Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 8 (7.3.1918)
- Date
- 1918-03-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Jüdische Korrespondenz. Nr. 8 überholt, sie standen bereits mit 1897 Hörern nn erster Stelle unter allen Konfessionen. Die Katholiken blieben mit 1700 Hörern zurück. Dieses erschreckende Verhältnis hat sich seither nicht erheblich gebessert. Im Wintersemester 1910/17 zählte die Wiener Universität 1851 katholische, 1884 jüdische Hörer: nänilich an der juridischen Fakultät 571 Katholiken, 471 Inden; an der philosophischen 774 Katholiken, 657 Inden, an der medizinischen .416 Katholiken, 784 Inden. Dazu kommt noch die Zahl der theologischen Hörer. Im Sommersemester 1916 17 waren 1582 Katholiken und 1588 jüdische Hörer inskribiert. Würde man nur die weltlichen Fakultäten in Betracht ziehen, indem man die 170 bis 190 katholischen Theologen in der Gegenüberstellung nicht mitrechnet, so stellt sich die Minorität, in die das arische Stndenlentuni an den weltlichen Fakultäten geraten ist,. noch deutlicher heraus. An der juridischen Fakultät war das Verhältnis 462:491, au der medizinischen 280: 645, au der philosophischen 670: 544. Pikant ist, daß an der Wiener deutschen Universität nicht weniger als 266 Hörer als mit jüdischer Muttersprache gemeldet erschienen, nämlich: 59 Juristen, 147 Mediziner und 60 Philosophen. Das weitaus größte Kontingent der Juden stellte Galizien, das fast ebensoviele Hörer an der Wiener Universität hat 1904) wie Niedervsterreich (1147), obwohl die Krakauer und Lemberger Universität seit langer Zeit einen völlig ungestörten Stndienbetrieb haben. An der stistnngsmäßig katholischen Universität Wien sind gegentvärtig die Inden unter alle» Konfessionen am stärksten vertreten. Die Mehrheit unseres akademischen Nachwuchses ist jüdisch. Was das für die christlichen Nationen Oesterreichs, unsere Kultur, unsere öffentliche Moral bedeutet, das hat im Kriege jeder einfache Mann beurteilen gelernt." Die „Reichspost" vergißt aber hinzuzufügen, daß die Czernowitzer Universität noch immer geschlossen ist und daß auch die Lemberger infolge der Kriegsverhältnisse nicht normal funktioniert. Uebrigens möge man in der Strozzigasse beruhigt sein; der Kultur und der Moral drohen keine Gefahren. Vom jüdisch-wirtschaftlichen nnd auch vom religiösen Gesichtspunkte ist dieser Andrang der Juden zu den freien Berufen keineswegs erfreulich. Wir würden es gerne sehen, wenn es nicht so sein müßte.. . Aus dem Militärkommando-Befehl!lr. jö vom 23. Februar 1918. Betriff!: Rituells Osterkoft für israelitische Mannschaft. Kranke und Kriegsgefangene. Das israelitische Ostersest beginnt am 27. März 1918 mittags und endet am 4. April 1918 abends. Während dieser Zeit ist den Soldaten israelitischen Glaubens die rituelle Osterkos! zu verabreichen. Im allgemeinen gelte» hiefür die Bestimmungen des Erlasses des k. n. k. Kriegsministeriums, Abt. 12, Nr. 130.008 16 vom SO. Jänner 1918. Im besonderen wird verfugt: A. Hinsichtlich der Beschaffung der O st e r b r o t e: Sämtliche Truppen, Behörden und Anstalten der Garnison Wien sowie die Stationskommandos (Kriegsgefangenen-Lager) außerhalb Wiens, welche in Verfolg der I. Nr. 9265 3549 L.-G. vom 8. Februar 1916, verlautbart im Militärkommandobefehl Nr. 33 vom 8. Februar 1918, die Meldung, betreffend die Anzahl der auf Oitcrbrote reflektierenden israelitischen Mannschattspersonen und Kriegsgefangenen, erstattet haben, werden die Osterbrote gegen Erlag des Brotrclutums für die neun Tage bei oer iiraclitiicheii Kultusgenreinde Wien im Handeinkaufe zu besorgen haben. H. H insi ch t l i ch der Herstellung der O st e r k o st: >. In allen jenen Stationen, in welchen sich Kultusgenieinden befinden, kann die Ausspeisung durch diese im Wege der Vereinbarung mit dem Militär - Stationskommando gegen Entrichtung einer Vergütung in der Höhe des täglichen Menagegcldes besorgt werden. Das Zutragen der ritiull znbereiteten Kost von der Kuliusgemeinde in die militärischen Unterkünfte wird nur dann gestattet, wenn die Kost in Speifctraggeräten in der Grütze für mehr als zehn Portionen — für deren Beschaffung jedoch unbedingt die jüdischen Kultusgemeindeu aurzukommeu hätten — in die militärischen Objekte erfolgt. Das Zutragen der Kost hat in dieseni Falle in militärischer Ordnung, unter Führung eines Unteroffiziers, zu erfolgen. Das Abholen der Kost mit Menageschaien ivird nicht gestattet. Der Unterabteilungskonimandant (Stellvertreter), dann die Vorgesetzten Kommandanten haben sich im Sinne des Dicnstreglements, I. Teil, Punkt 238, fallweise davon zu überzeugen, üatz die hergesteltte Kost auch in Güte und Menge dem Monagegclde entspricht. II. Iti jenen Stationen, in ivelchcn sich zwar Kultusgemeinden befinden, der Vorgatig nach Punkt I aber undurchführbar ist, mutz a) wenn sich in der Station zumindest 100 (hundert) ans rituelle Kost reflektierende jüdische Glaubensangehörige befinden, die rituelle Verköstigung in eigener Regie durchgeführt werden; i>) wenn die Zahl eine geringere ist, kann entweder in gleicher Weise vorgegattge» werden oder es ist der Mannschaft das Menagegcid vor Beginn des Festes für die neun Tage des Festes auszubezahlen. Erfolgt die Verköstigung in eigener Regie, daun ist das rituell geschlachtete Fleisch im Handeinkauf seitens des betreffenden Kommandos bei der nächitgelegenen Kuktusgeineiude zu besorgeu. Das Abkochen der Menage erfolgt diesfalls in einer eigens hiefür gewählten Küche durch strenggläubige jüdische Soldaten. In den Stationen äutzerhalb Wiens wird es sich empfehlen, die jüdische Mannschaft der ganzen Garnison zu vereinen nnd an eine einzige Küche in dem betreffenden Garnifonsorte zu vereinen. Im nachstehenden folgt eine Anleitung zur Einrichtung einer rituellen Osterküche: 1. Statt Brot sind ungesäuerte Brote (Mazzoth) zu verabreichen. 2. Entweder sind neue Kessel, Blechgefchirre und Eßbestecke zu verwenden oder die gebrauchten für diese» Zweck durch heitzes Wasser mit Glühstein brauchbar zu machen. 3. Brot und alles, was Gärung hervorbringt, darf in der Küche nicht vorhanden' sein. 4. Das rituell geschlachtete Fleisch ist nach den allgemein bekannten Speisegesctzen zuzubcreiten. (Einwässern und Aussalzen.) 5. Als Gemüse mären vornehmlich Kartoffeln und Rüben (Wruken) zu verwenden, aber auch jede Art von Hnlienfrüchten ist mit Rücksicht auf die Schwere der Zeit in diesem Jahre zulässig. 6. Alle anderen Speiscvorschriften, die bei jedem gläubigen Juden als bekannt vorauszusetzen sind, wie Sonderung der Milch- und Fleischspeisen, find an diesen neun Tagen besonders strenge zu beobachten. Etwa sonst noch wissenswerte Daten können bei der israelitischen Militärseelsorge (Wien, Brünn, St. Pölten) direkt eingehoit werden. III. In der Garnison Wien ist allen Mannschastspersonen sowie den ausgangsfähigenKranken, die auf rituelle Kost Anspruch erheben, für die neun Tage deS Osterfestes, wenn die Verkösügung beim Truppenkörper (Sanitätsanstalt) nicht in der im Punkte II a anbesohlenen Weise durchgeführt werden kann, das Menagegeld zur Selbstverköstigung am Beginne des Festes auszubezahlen. Den bettlägerigen Kranken ist das Menagegeld nicht auszubezahlen. Ihre Verköstigung hat, wenn die rituelle Kost nicht in eigener Regie durchgeführt wird, durch die Volksspeisehalle „Einheit", Wien, 2. Bezirk, Malzgasse 12, mit welcher die Spitalskommandos das Einvernehmen direkt und sogleich zu vstegen haben, zu erfolgen. Der gleiche Vorgang wie bei den bettlägerigen Kranken ist bezüglich der Kriegsgefangenen in der Garnison Wien zu beobachten. IV. In den Kriegsgerangenenlagern (für Kriegsgefangene und Wachmannschaften) ist der im Punkt Ha vorgezeichnete Vorgang cinzuhalten. Durch Verabreichung der rituellen Kost dürfen Mehrauslagcn »ich: erwachsen. Für die Kriegsgefangenenlager jedoch wird ausnahmsweise geliatti't, das; die Kriegsgefangenen wahrend der Feiertage aus vor für die Wachmannschaft israelitischen Glaubens zu errichtenden Osterküche verköstigt werden. _ Rundschau. (Mazzoth für die jüdischen Kriegsgefangenen in Italien.) Einem Ersuchen des Vereines zur Wahrung der Interesse» des orthodoxen Judentums Fvlge leistend, hat die k. n. k. Heeresverivaltnng für die jüdischen Kriegsgefangenen in Italien 1500 Kilogramm Pessachmehl für Mazzoth bewilligt. Die Mazzoth werden durch den „Roten Mögen David" in der Schweiz in den italienischen Gefangenenlagern zur Verteilung gelangen. (Die Flüchtlingskinder in den Kinderheimen.) Der Verband der orthodoxen Rabbiner Galiziens und der Bukowina hat sich an das k. k. Ministerium für soziale Fürsorge mit einer Eingabe gewendet, in welcher darauf verwiesen lutrb, daß sich, eine große Anzahl jüdischer Flüchtlingskinder in den diversen Kinderheimen befindet, für deren rituelle Ausspeisung nicht entsprechend gesorgt wird. Der Verband erbittet, ihn mit der Einrichtung ritueller Küchen und Beaufsichtigung derselben in denjenigen Kinderheimen, in welchen sich jüdische Flüchtlingskinder befinden, zu betrauen. Eventuelle Mehrkosten werden seitens des Verbandes gedeckt. (Für die Juden in Rumänien.) Tie Landesorganisation „Agudas Jisroel" und der Verband der orthodoxen Rabbiner Galiziens und der Bukowina haben an den Grafen Czernin Telegramme übermittelt, in welchen sie dringend bitten, gelegentlich der Friedensverhandlungen mit Rumänien sich der dortigen Juden anzunehmen und deren restlose Gleichberechtigung durchzusetzen. (Judenverfolgungen inRnmäuien.) Nach der rumänischen Zeitung „Lupta" haben die Verfolgungen der Juden in Rumänien noch immer nicht nachgelassen. Der Polizeidirektor der moldauischen Stadt Vaslui läßt die jüdische Bevölkerung dieser Ortschaft wochenlang ohne Lebensmittelkarten, verbietet die Zuteilung von elektrischem Licht — die einzige noch vorhandene Beleuchtungsart — an die Synagogen und verweigert den Juden den vorgeschriebenen Personalausweis, damit sie nicht ins Ausland reisen. Die amerikanische Hilfskommission, die dort Gelder an die jüdische Bevölkerung verteilen wollte, wurde verhindert, die Tätigkeit auszuüben. (Jubiläum des Zentralvereius deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens.) Aus Anlaß seines 25 jährigen Bestehens hielt der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens eine Festversammlung ab. Der große Festsaal war bis auf den letzten Platz von Teilnehmern und Ehrengästen gefüllt. Für den Staats- (Fortsetzung auf Seite 6.)