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Jüdische Korrespondenz · 1917-11-15 · 34 (15.11.1917) · page 3

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
3 (1917)
Issue
34 (15.11.1917)
Date
1917-11-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 34 Jüdische Korrespondenz. Seite 3 bringen und erklären, daß diese Nachrichten ihnen die Ruhe rauben, ihre Wicht dem Vaterlande und der Republik gegenüber zu erfüllen. Am 14./27. September wurde die Frage im Direktorium der Provisorischen Regierung unter dem Vorsitz Kerenskis behandelt. Der Minister des Inneren M. N. Nikitin berichtete über die traurigen Vorfälle in Kiew, Tambow und anderen Städten und stellte fest, daß all diese Ursachen, die auf Grund der Nahrungsmittelteuerung entstanden, allmählich den ausgesprochenen Charakter einer für die Juden, die Intelligenz und die Bourgeoisie gefährlichen Bewegung angenommen haben. Kerenski trat für die Anwendung äußerster Mittel zur Unterdrückung dieser anarchischen, die Errungenschaften der Revolution gefährdenden Ausschreitungen ein. Organisation der Lultnsgemeinden in Galizien. Aus Lemberg wird gemeldet: Am 6. November hat hier die bereits für einen früheren Zeitpunkt einberufene, jedoch wieder vertagte Konferenz der galizischen Kultusgemeinden stattgefunden. An der Konferenz beteiligten sich Delegierte vieler Kultusgemeinden und die Beratungen gestalteten sich zeitweise sehr lebhaft. Nachdem der Leiter der Lemberger Kultusgemeinde, Dr. Parnes, die Versammelten begrüßt hat, referierte Direktor Feldstein über die Notwendigkeit, einen galizischen Gemeindebund ins Leben zu rufen. Diese Organisation soll den Zweck verfolgen, die Interessen der Juden Galiziens zu wahren. Die Gründung derselben ist gegenwärtig um so notwendiger, als viele aktuelle Fragen ihrer Lösung harren, welche auch die jüdischen Interessen tangieren, beispielsweise die Wiederaufbaufrage rc., und die eine energische Vertretung und Wahrung erfordern. Im Namen der Lemberger Kultusgemeinde legte Kultusbeirat Dr. Waffer den Antrag vor, einen Bund der 30 größeren Kultusgemeinden, analog des allgemeinen Bundes der 30 Städte, zu bilden. Dieser Vorschlag wurde jedoch im Laufe der Diskussion bekämpft, da man die kleineren Gemeinden nicht beiseite lassen darf. Schließlich wurde beschlossen, dem zu gründenden Gemeindebunde den Charakter eines freien Bundes ohne Zugehörigkeitszwang zu geben. Es wurde auch der Wahlmodus und die Zahl der Vertreter seitens der größeren und kleineren Gemeinden festgesetzt. Lemberg und Krakau sollen je 5 Vertreter wählen, die 30 größeren Städte zu je 2 Vertreter, die kleineren Gemeinden je 1, die Rabbiner Lembergs und Krakaus je 1 orthodoxer und fortschrittlicher Richtung, die Rabbiner der übrigen Gemeinden entsenden aus ihrer Mitte 3 Vertreter. Der Jahresbeitrag per Gemeinde ist mit X 150 festgesetzt worden. Die Verhandlungen waren vertraulich und es können die Details derselben nicht mitgeteilt werden. Es ist wahrlich höchste Zeit, den Plan eines Gemeindebundes in Galizien zu realisieren, nachdem sich dem allgemein österreichischen Gemeindebunde viäfache Schwierigkeiten in den Weg stellen. Die Initiatoren der Konferenz mögen dafür sorgen, die Sache so rasch als möglich zu verwirklichen. W-n. Sabbath- und Feiertagsruhe für die Mischen Lriegshilfsdiensttristenden. lieber Jnitiattve der „Agudas Jisroel" haben die in Wien weilenden orthodoxen Rabbiner aus Galizien und der Bukowina anläßlich der neuen Einberufungen zum Kriegshilfsdienste an das k. k. Ministerium für Landesverteidigung folgende Eingabe gerichtet: Euere Exzellenz! In treuer Erfüllung der Pflichten gegen Gott und die heilige Religion ist Se. k. u. k. Apostolische Majestät allen Völkern des Kaiserreiches ein leuchtendes Vorbild. Religion verleiht dem Bekenner Mut und Stärke im Kampf, Ausdauer in der Not und Trost im Leiden; Religion ist aber auch die stärkste Säule der gesellschaftlichen Ordnung, der staatlichen Autorität und Schutz gegen alle Versuche staatsfeindlicher Parteien. Wird jedoch der gläubige Mensch gezwungen, die Gebote seiner Religion zu verletzen, so befindet er sich in einer Gewissensnot und in einem Seelenkampf, dem er mit allen Mitteln zu entziehen sich verpflichtet erachtet. Es entspricht daher der hohen Weisheit, die Bürger eines Staates solchen religiösen Gewissenskonflikten nach Möglichkeit nicht auszusetzen und ihnen die Erfüllung der Pflichten gegen Gott und Religion zu erleichtern. Mit Hinweis auf das erleuchtete beispielsvolle Verhalten Sr. Majestät Kaiser Karl I., das dazu angetan ist, die religiöse Gesinnung der gesamten Bevölkerung zu fördern, stellen die ergebenst Unterzeichneten Rabbiner Galiziens und der Bukowina an Euer Exzellenz die geziemende Bitte anläßlich der Einberufungen zur Kriegshilfsdienstleistung um gütige Rücksichtnahme auf die religiösen Bedürfnisse der religionstreuen Bekenner des Judentums. Auch das k. u. k. Militärkommando hat in voller Würdigung der staatserhaltenden Gesinnung der glaubenstreuen Judenschaft die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Juden mit Militärkommandobefehl Nr. 211 vom 11. September 1917, ad Erlaß des k. u. k. K.-M., Abt. 10, Nr. 207, vom 28. August 1917, anbefohlen: „Den in Arbeiterkompagnien, Werkstätten und Anstalten diensttuenden Juden orthodoxen Glaubens ist die Einhaltung der Ruhe am Sabbath und jüdischen Festtagen durch entsprechende Arbeitseinteilung und entsprechend stärkere Verwendung derselben an Sonn- und nicht jüdischen Feiertagen zu ermöglichen und denselben, soweit es nach ihrer Zahl und der zur Verfügung stehenden Einrichtungen möglich ist, eine rituelle Verköstigung zu gewähren. Zur Orientierung wird bekanntgegeben, daß der Sabbath und die jüdischen Festtage mit dem Eintritt der Dunkelheit am Vortage beginnen und mit dem Eintritt der Dunkelheit am Sabbath und am Schlüsse des jüdischen Feiertages enden. „Das Militärkommando hat in Ergänzung des Befehles vom 11. September 1917 im Befehl vom 19. September 1917 folgendes verlautbart: „Zur Vermeidung jedweden Mißverständnisses wird bckanntgegeben, daß nicht nur an den Samstagen und an den Feiertagen, sondern auch in der Nacht vom Freitag auf den SanEtag, beziehungsweise in der dem Feiertage vorangehenden Nacht, sowie in der zwischen zwei Festtagen religionsgesetzlich jede Arbeit verboten ist." Außer Samstagen sind es folgende Feiertage, an denen religionsgesetzlich die Arbeit zu unterbleiben hat: 1. Die zwei ersten und die zwei letzten Tage des Pessach (Osterfestes). 2. Die zwei Tage des Offenbarungsfestes (Pfingsten). 3. Die zwei Tage des Neujahrsfestes. 4. Das Versöhnungsfest. 5. Die ersten zwei Tage und die letzten Tage des Laubhüttenfestes (Schlußfest und Freudenfest der Thora)." Mit Rücksicht darauf, daß die Heranziehung zur Kriegshilfsdienstleistung breite Massen des religionstreuen jüdischen Volkes berührt, fühlen sich die Unterzeichneten gedrängt, Euer Exzellenz die ergebene Bitte zu unterbreiten, daß eine gleiche Verordnung wie im umstehenden Erlasse für das k. u. k. Militär sowohl für jene Juden, die zu Kanzleidiensten, als auch für die Arbeiterformationen u. dgl. herangezogen werden, vom hohen Ministerium herausgegeben und zugleich allen unterstehenden Behörden und leitenden Amtsorganen zur genauen Befolgung intimiert werde. In der Zuversicht auf eine Stattgebung dieser unserer ergebenen und gesetzlich begründeten Bitte, zeichnen wir Rabbiner Galiziens und der Bukowina mit ausgezeichneter Hochachtung: (Folgen die Unterschriften) Wien, 6. November 1917. Dir Neutralität in -er Lide!.* Von M. Sahlberg (Basel). Da man während dieser Kriegsjahre außer vom Kampfe, auch viel von „Neutralität" liest, und gerade letzteres Kapitel das außenstehende Publikum naturgemäß fast mehr interessieren dürste, als die Ereignffse auf den Schlachtfeldern, so wollen wir auf dem neutralen Boden des „Jahrbuches" etwas über Neutralität berichten, und zwar wollen wir uns der alten Geschichte unseres Volkes zuwenden und Nachweisen, daß die Neuttalität ein Begriff ist, der sich schon in der Bibel findet. * Aus dem „Jüdischen Jahrbuche für die Schweiz" 5678. Ja, verehrte Leser, die Euch liebgewordene Neutralität haben unsere Alten schon gekannt und sie bildete geradezu den Inbegriff aller politischen Vernunft unserer Propheten während der letzten zwei Jahrhunderte vor der Zerstörung des ersten Tempels. Zum richtigen Verständnis dieser prophetischen Neutralität möchte ich Ihnen ins Gedächtnis' zurückrufen, daß in genannter Zeitepoche die politische Lage Palästinas ungefähr folgende war: Sowohl im fernen Nord-Osten wie im Süd- Westen gab es eine Großmacht, welche die ganze damalige Welt zu beherrschen beanspruchte. Im fernen Nord-Osten war es Assyrien (später Babylonien), im Lüd-Westen war es Aegypten. Bon beiden Seiten drohte ständig Gefahr für die zwei kleinen Judenstaaten, das Zehnstammereich Israel und das Zweistämmereich Juda. Kein Wunder also, daß das Sinnen der Diplomaten in Samaria und Jerusalem ganz darauf ausging, das Staatsschiff vor einem Zusammenstoß mit einem der großen Nachbarn zu schützen. Je nach Veranlagung, politischer Einsicht, Sympathie und Antipathie erhckffte man alles Glück von einem näheren Anschluß an den Norden oder an den Süden, und hieraus ergaben sich Bündnis- Verhandlungen nach außen und Zwietracht nach innen, denn es bildeten sich eine pro-ägyptische und eine pro-assyrische Partei. Es ist selbst zeitweise so weit gekommen, daß seitens der Pro-Aegypter eine Revolution gegen den jüdischen König drohte, als dieser sich mit Assyrien verbinden wollte. Nur wenige im Lande lehnten grundsätzlich jedes Bündnis ab; aber wenngleich sie an Zahl gering waren und das Verhängnis nicht abzulvendcn vermochten, ihrer Bedeutung nach überragen sie alle ihre zeitgenössischen Gegner ins Ungemcssene. Ewigkeitswerte haben sie geschaffen. Es waren dies die Propheten. Mit ihrem prophetischen Auge durchschauten sie Gegenwart und Zukunft, und sie erkannten im voraus, daß der Staat an seinen Bundesgenossen zugrunde gehen würde. Aber nicht etwa lediglich aus politischem Scharfblick und im Bewußtsein des aus den Bündnissen erwachsenden politischen Unheils lehnten sie die Annäherungsversuche zu Assyrien, sowie diejenigen an Aegypten ab, sondern auch aus fpeziell religiösen Erwägungen. Für die Propheten war es klar, daß das Bestehen des jüdischen Staates nicht von den Launen des auswärtigen Feindes abhängig war, sondenr einzig und allein auf der Treue zum Sinai-Bündnis beruhte. Befolgte das Volk die Thoragesetze, klammerte es sich an sein Bündnis mit Goth fo würde weder Assyrien, Babylonien, Aegypten oder sonst welche menschliche Macht den jüdischen Staat zertrümmern können. Immer wieder würde die rettende Hand Gottes das Unglück abwenden, wenn das Volk auf den Ewigen vertrauen würde. „Denn so spricht der Herr, der Ewige, der Heilige Israels: Durch Rückkehr und Ruhe wäre Euch geholfen, in Stille und Vertrauen bestände Eure Stärke, aber Ihr wollt nicht." (I e s a i a 30, 15.) Ging Israel jedoch anderen Göttern nach, so würde keine Menschenmacht imstande sein, das Verhängnis abzuwenden. Das Suchen nach Bundesgenossen gilt schon an sich als ein Mangel an Gottvertrauen: „Weh denen, die nach Ägypten hinabziehen um Hilfe, auf Roste sich stützen, auf Wagen vertrauen, weil diese zahlreich, aus Reiter, weil sie stark sind: aber nicht schauen aus den Heiligen Israels, und den Ewigen suchen sie nicht. Doch auch Er ist weise, bringt Unheil und nimmt sein Wort nicht zurück: Er erhebt sich wider das Haus der Frevler und wider die Hilfe der Uebeltäter. Ist doch Aegypten nur Mensch und nicht Gott und ihre Rosse Fleisch und nicht Geist, aber der Ewige streckt seine Hand aus, da strauchelt der Helfer und stürzt der Geholfene, und alle zusammen gehen unter." (Jesaia 31, 1—3.) „Also spricht der Ewige: Verflucht der Mann, der auf den Menschen vertraut, der Fleisch zu seiner Stütze macht und besten Herz vom Ewigen weicht." (Jeremia 17, 5.) „Gesegnet der Mann, der auf den Ewigen vertraut und besten Vertrauen der Ewige ist." (Jeremia 17, 7.) Israel ist sich jedoch konsequent geblieben. Es hat auf die Propheten nicht gehört, weder wenn

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