Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 3 (1917)
- Issue
- 21 (12.7.1917)
- Date
- 1917-07-12
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Jüdische Korrespondenz. Nr. 21 Türkei in der politischen Konstellation, in der sie heute steht, so scheint mir die Möglichkeit einer systematischen und ruhigen Realisierung der palästinensischen Wünsche des jüdischen Volkes unter dem Banner der Türkei und aus der Grundlage vollkommener Loyalität der jüdischen Bürger des türkischen Staates vorhanden zu sein. Eine Iudenstatikitr. In der Reichsratssitzung vom 23. Juni haben die Abgeordneten Dr. BanaS und Genossen einen Antrag behufs Vornahme einer nach Kronländern und Konfessionen zu ordnenden Statistik hinsichtlich der folgenden Dinge eingebracht: 1. Zahl der im Kriege Gefallenen, 2. Zahl der Verwundeten, 3. der Vermißten, 4. der Invaliden, 5. Zahl der gegenwärtig in den Lazaretten und Rekonvaleszentcnheimen sich Befindlichen, 6. der gegenwärtig unmittelbar an der Front Dienenden, 7. der in den Etappenräumen sich Befindenden, 8. der im Hinterlande in Verwendung Stehenden, 9. der Enthobenen, 10. der Beteiligten an den Kriegslieferungen. Die Antragsteller motivierten ihren Antrag merkwürdigerweise mit der Rede des jüdischen Abgeordneten Reizes und erklärten, daß, nachdem sich Abgeordneter Reizes beklagt habe, daß die Blutopfer der Juden im Kriege nicht entsprechend gewürdigt werden, diese Statistik notig ist, um festzustellen, inwiefern diese Klagen tatsächlich berechtigt wären. Abgeordneter Dr. Banas ist nun Mitglied des Pvlenklubs. Im Sinne der Statuten desselben dürfen die Mitglieder Anträge und Interpellationen nur mit Bewilligung des Klubs, respektive des Präsidiums und der parlamentarischen Kommission einbringen. Da nun der Polenklub auch acht Juden zählt, war es höchst auffallend, daß diese es zu einem solchen direkt antisemitischen Antrag haben kommen lassen, respektive daß der Polcnklub hiezu seine Zustimmung erteilt hatte. In Wirklichkeit hat es sich diesmal anders zugetragen. Dr. Banas hat ganz einfach die gegenwärtigen, nicht geklärten Verhältnisse im Polenklub dazu benützt, um ohne Rücksicht auf die statutarischen Bestimmungen den Antrag einzubringen, ohne den Klub auch nur zu verständigen. Bei einer vorige Woche stattgefundenen Sitzung der parlamentarischen Kommission hat nun der jüdische Abgeordnete Dr. v. Löwen st ein diese Angelegenheit zur Sprache gebracht und verlangt, der Präsident möge in einer Klub-Vollsitzung erklären, daß die Einbringung des Antrages ohne Wissen des Klubs geschehen ist. Der Präsident Dr. Lazarski hat dies zu tun versprochen. In der am selben Abend abgehaltenen Klubsitzung ist Abgeordneter Ranch mit dem Antrag hervorgetreten, der Klub möge ihn (den Abgeordneten Rauch) ermächtigen, im Parlament die Erklärung abzugcben, daß der Antrag Bana^ ohne Wissen des Klubs eingebracht wurde. Es entwickelte sich hierauf eine lebhafte Diskussion, in welcher sämtliche jüdischen Klubmitglieder, sowie die Abgeordneten Banas, Witos rc., sich beteiligt haben. Dr. Bana« erklärte, daß sein Antrag keine (?) jndenfeindliche Tendenz verfolgte. Abgeordneter Witos erklärte im Namen der Bolkspartei, daß Banas den Antrag mit Wissen der Partei eingebracht habe, ohne hiebei antisemitische Tendenzen zu verfolgen. Die Partei müßte eine Gegenerklärung als einen Affront gegen sich betrachten. Präsident Dr. Lazarski konstatierte, daß das Präsidium von der Einbringung dieses Antrages keine Kenntnis hatte. Abgeordneter Dr. Diamand beantragte hierauf, angesichts dieser Erklärungen, die den eigentlichen Sachverhalt festgestellt haben, von weiteren Schritten abznsehen. Mit der Annahme dieses Antrages war die Affäre im Pvlenklub erledigt. Die jüdischen Abgeordneten haben sich aber damit nicht begnügt und haben über Anregung des Abgeordneten Dr. v. Löwenstein mit Zustimmung des Polenklnbs nachstehende Interpellation eingebracht: Interpellation des Abgeordneten Dr. v. Löwenstein und Genossen: Ein im Abgeordnetenhanse cingebrachter Antrag wegen statistischer Aufnahme der Kriegslasten und Kriegsgewinne der einzelnen Kronländer fordert, daß die angestrebte Statistik die Kriegslasten und Kriegsgewinne nach Konfessionen sondere und feststelle, welcher Anteil an ihnen auf die Bevölkerung jüdischen Glaubens entfalle. Die jüdische Bevölkerung Galiziens sieht einer solchen Statistik, wenn sie die Materie erschöpfend behandelt und die Erforschung der Frage unter Berücksichtigung aller Umstände gewährleistet, mit Ruhe entgegen. Die Herren Antragsteller sollten sich aber dessen bewußt sein, daß die von ihnen geforderte Arbeit während des Krieges aus vielerlei Gründen nicht geleistet werden kann, daß sie Unausführbares verlangen. Der einzige von ihnen erreichte Erfolg ist der Verdacht, den das angebliche Bedürfnis der sofortigen Untersuchung Hervorrufen muß, der aber aus Gründen, die eben in den Kriegsverhältnissen liegen, nicht auch sofort widerlegt werden kann. Der Antrag kommt somit einer momentan unwiderlegbaren Behauptung gleich. Diese Behauptung im Abgeordnetenhause, also an autoritativer Stelle, ausgesprochen, enthält die Gefahr der Verschärfung bestehender konfessioneller Gegensätze und einer daraus folgenden, nicht unparteiischen Behandlung durch die staatlichen Organe. Die Erfahrungen des Krieges geben der von uns gehegten Befürchtung eine leider ernste reale Grundlage. Die Verhandlungen im vollen Hause und in den Ausschüssen haben erwiesen, wieviel Unheil Pauschalverdächtigungen nicht nur den direkten Opfern, aber ganzen Völkern, Schichten, Klassen, am meisten vielleicht der Gesamtheit, gebracht haben. Die Unterzeichneten sehen sich genötigt, die gereifte Einsicht und den Rechtssinn der Bevölkerung gegen die Verallgemeinerung vorkommender Mißbräuche und Mißstünde anzurufen und sich feierlich gegen alle Aktionen zu verwahren, welche in der Oeffentlichkeit den irrtümlichen Eindruck Hervorrufen könnten, als würde der Gesamtheit der jüdischen Bevölkerung ein pstichtwidriges Verhalten in der Kriegsnot zur Last gelegt werden können. In Erwägung all dieser Umstände, ferner in Erwägung, daß die jüdische Bevölkerung Galiziens während des seit drei Jahren im Lande tobenden Krieges nicht nur ihre Pflichten dem Staate gegenüber getreulich zu erfüllen bestrebt war, nicht nur die mit dem Kriege unlöslich verbundenen Opfer tragen mußte, sondern auch unter dem Druck der russischen Invasion und der haßerfüllten, gerade gegen die Judenschaft gerichteten Verfolgung seitens des Feindes ganz besondere schwere Leiden zu erdulden hatte; in Erwägung, daß sie jede gegen sie gerichtete Pauschalverdächtigung unter diesen Umständen doppelt schmerzlich empfinden muß; in Erwägung, daß es im öffentlichen Interesse gewiß unerwünscht erscheint, allgemeine Verwaltungsmaßnahmen nach konfessionellen Gesichtspunkten zu treffen; schließlich in Erwägung, daß der moderne Rechtsstaat bloß Bürger kennt ohne Rücksicht auf ihren Glauben und diese Einheitlichkeit des bürgerlichen Charakters auch im Heere, welches das Volk in Waffen darstellt, Ausdruck finden soll, eine wenn auch nur mittelbar erfolgende Sonderung aber als für den erwünschten Geist des Heeres abträglich, zweifellos vermieden werden sollte; stellen die Gefertigten an die Gcsamtregierung die Anfrage: Ist die Regierung bereit, allen Behörden die Weisung zu erteilen, auch bei den durch den Krieg veranlaßten Amtshandlungen sich einzig und allein von sachlichen Erwägungen leiten zu lassen, das Hineintragen des konfessionellen Elementes in die Verwaltung streng hintanzuhalten und dafür zu sorgen, daß die ihre Pflichten opferwillig erfüllende Bürgerschaft jüdischen Glauben» nicht in ihrer bürgerlichen Ehre grundlos gekränkt und die im Kriege mehr als je gebotene Znjammensaffnng aller Kräfte im Staate nicht durch Erregung und Verschärfung konfessioneller Gegensätze beeinträchtigt werde? __ Die rumänische Iudenfrage. (Schluß.) Die Juden gelten sämtlich in Rumänien, gegen jede Vernunft und Moral, als Landesfremde, die nur geduldet werden und daher keinerlei politische Rechte beanspruchen dürfen, wohl aber alle Bürgerpflichten, mit Einschluß des Militärdienstes, erfüllen müssen. Dieser in seiner schreienden Ungerechtigkeit nirgends vorhandene Zustand ist zudem in Rumänien selbst nicht etwa ein Uebervleibsel alter Gesetze oder mittelalterlicher Bräuche, sondern ein Produkt der allerneuesten rumänischen Gesetzgebung, und seine Anfänge reichen kaum bis 1859 zurück. Während der vergangenen Jahrhunderte galten die seit langem in den Donauprovinzen ansässigen Juden als Einheimische, wurden als solche von den Landesherren in ihren Urkunden bezeichnet und genossen nach damaligen Begriffen eine freie und gesicherte Existenz, indem sie die Handwerke und den Handel der Provinzen hoben und das wirtschaftlich so wertvolle Element der arbeitenden und handeltreibenden Klasse bildeten. Als 1848 die freiheitlichen Gedanken Westeuropas auch nach Rumänien drangen, beschlossen die Leiter der liberalen Revolution der beiden Provinzen, auch die Emanzipation der rumänischen Bürger israelitischer Konfession in ihr Reformenprogramm auszunehmen. Auch der Fürst Cuza wollte den „Israeliten einheimischen Ursprungs" die Rechte erteilen, an den politischen Geschicken des Landes teilzunehmen, verlor aber rasch den Thron und mußte das Land verlassen. In beiden Füllen handelte es sich nur um die Anerkennung des Prinzips der Gleichheit aller Konfessionen vor dem Gesetz; es fiel niemandem ein, den Juden den Charakter von Landeseinheimischen abzusprechen. Diesen Fortschritt erreichte man in Rumänien erst unter dem Fürsten und späteren Köni^ Karl von Hohenzollern. Der Antisemitismus wurde erst seit 1866 ein Attribut der rumänischen Politik, und zwar aus folgendem Grunde: Die starke antideutsche Stimmung, die bei der Ankunft Karls I. in Rumänien in Bojarenkreisen erwachte, entlud sich, in Ermangelung der Möglichkeit gegen den neuen Fürsten selbst anzukämpsen, ans das Haupt der Juden, die, weil sie die Beziehungen Rumäniens mit dem Westen vermittelten, als Vorkämpfer und Förderer fremder Kultur im Lande verschrien wurden. Dieser Stimmung hypernationalistischer Gruppen bemächtigte sich das den Juden neidische Bürgertum und Kleinbojarentum, die den wirtschaftlichen Einfluß derselben vernichten wollten — und so wurden plötzlich alle Juden Rumäniens zu gefährlichen Fremden, gegen die man mit allen Mitteln anzukämpsen habe und die man je rascher, je lieber aus dem Lande weisen müsse. Es kam noch hinzu, daß die kleinen und großen Bojaren, die allein sich in die politischen Rechte teilen wollten, eine Schutzmaucr gegen die bedrückte und daher gefährliche Bauernschaft schaffen mußten, und so lvurde mit eifrigem Bemühen eine Propaganda geführt, um die Juden als die Alleinschuldigen am Bauernelend hinzustellen und dann um so schärfer gegen diese „gefährlichen" Elemente vorzugehen. Diese Taktik war auch dem Bürgertum, den rumänischen Kaufleuten und Freiberuflern, sehr erwünscht, und so züchtete man auf künstliche Weise einen Haß gegen die Juden, wie er mittelalterlicher nicht gedacht werden kann. Das war der Grund, warum man seit 1866 und noch mehr seit der Errichtung des selbständigen Rumänien, unaufhörlich gegen die Juden „Gesetze" schmiedete, sie aus den Dörfern verjagte, aus dem Lande verwies, im Handel und den Gewerben bedrängte, in den Schulen verfolgte und in der Ausübung der freien Berufe hinderte, kurz alles tat, um sie wie einen schlimmen Landesfeind zu bekämpfen. Diese Politik erreichte denn auch prompt genug ihr Zielt Nahezu 80.000 Juden sind aus Rumänien ausgewandert, die übrigen befinden sich in einem ökonomischen, kulturellen und seelischen Elend, wie es im russischen Ghetto nicht schlimmer sein konnte. Um der Welt Sand in die Augen zu streuen, erteilte man einigen reichen und gebildeten Inden auf gesetzlichem Wege individuell die Rechte, im übrigen aber ließ man den unaufhörlichen Druck auf die Juden immer schwerer werden und gelangte in den letzten Jahren zu einem in seiner Art eigentümlichen Zynismus in der Behandlung dieser Unglücklichen : So wurden z. B. Leute, die den Feldzug gegen Bulgarien 1913 mitgemacht hatten und mit einer Auszeichnung auf der Brust zurückgekehrt waren, als schädliche Fremde aus ihren Wohnorten in den Dörfern oder kleinen Städten der Moldau entfernt; ferner wurde seit 1915 die sogenannte „Fremdenkontrolle" eingestihrt, die im wesentlichen darauf hinauslief, Tausende von seit Generationen