Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 10-11 (21.3.1918)
- Date
- 1918-03-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Jüdische Korrespondenz. Nr. 10/11 Etappendienst in Anspruch, zumal der an und sür sich schon schwer zugängliche Hasen von Jaffa infolge der Tätigkeit unserer Unterseedootc nicht in größerem Maße sür den Nachschub über See ausgenutzt werden kann. Da das jüdische Palästina Heeresbedürfnisse nur in geringem Umfang zu liefern vermag, erfordert die Verpflegung der Armee große Zufuhren vom Suezkanal her, und die schwierigkeiten nehmen mit jedem Kilometer Vormarsch zu. Die Wohnungsnot in Wien und die Flüchtlinge. Man mag den Flüchtlingen alles mögliche vorwerfen; die einzige Beschuldigung, die bisher ziffermäßig nachgeprüft werden konnte, erweist sich im Lichte der Zahlen als kaum stichhältig. Das Ergebnis der Wiener Wohnungszählung vom Jahre 1917 enthält einen Ausiveis über die Besetzung von Wohnungen durch Parteien, die während des Krieges aus Kriegsgebieten zugezogen sind; der Ausweis ergibt folgende ziffermäßige Darstellung, der wir in Klammern die Anzahl der überhaupt vorhandenen Wohnungen beisetzen: Zahl der Wohnungen überhaupt 7710 (554.;>45) gleich 139 v. H., davon Kleinwohnungen 4953 (405.991) — 1-22 v. H.. kleinere Mittel- Wohnungen 1547 (51.856) 2'02 v. H., größere Mittelwohnungen 1444 (69.724) gleich 2 07, große Wohnungen 163 (26.950) gleich 0'99 v. H. Dieser Ausweis gestattet übrigens auch bemerkenswerte Schlüsse auf die Bermögensverhältuisse der Flüchtlinge. Ihre Zahl wurde mit ungefähr 200.000 angegeben, die von ihnen besetzten Wohnungen waren 7710. Würde dies nicht eine geradezu erschreckende Zahl von Benützern ergeben, namentlich wenn man berücksichtigt, daß von diesen 7710 Wohnungen nur 266 große (mit vier Zimmern und darüber) waren, 1444 größere Mittelwohnungen mit höchstens drei Zimmern, einem Kabinett, Vorzimmer und Küche, der Rest von 6000 aber kleinere Mittel-undKleinwohnungen, deren Besetzung ja geradezu unheimlich gewesen sein muß. Vom orthodoxen Leben. (Die Organisation der Orthodoxie.^ Der neue Entwurf für die Organisation der Orthodoxie in Oesterreich ist bereits ausgearbeitet und dürfte in den nächsten Tagen den Mitgliedern des Aktionskomitees zugehen. Dieselben werden ersucht, den Entwurf einer eingehenden Durchsicht zu unterziehen und ihre etwaigen Bemerkungen und Wünsche dem leitenden Ärbeitskomitee mitzuteilen. Nach den Feiertagen wird eine Plenarsitzung des Aktionskomitees zwecks Beratung und Feststellung des endgültigen Organisationsplanes einberufen werden. Bei dieser Gelegenheit werden die orthodoxen Kreise in der Provinz darauf aufmerksam gemacht, daß die Chaul-Hamed-Tage besonders dazu geeignet sind, für die Sache der Organisation tätig zu sein. Es könnten dort, wo die Verhältnisse dies gestatten, auch Propagandaversammlungen abgehalten werden. (Die Aktion zugunsten der Frontsoldaten.) Die Aktion zur Versorgung der an der Front stehenden jüdischen Soldaten mit Mazzot und anderer rituellen Speisen, die durch den „Verein zur Wahrung der Interessen des orthodoxen Judentums" angeregt und durchgeführt wurde, hat trotz der Kürze der Zeit einen großen Erfolg gebracht. Es sind bedeutende Beträge eingelaufen und das Komitee war in der Lage, rechtzeitig ziemlich große Quantitäten Mazzot, Wein, Selchfleisch rc. abgehen zu lassen. (Pessach-Aktion der „Agudas- Jisroel") Wie alljährlich hat die „Ägudas- Jisroel" auch heuer eine „Kimcha-depis'cha"- Äktion eingeleitet, die ein sehr gutes Ergebnis gebracht hat. Die „Aguda" war imstande, einen namhaften Betrag aufzubringen und unter bedürftigen würdigen Bale-Batim zur Verteilung zu bringen. (Die jüdischen Kinder in den Kinderheimen.) Die Frage der rituellen Ausspeisung der jüdischen Flüchtlingskinder in den Kinderheimen ist in der Form geregelt worden, daß die Kinder über 12 Jahre in der Ausspeiseanstalt „Einheit" während der Pessachtage Verköstigung finden, für die kleineren Kinder werden in den Kinderheimen rituelle Küchen eingerichtet. Der Verband orthodoxer Rabbiner Galiziens hat die diesbezügliche Aufsicht übernommen. (Derascha.) Se. Ehrwürden Herr Rabbiner Bornch Winter wird am kommenden Sabbath-Hvgadol, den 23. d. M. nachmittags um 3V» Uhr, im Bereins-Bethaus „B'nai Brith", XX., Karajangasse 20, einen Derascha abhalten. Aus dem Militärkommandobefehl Kr. 5g des k. u. k. Militärkommandos in Wien vom y. März Betrifft: Ofterfeiortage für israelitische Soldaten und Kriegsgefangene; Gottesdienste; Urlaube. Das Osterfest (Pessach) für die israelitischen Glaubensangehörigen beginnt Mittwoch, den 27. März um 4 Uhr nachmittags und endet Donnerstag, den 4. April 1918 um 7 Uhr abends. Die ersten zwei Tage. ü. i. vom Mittwoch, den 27. März, 4 Uhr nachmittags bis Freitag, den 29. März. 7 Uhr abends und die letzten zwei Tage, d. i. vom Dienstag, den 2. April, 4 Uhr nachmittags bis Donnorstag, den 4. April) 7 Uhr abends, sind Hauptfeiertage. Die Mannschaft (Kriegsgefangene) ist am Nachmittag des 27., dann am 28. und 29. März und am 3. und 4. April dienstfrei zu belassen. Wo dies aus dienstlichen Rücksichten unbedingt unzulässig erscheint, ist der Mannschaft und den ausgangsfähigen Kranken und landsturmpflichtigen Zivilarbeitern Mittwoch, den 27. und Donnerstag, den 28. März zur Begehung der Sederabende (häusliche Andachten) die Bewilligung zum Ausbleiben über die Retraite zu gewähren. An den Hauptseiertagen, in der Zeit von 5 bis 8 Uhr nachmittags und von 8 bis 12 Uhr vormittags, werden Gottesdienste in allen Bethäusern jener Stationen, wo sich solche befinden, abgehalten werden. Allen Gläubigen ist, soweit es die dienstlichen Verhältnisse gestatten, Gelegenheit zu bieten, diesen Gottesdiensten beiwohnen zu können. In jenen Stationen, wo sich keine Gotteshäuser befinden sowie in den Kriegsgefangenenlagern und Arbeitsstellen außerhalb der Lager ist den Soldaten, bezw. Kriegsgefangenen zu gestatten, sich in einem geeigneten Raume zu gemeinsamen Andachten zu versammeln. Im Sinne des Erlasses des k. u. k. Kriegsminlsteriums, Abt. I. F. Nr. 262 vom 1. März 1918, verlautbart im Militärkommandobefehl Nr. 54 vom 5. März 1918, ist den jüdischen Invaliden und Rekonvaleszenten, wenn ihr Gesundheitszustand es gestattet, sowie der gesunden jüdischen Mannschaft nach Diensteszulässigkeit üder die Zeit des israelitischen Osterfestes Urlaube — für besonders rücksichtswürdige Fälle unter Zubilligung der Kreditierung der Reiseauslagen — zu gewähren, damit sie in der Lage seien, den strengen Osterspeisevorschristen nachzukommen. Zur Orientierung wird bekanntgegeben, baß an den Hauptfeiertagcn sowie am Sabbat das Reisen religionsgesetzlich verboten ist. Dieser Befehl ist den israelitischen Glaubensangehürigen rechtzeitig und zuverlässig bekanntzugeben. Wien. Das k. u. k. Kriegsministerium hat mit Erlaß, Abt. 9, Nr. 2885/18 angeordnel, daß in der Zeit vom 1. Februar 1918 bis 31. Jänner 19-9 folgende Feiertage der jüdischen Mannschaft nach Diensteszulässigkeit sreizuqeben sind: Ostern: 27, März, nachmittag, 28. und 29. März. 3. und 4. April. Offenbarüngstest: 17. und 18. Mai. Neujahrsfest: 7. und 8. September. Versöhnungsfest: 15. September, nachmittag, 16. September. Laubhüttenfest: 21. und 22. September. (Schlußfest): 28. und 29. September. Rundschau. (Rabbinerdeputation beim Kultusminister.) Vorige Woche sprach eine Deputation des Verbandes orthodoxer Rabbiner Galiziens und Per Bukowina beim Kultusminister Dr. v. Owiklinski in Angelegenheit der Gewährung einer staatlichen Gehaltszulage vor. Der Minister empfing die Deputation, bestehend aus den Rabbinern: Katz-Borszczow, Leiter-Trembowla und Spira-Sassow, sehr freundlich, ließ sich eingehend die Verhältnisse schildern und versprach eine Prüfung und möglichste Berücksichtigung der vorgebrachten Wünsche. — Gelegentlich der Behandlung des Kongruagegesetzes im Reichsrate hat Abg. Dr. Straucher eine Resolution eingebracht, in welcher mit Rücksicht auf die bestehende, durch die Kriegsverhältnisse gesteigerte Notlage der meisten israelitischen Kultusgemeinden sowie namentlich im Hinblick daraus, daß ihnen keine Religionsfonds oder ähnliche Dotationen zur Verfügung stehen, die Erlassung gesetzlicher Verfügungen für die Erhaltung der jüdischen Kultusgemeinden, ihrer religiösen Einrichtungen und Anstalten sowie eine ausreichende Sorge für ihre Funktionäre verlangt und bis zur entsprechenden administrativen Regelung die Zuwendung von staatlichen Dotationen gefordert wird. (Zionistisch e Fordernngen in Oesterreich.) Wiener Blätter melden: Ministerpräsident Dr. v. Seidler empfing im Dezember v. I. die Vertreter der national organisierten Judenschaft Oesterreichs, die Herren Abg. Dr. Straucher, Adolf Stand und Staatsbahnrat Robert Stricker, zu längerer politischer Besprechung. Diese wurde Dienstag den 12. d. und Freitag fortgesetzt. An der Freitagbesprechnng nahm auch der Minister des Innern Graf Toggenburg teil. Die Sprecher der Jüdisch-nationalen nahmen Gelegenheit, der Regierung die nachstehenden Forderungen zu unterbreiten und zu begründen: 1. Anerkennung der jüdischen Nationalität und Gewährleistung des freien Bekenntnisses dazu; Konstituierung der jüdischen Nation durch Schaffung eines Reichsverbandes. 2. Anerkennung des Rechtes auf Erziehung der Jugend. 3. Vertretung der Juden entsprechend ihrer Zahl und Steuerleistung im Reichsrate und in allen Vertretnnaskörpern durch Bildung von jüdischen Wahlkurien und Einführung des Proportionalsystems. 4. Vertretung der Juden im Rate der Krone und in den Ministerien, Einrichtung von jüdischen Referaten bei allen (Forschung auf Seite 7.)