Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 3 (1917)
- Issue
- 14 (10.5.1917)
- Date
- 1917-05-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Jüdische Korrespondenz Nr. 14. die notwendigen Maßregeln treffen zu können. Die gegenwärtige Regierung, die nach wie vor solche Maßregeln als ein dringendes, unaufschiebbares Bedürfnis unseres staatlichen Lehens ansieht, wird den Intentionen des allerhöchsten Handschreibens gemäß vorgehen. Für die Verwirklichung des Inhaltes des allerhöchsten Handschreibens vom 4. November 1916 betreffend das Königreich Galizien wird sich die Regierung mit vollem Ernst einsetzen und dabei selbstverständlich bemüht sein, die Annäherung der das Land bewohnenden Völker zu erzielen. Die Mitielparlei des Herren- Hauses und die Sonderstellung Galiziens. Die Mittelpartei des österreichischen Herrenhauses hat kürzlich ihr neues Programm veröffentlicht. Bezüglich der Sonderstellung Galiziens heißt es in demselben: Die Partei ist der Ueberzeugung, daß für den Fall einer Neuordnung der Verhältnisse Oaliziens eine Minderung der Macht und Bedeutung Oesterreichs nicht in Einklang zu bringeji wäre mit den Opfern, welche viele tausend braver Soldaten aus allen Teilen unseres Vaterlandes für die Verteidigung der Grenzen des Reiches gebracht haben. Wir führen diesen uns aufgedrängten schweren Kampf auch, um Oesterreich gefestigt an Ansehen und Kraft aus ihm hervorgehen zu sehen. Die Neuordnung der Stellung Oaliziens würde die übrigen österreichischen Länder in mannigfacher Weise berühren. Deswegen sollen ihre künftigen endgültigen Beziehungen im Wege der verfassungmäßigen Gesetzgebung unter Mitwirkung beider Häuser des Reichsrates geregelt werden. Hiebei wird Sicherheit dafür zu schaffen sein, daß die Regierungsgeschäfte Oaliziens im Einklänge mit der gesamtstaatlichen Politik geführt werden und die Gleichberechtigung der Angehörigen solcher Volksstämnie in Galizien, die auch in den übrigen Ländern angesiedelt sind, von der Gesetzgebung und Verwaltung Galiziens anerkannt und gewahrt werde. Ferner ist zu bestimmen, daß je nach dem Umfange der Galizien und den übrigen österreichischen Ländern gemeinsam verbleibenden Angelegenheiten die Vertreter Galiziens an der Tätigkeit des Reichsrates nur mit Beschränkung auf diese Angelegenheiten mitwirken. Das Emanzipationsedikt in Rußland. Der historische Akt der provisorischeu russischen Regierung vom 21. März/3. April hat folgenden Wortlaut: „Ausgehend von der unerschütterlichen Ueberzeugung, daß in einem freien Lande alle Bürger vor dem Gesetze gleich sein müssen und daß keines einzigen Bürgers Gewissen sich bei der Beschränkung der Rechte der einzelnen Bürger auf Grund ihrer Religion oder Abstammung beruhigen kann, beschloß die provisorische Regierung: Alle bestehenden gesetzlichen Beschränkungen der Rechte der rußländischen Bürger, die durch die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Religion. Konfession oder Nationalität bedingt sind, werden hiermit aufgehoben. In Uebereinstimmung damit werden abgeschafft: alle Gesetze und Erlässe, die im ganzen russischen Reich ebenso wie in seinen einzelnen Provinzen bestehen und auf Grund der Zugehörigkeit der rußländischen Bürger zu der einen oder anderen Religion, Konfession oder Nationalität irgendwelche Beschränkungen feststellen bezüglich:!. des Wohn- und Bewegungsrechtes, _\ der Erwerbung von Eigentum und Besitz alier Art mobiler und immobiler Güter, ebenso wie ihres Besitzes, Genusses und ihrer Verwaltung, ihrer Verpfändung und Inpfandnahme. 3. aller Art Beschäftigung mit Handwerk, Handel und Industrie, inklusive der Bergindustrie und der Beteiligung an den staatlichen Unternehmungen. Lieferungen und öffentlichen Auktionen. 4. der Beteiligung an Aktien- und anderen Arten von Gesellschaften und Genossenschaften für Handel und Industrie und der Bekleidung von allen besoldeten und unbesoldeten Aemtern in diesen Gesellschaften und Genossenschaften,? 5. der Anstellung von Dienstpersonal, Handelsangestellten, Gehilfen, Arbeitern und Lehrlingen, 6. der Bekleidung von Staatsämtern, sei es zivilen, sei es militärischen, der Ordnung und Bedingung für die Beförderung, der Beteiligung an den Wahlen zu den Einrichtungen der lokalen Selbstverwaltung and aller Arten ariderer öffentlicher Institutionen, der Bekleidung aller Arten von Aemtern gemäß allen staatlichen und öffentlichen Gesetzen und der Erfüllung aller mit diesen Aemtern verbundenen Verpflichtungen, 7. des Eintrittes in alle Schulen, in staatliche, öffentliche und private, der Absolvierung und des Genusses von Stipendien, ebenso wie der Beschäftigung mit Unterricht und Erziehung, 8. der Ausübung der Vormundschaft, der Kuratel und des Amtes eines Geschworenen, 9. der Benutzung einer anderen, nichtrussischen Sprache respektive eines Dialektes in der Korrespondenz der privaten Betriebe, beim Unterricht in allen privaten Lehrananstalten und in der geschäftlichen Buchführung". (Es folgt die Aufzählung von zirka 365 Gesetzen, Erlässen und Verordnungen, die auf Grund des Ediktes annulliert werden.) „Die Kraft aller bis zur Veröffentlichung dieses Ediktes von zivilen oder militärischen Behörden ergangenen administrativen Erlässe, auf Grund deren die Ausübung irgendwelcher Rechte infolge der Zugehörigkeit zu einer Religion, Konfession oder Nationalität beschränkt wurde, erlischt. Die Kraft dieses Ediktes dehnt sich auf die entsprechenden Beschränkungen aus, die für die Ausländer der nicht gegen Rußland kriegführenden Staaten im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Religion, Konfession oder Nationalität bestehen. Dieser Erlaß tritt am Tage seiner Veröffentlichung in Kraft". Ministerpräsident Fürst Lwow. .lustizminister A. Kerenskii. Finnlands Prüfstein. Die „Jüd. R." schreibt: Die erste Tat der.rußländischen provisorischen Regierung war die Befreiung Finnlands. Minister Roditschew, der von der Regierung nach Finnland entsandt w orden war, erklärte, er sei nur gekommen, die äußere Ordnung herzustellen, damit die Finnen selbst ihre inneren Geschicke nach ihrem Belieben ordnen könnten. Daher werde das Emanzipationsedikt, das die provisorische Regierung für Rußland erlassen hat, auf Finnland nicht ausgedehnt werden. Die finnländischen Juden bedürften daher eines besonderen Ediktes des finnischen Sejm, das sie von ihrer Knechtung befreit. Bekanntlich übertrifft der rechtliche Druck gegen die Juden Finnlands trotz ihrer geringen Zahl und der allgemein hochentwickelten Demokratisierung des Landes sogar die bisherige Rechtlosigkeit der russischen Juden. Kein Jude hat in Finnland das Recht, eine Ehe einzugehen, ohne vorher eine besondere Genehmigung der lokalen Behörden zu erhalten, die oft die Erlaubnis verweigern. Gesetzlich wird der Jude nicht als Bürger angesehen und nur im Lande geduldet, solange die Lokalbehörden nicht seine Ausweisung beantragen. Zwei Mal jährlich muß jeder Jude sein Wohnrecht erneuern lassen. Ihm ist nur der Handel mit alten Kleidern und der Kleinhandel gestattet, er darf weder Grundbesitz haben, noch sich an industriellen Unternehmungen beteiligen usw. Bis jetzt hatten die finnländischen fortgeschrittenen Elemente eine Ausrede: sie könnten diese mittelalterlichen Gesetze nicht aufheben, da ihnen dies die russiseche souveräne Macht nicht verzeihen würde. Ein anderes Mal hieß es. die russischen rechtlosen Juden w ürden dann massenweise nach dem benachbarten Finnland wandern und das kleine finnische Volk überwältigen oder den russischen Einfluß im Lande vergrößern. Jetzt sind all diese „Motive" nicht mehr stichhaltig. Rußland hat dem finnischen Volk die Freiheit des Handelns gewährt. Innerhalb Rußlands wurden die Juden allen anderen Bürgern gleichgestellt. Jetzt erwartet die finnländische Judenheit und mit ihr das Judentum der Welt das befreiende Wort des finnländischen Sejm. Das Volk, das das Frauenwahlrecht verwirklicht hat und seine sozialistische Mehrheit in seinem Parlament besitzt, hat jetzt, da ihm vergönnt ist, selbst sein Geschick zu schmieden, die Probe zu bestehen, ob es der Aufgabe, diese trotzigste Säule des Mittelalters zu stürzen, gewachsen ist. Jüdische Rundschau. Der Geburtstag der Kaiserin Zita. I »er 9. Mai, der Geburtstag Ihrer Majestät der Kaiserin Zita, war für die Völker der Monarchie ein Fest- und Freudentag. Die junge Kaiserin hat sich die Herzen der Völker im Fluge erobert und in den Goteshäusern aller Konfessionen wurden an ihrem Gebutstage innige Gebete für das Glück und Wohlergehen der Monarchin zum ewigen Vater im Himmel -im> .......■...... «8» «V»-yr;»»......■ i. gerichtet Auch die österreichische Juderisc haft nahm regen Anteil -an diesem Freudentage und in den Synagogen wurden FestgottessBeosie zu Ehren der Kaiserin abgehalten. Anläßlich des Geburtsfestes des Kaiserin fand im Tempel der Inneren Stadt, Seiten- Stettengasse, ein solenner Festgottesdienst statt, an welchem der gesamte Kultusvorstand unter Führung des Präsidenten Dr. Alfred Stern teilnahm. Das festlich beleuchtete Gotteshaus war von den Festgästen dicht gefüllt. Es waren erschienen : Stadtkommandant Generalmajor Ritter v. Mossig, Oberst Prochazka, in Vertretung des Unterrichtsministers Sektionsrat Doktor Rittner, inVertretung des Statthalters Statthaltereiskeretär Dr. Fenz, in Vertretung des Polizeipräsidenten Kommissär Dr. Kraft, in Vertretung des Bürgermeisters Gemeinderat Mr. Oskar Hein, ferner die Gemeinderäte Rudolf Schwarz-Hiller, Dr. Heinrich Loewenstein und Ernst Neustadtl, Baron Louis Rothschild, der gesamte Bethausvorstand, Delegierte zahlreicher^ Vereine und Korporationen, sämtliche Religio^»* Professoren, die Beamten der Kultusgemeinde und andere. Rabbiner Dr. Taglicht huldigte in seiner ausdrucksvollen Festpredigt der Kaiserin Zita als wahrer Landesmutter. Am gleichen Tage fanden auch in den übrigen Synagogen Wiens Festgottesdienste unter zahlreicher Beteiligung der Gemeindemitglieder statt. Um 11 Uhr vormittags wurden für die israelitische Volks-, Bürger- und Mittelschuljugend in sämtlichen Bezirken Wiens Festgottesdienste abgehalten, im Rahmen deren die Schuljugend über die Bedeutung des Tages belehrt wurde. Der Kaiser in Krakau. Gelegentlich des jüngsten Aufenthaltes des Kaisers in Krakau empfing der Monarch auch eine Deputation der Krakauer Kultusgemeinde, bestehend aus dem Kultuspräsidenten Dr. Tilles, dem Vizepräsidenten Dr. Rafael Landau und dem Rabbinats-Assesor Rapaport, welche dem Kaiser die Huldigung der Judenschaft verdolmetschte. Der Monarch empfing die Deputation überaus huldvoll. (Bei dieser Gelegenheit wollen wir mit Genugtuung konstatieren, daß das Kultuspräsidium es diesmal für richtig gefunden hat, einen Vertreter des orthodoxen Rabbinats der Deputation beizuziehen. Bisher war dies fast nie der Fall. Hoffentlich wird dieses Vorgehen überall Nachahmung finden.) Spende des k. u. k. Ministeriums des Aeußern für die Juden in Palästina. Ueber Vorstellung der „Hilfskommission für Palästina" hat der k. u. k. Minister des Aeußern Graf Czernin das österreichisch-ungarische Konsulat in Jerusalem angewiesen, zugunsten der notleidenden Oesterreicher und Ungarn in Palästina 6000 türkische Goldpfund (etwa 150.000 Kronen) anzukaufen und denselben zur Verfügung zu stellen. — Schon früher hat die k. u. k. Regierung wiederholt größere Beträge für diesen Zweck angewiesen. Kriegsanleihe - Zeichnungsverein „Agudas- Jisroel". Wie bei den früheren Anleihen hat der Kriegsanleihe - Zeichnungsverein „ A g u d a s- J i s r o e 1 " auch diesmal seine Tätigkeit aufgenommen. Bei diesem Vereine kann man Kriegsanleihe zu sehr günstigen Bedingungen und Zahlungsmodalitäten in kleinen Monatsraten zeichnen. Statuten und nähere Aufklärungen sind im Vereinslokale, Wien, IL, Große Pfarrgasse 23, erhältlich. Dr. Simon Schaff s. A. Im Alter von 79 Jahren ist vorige Woche der gewesene Kultuspräsident von Lemberg, Dr. Simon Schaff, in Wien gestorben. Der Verblichene gehörte etwa 40 Jahre dem Lemberger Kultusvorstande an, seit dem Jahre 1906 bekleidete er die. Stelle eines Präsidenten. Bei Kriegsausbruch begab sich Dr. Schaff nach Wien, wo er bis zu seinem Ableben verblieb. Der Kultusvorstand wurde bekanntlich voriges Jahr aufgelöst. Der Verblichene war auch sehr wohltätig und interessierte sich lebhaft für alle jüdischen Angelegenheiten. Ehre seinem Andenken. Kultusvorrsteher Saio Cohn s. A. Vorige Woche verschied am Semmering der langjährige Wiener Kultusvorsteher und Präsident der Chewra Kadischa, Salo Cohn, im Alter von 75 Jahren. Der Verblichene zeichnete sich mit einem großen Wohltätigkeitssinn aus und zahlreiche Stiftungen sichern ihm ein ehrenvolles Andenken. Generalmajor Simon Vogel. In Meran ist am 3. d. M. der k. u. k. Generalmajor d. R. Simon Vogel im Alter von 63 Jahren getorben. Der Verstorbene erfreute sich als schneidiger Truppenführer wie auch als militärischer Fachschriftsteller eines glänzenden