aber der Samstag schulfrei >st? Wird vielleichi durch das Schulgebet der Sinn des Kindes in jüdische Bahnen gelenkt? Berücksichtigt derGeschichtsunterrichtdie religiösen Anschauungen des jüdischen Schülers? Stärkt vielleicht die Pflege des Kirchenliedes in den Gesangsstunden die Anhänglichkeit an den jüdischen Glauben? Es sind faktisch trostlose Zustände, welche ans dem Gebiete der religiösen Erziehung unserer Jugend herrschen und unverzüglich Abhilfe heischen. Werden diejenigen, denen die Zukunft des Judentums nicht gleichgültig ist, sich durch die von den Assimilanten in die Menge hineingemorfenen Schlagmorte „Klcrikalisnius", „Schulghettos" auch weiterhin beirren lassen oder sich endlich zur Tai aufraffen? Maure. Line Kundgebung der Drtbodorie in polen. Aus Warschau wird berichtet: Die Not der Zeit hat ein Einigungswerk zustande gebracht, das man in früheren Tagen kaum für möglich gehalten hätte. Sämtliche bekannten rabbinisch-chassidischen Führer in