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Jüdische Korrespondenz · 1918-03-14 · 9 (14.3.1918) · page 3

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
4 (1918)
Issue
9 (14.3.1918)
Date
1918-03-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 9 Jüdische Korrespondenz. Seite 3 hard Hofbauer von der Tuchlauben haben sie doch sicherlich nicht zur Vorkonferenz geladen, sonst müßten ja alle Modewarenhändler eingeladen worden sein. Ich betrachte mich hier als Vertreter der Orthodoxie und kann als solcher nicht mittun. Wenn die angestrebte nationale Kurie allgemein-politischen Zwecken dienen soll, so sprechen dagegen viele wichtige Momente und die Sache kann nicht so im Handumdrehen erledigt werden. Handelt es sich um inner-jüdische Angelegenheiten, so kann ich erst recht den Einberufern nnd ihren Freunden, deren Standpunkt in religiösen Fragen bekannt ist, die Kompetenz nicht zuerkennen, darüber entscheiden zu wollen. Charakteristisch war hiebei die Bemerkung eines Rabbiners: Also mich will man auch nicht als orthodox anerkennen?! — Der Herr Rabbiner scheint hiebei vergessen zu haben, daß ein Mitglied der „Bae-Brith", deren Standpunkt zur Religion hinlänglich bekannt ist, der Orthodoxie nicht zugezählt werden kann. Die Einberufer der Konferenz mußten tvohl jeden weiteren Versuch, die Widerstrebenden umzustimmen, anfgeben nnd sich damit begnügen, ein vorbereitendes Arbeitskomitee aus den eigenen Reihen einzusetzen. Was nun weiter geschehen wird, bleibt abzumarten. Eines kann aber schon heute betont und konstatiert werden: Ein Kongreß, der ans dieser Basis zustandekommen sollte, wird keineswegs als allgemein-jüdische Veranstaltung gelten können. Die Kongreßidee hat manches für sich und gerade deswegen ist es jammerschade, daß die Sache derart eingesädelt wird, daß der gewünschte Effekt im vorhinein in Frage gestellt ist. Ein allgemein-jüdischer Kongreß muß anders arrangiert und veranstaltet werden. Will man die Gesamtheit vereinigen, darf man nicht einseitige Ausschließungen vornehmen und die anderen Kreise vor vollendete Tatsachen stellen wollen. Die Angelegenheit muß zunächst der breiten Oeffentlichkeit zur Erörterung überlassen und die Festsetzung des Programmes muß breiteren Kreisen zugewiesen werden. Sonst ist es eine einseitige Parteivera n st altung — aber kein allgemein-jüdischer Kongreß. Kohelet. Die nationale Autonomie und das gesetzestreue Judentum. (Lchlug aus Nr. 8.) Die weitere Entwicklung kann dann unter Umständen — und zwar dann mit größerer logischer Folgerichtigkeit als in der angeblich doch einheitlichen Konfession — die Spaltung der einheitlichen nationalen Autonomie in zwei bekenntnismüßig geschiedenen Gruppen bringe», damit jede derselben die ihrem Ideal entsprechende jüdische Kultur — Kultus, öffentlichen Unterricht, Volksbildung — ohne Gewissensdruck durch eigene Institutionen aufzubauen vermag. Es wäre sicherlich des Schweißes der Edlen wert, diese wenig verlockende Perspektive zweier jüdischer Konfessionen durch eine der tausendjährigen jüdischen Wahrheit entsprechende Gestaltung der „Autonomie", dort wo für diese letztere die Vorbedingungen überhaupt gegeben sind, zu vermeiden. Ergibt sich aus unseren Ausführungen erneut, daß die Frage der^ nationalen oder konfessionellen Autonomie für uns an sich keine Prinzipienfrage ist, so bedarf die rein politische Seite des Problems erst recht einer gesonderten Würdigung. Will man die politischen Wirkungen der nationalen Autonomie auf das innere und äußere Geschick der Juden ermessen, so hängt das Ergebnis natürlich von der mutmaßlichen Richtung der leitenden wtaatsgedanken nach dem Kriege ab. Darf man annehmen, daß die angenblicklich siegreiche demokratisch-sozialistische Politik für den Aufbau der Staaten maßgebend bleiben wird, daß der demokratische Sozialismus, nachdem er sich mit der siegreichen Vorherrschaft des Nationalitätsgedankcns abgefunden, alle Kulturstaaten mehr oder minder durchdringen, insbesondere aber die neuen Staatsgebilde im Osten bestimmend beeinflussen wird, dann sprechen auch vom Standpunkte der jüdisch-religiösen Interessen getvichtige Momente für die nationale Autonoinie. Die „Nation" hat in den Augen der modernen. Demokratie nun einmal einen größeren Grad von Heiligkeit als die „Konfession"; was im Namen der nationalen Selbstbestimmung gefordert tvird, erscheint politisch diskutabler als der Anspruch einer aus grauer Vorzeit herüberragenden kirchlichen Gemeinschaft auf Sondergesetzgebung im bürgerlichen, im wirtschaftlichen Leben (Sabbatruhe — Sonntagsruhe). Und die nationale Schule kann ihre Forderung nach dreißig Wochenstunden „nationaler Sprache und Kultur" formell leichter und bequemer vertreten, als die konfessionelle schule ein Unterrichtsprogramm mit dreißig Stunden „Religionsunterricht". Für die Juden des Ostens (mittelbar auch für das Judentum des Westens) ist aber die Ausrechterhaltung des schulmäßigen „Wehogithua bau", die Reservierung von drei Viertel der Unterrichtszeit fürs Thoralernen geradezu eine Existenzfrage, so daß es im Verhältnis zu dem Ernst der Forderung selbst an sich gleichgültig scheint, unter welcher Firma sie verwirklicht tvird. Freilich verstehen heute die religionslosen „nationalen" Führer unter nationaler Kultur nicht die jüdische Nationalkultur der Thora, sondern eine Kopie des europäischen Kulturbegriffes in hebräischjiddischer Vermummung; allein nichts zwingt ja die wahrhaft nrnationale jüdische Masse und ihre rabbinischen Führer dazu, sich zu der staatsrechtlichen Form der Nationalkultur auch ihren Inhalt von außen aufdrüngen zu lassen. Für sie darf diese nationale Form nichts anderes sein als ein zweckmäßig scheinendes neues Gesäß für den alten Wein der Thora. Noch ein anderes, äußeres Moment spricht für die nationale Autonomie in solchen Ländern, in denen die Juden neben mehreren sich befehdenden Nationalitäten wohnen müssen. Sowenig dort die Konfession das einzige Prinzip der Organisation für die Juden ist, sind sie gezwungen, sich politisch, .insbesondere bei Wahlen für die eine oder die andere der anerkannten Nationalitäten zu entscheiden. Selbst wenn die Nationalität, für welche der Jude optiert, die herrschende, mindestens die Mehrheits-Nation ist, wird er dadurch unfehlbar der Rache der anderen Nationalitäten ausgeliefert. Die Erlebnisse der Juden in Böhmen sind dafür ein sprechender Beweis. Bilden die Juden jedoch eine staatsrechtlich anerkannte eigene Nationalität, so ist dieses Moment zwar nicht — wie die Vertreter der Autonomie oft übertreibend behaupten — ganz ausgeschaltet, aber doch wesentlich gemildert. Der „Kämpf um die jüdische Stimme", der Anspruch auf die jüdische Vasallentreue wird dann aus der drangvollen Hitze des Wahlkampfes ins Parlament verlegt. Daß der Jude in der jüdischen Kurie wählt, kann ihm dann vom Volke nicht mehr zwn Vorivurf gemacht werden — erst in den gesetzgebenden Körperschaften wird die jüdische Vertretung ihr Stimmrecht für die eine oder andere Gruppe in die Wagschale zu werfen haben, tvobei immer noch die Möglichkeit einer natürlichen Teilung der jüdischen Fraktion nach Weltanschauung und Wirtschastsinteressen und bannt einer Ablenkung des konzentrierten Judenhasses gegeben bleibt. Es erhellt ans diesen Darlegungen ohne weiteres, daß bei der Forderung der nationalen Autonomie für die Inden zwei Voraussetzungen mitspielen, die strittig sind. Wie die Welt nämlich am Schlüsse des Krieges aussehen wird, ist keinestvegs sicher — und nun gar die russische Welt in ihrem gährenden Chaos birgt unbegrenzte Möglichkeiten nach rechts und links, nach der Seite der Reaktion und des Radikalismus in sich. Für große Länder, luie z. B. Pole» ist die Herrschaft einer konfessionslosen sozialistischen Demokratie so gut wie aussichtslos, so daß die Grundvoraussetzung für die Zweckmäßigkeit der nationalen Autononue vom Standpunkt des jüdisch-religiösen Interesses hier ebenso sicher wegsällt wie sie nach der derzeitigen Lage — für andere Länder besteht. Allein auch für diese Länder muß immer wieder betont werden, daß die „nationale Autonomie" für die überlieferte jüdische Weltanschauung kein absoluter iLelbstmert ist, der mit Aufopferung der individuellen und Volks- Existenz erstritten werden müßte oder dürfte. Es gilt vielmehr überall, in friedlicher Verhandlung mit den Völkern des Staatswesens die jüdischen Forderungen auf staatsrechtlichem Gebiete zu vertreten und sick vor dem gefährlichen, lediglich aus dem Nachahmungstrieb entstandenen Wahn zu hüten, daß die Entfesselung des nationalen Chauvinismus auch für die jüdischen Minoritäten eine taugliche Waffe im Kamps ums Dasein sei. Sind die jüdischen Massen einmal von dem irrigen Glauben ersaßt, daß sie nach der Weise der Völker durch lautes Schreie», durch Anwendung von Machtmitteln und Pochen auf j ihre verfassungsmäßig gesicherte nationale Autonomie, ihre Ansprüche dnrchzusetzen vermöchten, so können sich die lebensgefährlichsten Konstellationen auch im Nationalitätenstaate für sie ergeben. Eine Koalition selbst einander feindlicher Nationalitäten gegen die Juden ist dann durchaus nicht außerhalb des Bereiches der Möglichkeit — ganz abgesehen davon, daß ja die vollendetste Autonomie auf kulturellem Gebiet keinen Schutz gegen eine von Haß nnd^ nationaler Kampfpolitik geleitete Wirtschafts-Gesetzgebung antijüdischer Mehrheiten gemährt. Wir resümieren: Die „nationale Autonomie" für die Juden darf nur auf dem Wege friedlicher Verständigung erlangt, nimmermehr im politischen Kämpfe mit seinen ins Weite hinauswirkenden Folgen erstritten werden.

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